Zum Integrationskurs verurteilt

Zum  Integrationskurs verurteilt

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NEUSTADT (D) - Eine Mutter von zwei Kindern wollte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße erreichen, dass sie nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss. Vergebens!

Sie hatte ihre Weigerung unter anderem damit begründet, dass ihr Mann ja mit den Kindern deutsch spreche und sie den Kindern Albanisch beibringe. Außerdem gebe es in ihrer Nähe keinen Integrationskurs, bei dem gleichzeitig eine Kinderbetreuung angeboten werde. Das Gericht wies die Klage der Frau ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

Die Klägerin, die aus dem Kosovo stammt, sei besonders integrationsbedürftig, entschied das Gericht. Denn sie sei die Hauptbezugsperson für ihre beiden Kinder und trage Verantwortung für deren Erziehung und künftige Schulausbildung. Verzögere sich ihre Integration, dann könne darunter auch die Integration der Kinder leiden. Der Frau sei es auch zumutbar, einen Kurs an einem weiter entfernten Ort zu besuchen, wo es eine Kinderbetreuung gebe.

Der Rhein-Pfalz-Kreis hatte die Frau zur Teilnahme an einem Kurs verpflichtet, weil diese auch nach mehreren Jahren in Deutschland noch keine einfachen Deutschkenntnisse besitze.