/ Die Argumente der Nebenkläger
Nach dem Abschluss der Beweisführung im Luxair-Prozess begannen die Plädoyers. Angefangen wurde mit den Nebenklägern. In ihren emotionalen Reden sparten die Rechtsbeistände nicht mit Details über die psychologischen Leiden ihrer Mandanten und etwaige administrative und finanzielle Probleme, die durch den Tod des geliebten Menschen entstanden sind.
Dass die Hauptschuld bei Claude Poeckes, dem Kommandanten der verunglückten Fokker 50 liegt, steht für die Nebenkläger außer Frage. Er habe grob fahrlässig gehandelt und so am 6. November den Tod von 20 Menschen verursacht. Als inakzeptabel fand der Anwalt der ehemaligen Lebenspartnerin des Copiloten, John Arend, die Tatsache, dass man während Jahren seine Mandantin glauben ließ, ihr getöteter Partner habe das Flugzeug geflogen, als es herunterfiel und er habe sich ebenfalls im Cockpit unprofessionell verhalten. Das Vorspielen einer überarbeiteten Aufnahme des Cockpit Voicerekorders (CVR) im Rahmen eines Plädoyers zeigte jedoch, dass vor allem der Pilot unbedingt landen wollte und ein unprofessionelles Verhalten an den Tag legte.
„Kein Verantwortungsgefühl“
Die Vertreter der Nebenklage sparten aber auch nicht mit Kritik an die technischen Verantwortlichen der Luxair. Durch ihre Passivität hätten sie das Unfallrisiko erhöht. Fokker hatte in mehreren „Service-bulletins“ und einer „Service-letter“ den Einbau einer zusätzlichen Sicherheit in das Flugzeug angeregt, die verhindern sollte, dass der Pilot den Rückschub aktiviert. Weil die Modifizierung aber nur „optional“ war, wurde davon abgesehen. Er wurde nur eindringlich vor einer Fehlmanipulierung des Hebels gewarnt.
Im Allgemeinen wurde die damalige Sicherheitspolitik bei der Luxair als ungenügend bezeichnet. In diesem Zusammenhang seien laut den Anwälten der Nebenkläger auch die Ex-Generaldirektoren schuldig. Sie hätten als Aufgabe, die optimale Sicherheit innerhalb der Fluggesellschaft zu gewährleisten. Sich den Ball hin und her zu schieben sei ein schäbiger Versuch, sich seiner Verantwortung zu entziehen
Kompetenzübertritt?
Alle Anwälte der Nebenklage beantragten, alle sieben Angeklagten schuldig zu sprechen. Für Aufregung sorgte ein Antrag des für die Zivilklagen verantwortlichen Anwalts der Luxair. Er warf die Frage auf, ob ein Strafgericht über Schadensersatzklagen entscheiden dürfe. Mehrere internationale Konventionen würden dies verbieten. Er wird anlässlich seines Plädoyers in ein paar Tagen seine Argumentation vorbringen, auf die dann die Anwälte reagieren können.
Am 6. November 2002 wenige Kilometer vor dem Flughafen Findel stürzte eine Fokker 50 ab. 20 der 22 Passagiere kamen dabei ums Leben. Seit dem 10. Oktober wird gegen sieben Mitarbeiter der Luxair verhandelt. Ihnen wird fahrlässige Tötung, Körperverletzung sowie Verstöße gegen Flugverkehrsregelungen vorgeworfen. Die Angeklagten sind der Pilot der Unglücksmaschine, der den Crash überlebte, drei seiner ehemaligen Chefs, zwei frühere Mechaniker und ein ehemaliger technischer Direktor. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
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