Richterin ordnet Autopsie nach Hinrichtung in Arkansas an

Richterin ordnet Autopsie nach Hinrichtung in Arkansas an
(AP/Kiichiro Sato)

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Nach Berichten über mögliche Qualen bei der Hinrichtung eines verurteilten Mörders im US-Bundesstaat Arkansas hat eine Bundesrichterin eine Untersuchung angeordnet.

Bei einer Autopsie sollten Blut- und Gewebeproben des toten Kenneth Williams genommen werden, meldete die Zeitung Arkansas Online unter Berufung auf die Entscheidung der Richterin Kristine Baker. Williams war am späten Donnerstagabend mit einer Giftspritze getötet worden. Er war der vierte Straftäter, der binnen gut einer Woche in Arkansas hingerichtet wurde.

Nach der Exekution war es zu Kritik an dem Verfahren gekommen. Williams hatte sich nach der Injektion des ersten Wirkstoffes nach Berichten von Augenzeugen mehrmals gekrümmt und wohl auch geröchelt. Die Behörden in dem südlichen Bundesstaat sahen jedoch zunächst keine Veranlassung, eine Überprüfung der Vorgänge einzuleiten.

Vier Hinrichtungen bleiben gestoppt

Die Exekution war Teil einer geplanten Serie von ursprünglich acht Hinrichtungen. Die Gerichte hatten aber vier Vollstreckungen von Todesurteilen vorläufig gestoppt. Hintergrund ist, dass bei den Vorräten des Wirkstoffes Midazolam als Teil des Giftcocktails Ende April das Haltbarkeitsdatum abläuft. Die US-Behörden haben Nachschubprobleme, weil einige Hersteller ihre Mittel nicht für Exekutionen zur Verfügung stellen.

Auch der ständige Berichterstatter zur Abschaffung der Todesstrafe in der parlamentarischen Versammlung des Europarats, der Luxemburger Yves Cruchten, hatte sich die makabre Eile bei den geplanten Exekutionen verurteilt und die USA ganz allgemein aufgefordert, das Konzept an sich der Todesstrafe zu überdenken (Link).