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(AFP)

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So läuft die "Scheidung" zwischen Großbritannien und der EU ab.

Die Europäische Union (EU) sah lange keine Trennung von einem Mitgliedstaat vor. Die Möglichkeit zur „Scheidung“ gibt es erst seit dem Vertrag von Lissabon von 2009. Ziel ist es, möglichst geordnet auseinanderzugehen.

Mit Großbritannien wird das Verfahren nun zum ersten Mal angewendet. „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten“, heißt es in Artikel 50 des EU-Vertrages.

Komplizierte Entflechtung

Wer den Staatenbund verlassen will, teilt dies dem Europäischen Rat mit – London will das bis Ende März tun. Danach haben beide Seiten zwei Jahre, eine gütliche Trennung über eine Art Scheidungsvertrag zu vereinbaren, der die komplizierte Entflechtung der Beziehung regelt: politisch, rechtlich und wirtschaftlich.

Eine solche Übereinkunft müssten nach Zustimmung des Europaparlaments die verbliebenen 27 Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit billigen – dies wären 55 Prozent der Länder, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.

Vollständiger Ausstieg

Gibt es nach zwei Jahren keine Einigung, würde die Mitgliedschaft automatisch ohne Abkommen enden. Eine Verlängerung ist aber notfalls möglich.

Großbritannien strebt einen klaren und vollständigen Ausstieg aus der Europäischen Union an. Der Brexit bedeute auch ein Ausscheiden Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt und ein Ende der unbeschränkten Immigration aus Festlandeuropa, sagte Premierministerin Theresa May am Dienstag in einer Grundsatzrede. Ihr Ziel sei eine neue Partnerschaft mit der EU auf Augenhöhe und ein neues, stärkeres Großbritannien.