Recht auf Asyl

Recht auf Asyl

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Schwule und Lesben können auf Aufnahme in EU-Ländern hoffen - vorausgesetzt, ihnen drohen daheim schwere Strafen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es ging um drei Männer aus Afrika.

Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C201/12). Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter.

Grundsätzlich sei es einem Homosexuellen nicht zuzumuten, «dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden», schrieben die Richter in ihrem Urteil. Die sexuelle Ausrichtung sei ein für die Identität bedeutsames Merkmal. Im konkreten Fall streiten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. In ihren Heimatländern steht Homosexualität laut EU-Gericht unter schweren Strafen – von hohen Geldbußen bis zu lebenslanger Haft. Die Richter in den Niederlanden baten die Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Allein das Verbot reicht nicht

Als Verfolgter im Sinne europäischer Gesetze gelten Asylbewerber laut den EU-Richtern nur, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland schwere Sanktionen wie Gefängnisstrafen drohen. Zudem müssten die dortigen Behörden die vorgesehenen Strafen in der Regel auch vollstrecken. Allein das Verbot homosexueller Handlungen stelle noch keine Verfolgung dar.

Schwule und Lesben sind Menschenrechtsorganisationen zufolge in vielen Ländern Afrika Verfolgungen ausgesetzt. Laut Amnesty International ist Homosexualität in 38 Staaten des Kontinents gesetzlich verboten.