Zynischer geht kaum

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Todesstrafe

„Upps, am Monatsende läuft das Haltbarkeitsdatum von einem unserer Medikamente ab. Ja, dann müssen wir es bis dahin noch so effizient wie möglich nutzen.“

So passiert vor kurzem im US-Bundesstaat Arkansas. Allerdings nicht in einer Klinik oder so, zum Gesundmachen. Sondern im Strafvollzug, zum Töten. Es geht um eines von drei Medikamenten, die Teil der Giftmischung bei Hinrichtungen sind.

Zynischer geht kaum: Schnell exekutieren, bevor das Haltbarkeitsdatum abläuft. Und das bei einem Mittel, das wegen nicht ordnungsgemäßen „Funktionierens“ schon zu qualvollen Todeskämpfen von Todgeweihten führte. Der einzige Pluspunkt: Die Todesstrafe steht mal wieder im Mittelpunkt, es wird darüber diskutiert. Über die Art und Weise, und über die Todesstrafe an sich.

Das ist bei allem menschenverachtenden Zynismus schon mal eine gute Sache. Hat ein Staat prinzipiell das Recht, mit dem Tod zu strafen? Was ist mit der Möglichkeit von Justizirrtümern, angesichts einer Strafe, die unumkehrbarer nicht sein kann? Wenn es denn legal ist, wie sollen/können/dürfen Exekutionen durchgeführt werden?

Dass sich am gleichen Wochenende in einem anderen, nicht kleinen Land dieser Erde, die Tür aufgetan hat zu einer möglichen Wiedereinführung der Todesstrafe, ist nichts anderes als ein – zynischer – Treppenwitz der Geschichte.