Beim Sprachentest scheiden sich die Geister

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Die CSV übt Kritik am Gesetzentwurf zum Nationalitätengesetz. In mehreren Punkten, darunter die Sprachentests, vertritt sie eine andere Meinung, als die Regierungsparteien.

Obwohl wichtige Punkte ihres eigenen Gesetzesvorschlages in dem Regierungsentwurf zum Nationalitätengesetz übernommen worden sind, sieht die CSV dennoch eine ganze Reihe „extrem großer“ Differenzen zwischen ihren Vorstellungen und denen der Regierung. Vor allen Dingen in Sachen Sprachentests scheiden sich die Geister.

Prinzipiell begrüßt die CSV die beabsichtigte Einführung des „droit du sol“, das Herabsetzen der Residenzdauer von sieben auf fünf Jahre und auch die Regelung, die besagt, dass Luxemburger werden kann, wer länger als 20 Jahre im Lande lebt. Dies decke sich durchaus mit ihrem eigenen Gesetzesvorschlag, so CSV-Fraktionschef Claude Wiseler am Freitag vor der Presse. Um gleich anschließend zu allen genannten Punkten auf Teilbereiche hinzuweisen, die so ihren Vorstellungen selbst in diesen genannten Beispielen nicht entsprechen würden. Grünes Licht gibt es für das „droit du sol“, das allen Kindern, die hier zur Welt kommen, die Möglichkeit bieten soll, mit 18 Jahren automatisch Luxemburger zu werden. Allerdings, so die sehr restriktive CSV-Einschränkung in diesem Fall, nur dann, wenn der Betreffende fünf Jahre vor seinem 18. Geburtstag in Luxemburg gelebt hat. Die Regierung sieht hier ein Jahr vor, für das Kind und die Eltern. Diese Bedingungen für die Eltern findet die CSV überflüssig.

Niveau A2

Einverstanden ist sie damit, die Residenzdauer, ab der man die Nationalität beantragen kann, von sieben auf fünf Jahre zu senken. Die Regierung hat zudem vor, die Residenzdauer auf drei Jahre zu senken, wenn jemand einen „Contrat d’accueil et d’intégration“ unterzeichnet. Solche Verträge gibt es nicht nur für Flüchtlinge, wie gestern unterstrichen wurde. Auch hiermit ist die CSV einverstanden, wenn die zu erfüllenden Bedingungen, die in einem solchen Vertrag festgelegt werden, strenger sind als bei der normalen Regelung ab fünf Jahren Residenz.

Bei den Sprachtests ist die Partei damit einverstanden, auf das Verständnisniveau A2 runter zu gehen, wie es auch in ihrem eigenen Vorschlag heißt. Dass die Regierung jedoch zusätzlich auch Kompensationsmöglichkeiten zulasse, und Schwächen im Mündlichen durch das Schriftliche und umgekehrt ausgeglichen werden können, lehnt sie ab. Entweder Niveau A2 oder Kompensationen, beides zusammen gehe nicht, so Claude Wiseler.

Nicht alles ist schlecht

Dass Leute, die sieben Jahre lang in Luxemburg zur Schule gingen von den Sprachtests ausgenommen werden sollen, ist für die CSV in Ordnung. Sie ist jedoch dagegen, dass man nach acht Jahren Residenz nicht am Test teilzunehmen braucht, wenn man im Gegenzug 100 Stunden Luxemburgischkurse belegt. Eine solche Regelung riskiere die Bedingungen, die für fünf Jahre Aufenthaltsdauer gelten, aufzuheben. Grundsätzlich ist die CSV ebenfalls dafür, dass man Luxemburger werden kann, ohne Test, wenn man länger als 20 Jahre im Land gelebt hat.

Allerdings verlangt die CSV im Gegensatz zur Regierung, dass man in diesem Fall einen Luxemburgisch-Kurs besuchen solle. Wie lange dieser dauern soll, wurde nicht angegeben. Am Luxemburgischen hält die CSV auch im Falle einer Heirat fest. Während die Regierung hier eine Drei-Jahre-Residenzklausel einführen will, lediglich gekoppelt an das Beherrschen einer der drei Sprachen des Landes, drängt die CSV auch in diesem Fall darauf, dass der Betroffene Luxemburgisch sprechen sollte.

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