Republik Lëtzebuerg…

Republik Lëtzebuerg…
(Alain Rischard/editpress)

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Am Donnerstag legte „déi Lénk“ ein „Projet alternatif d’une Constitution pour le Luxembourg“ mit dem programmatischen Untertitel „Un autre projet de la société: plus de droits, plus de justice sociale, plus de démocratie“ vor; ein Papier, an dem offensichtlich lange und mit Überlegung gearbeitet wurde.

Robert Schneider rschneider@tageblatt.lu

Zahlreiche interessante und fortschrittliche Vorschläge sind in dem Projekt aufgelistet, von denen die spektakulärsten die Einführung einer parlamentarischen Demokratie, die Festschreibung einer ganzen Reihe von neuen Bürgerrechten (Recht auf Gehorsamsverweigerung, Recht auf Kriegsdienstverweigerung, Quellenschutz und Schutz für sog. „Whistleblower“, Verbot staatlicher Beobachtung …), die Einschreibung von Sozialrechten (einklagbares Wohnrecht), ein eingeschränktes Besitzrecht (falls das Gemeinwohl wichtiger eingeschätzt wird) und sogar die Festlegung einer gerechteren Verteilung der Ressourcen unter der Bevölkerung sind.

Die Partei wollte sich nicht mit der Teilnahme an einer parlamentarischen Kommission begnügen und setzt mit ihrem konkreten Vorschlag zu einem modernen, fortschrittlichen Grundgesetz ein Zeichen.

Neben dem für die Linke selbst emanzipatorischen Signal – andere größere Parteien begnügen sich mit Kritik an dem bislang vorliegenden Reformpapier, ohne eigene Vorschläge entwickelt zu haben – stellt das Dokument eine Sammlung von Denkanstößen dar, die auch in Zukunft ihre Bedeutung haben werden.

Allerdings wird das alternative Grundgesetzprojekt keine Chance auf Realisierung haben, oder anders ausgedrückt, die Monarchie, die durch reinen Zufall der Geburt Menschen über andere Menschen stellt, wird in Luxemburg nicht abgeschafft werden, jedenfalls nicht kurzfristig.

Die Kommission, die sich zurzeit mit dem Reformprojekt der Verfassung beschäftigt (zu der das Referendum nur als Teilaspekt gesehen werden kann), bzw. manches ihrer Mitglieder würde sicherlich auch gerne weiter in Richtung Moderne gehen, als dies im vorliegenden Projekt der Fall ist. Die Verfassung selbst stellt allerdings eine angesichts der politischen Verhältnisse im Lande schier unüberwindliche Hürde dar.

Artikel 114 des aktuell gültigen Grundgesetzes definiert nämlich die Prozedur zur Änderung
der Verfassung. Und dieser Artikel besagt, dass jede Revision vom Parlament in zwei Wahlgängen verabschiedet werden muss und letztere zeitlich wenigstens drei Monate auseinanderliegen müssen. Bei diesen beiden Wahlgängen – und hier liegt der Hase im Pfeffer – muss eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die vorgeschlagene Änderung stimmen.

Demnach kann die Verfassung nicht allein mit den Abgeordnetenmandaten der Regierungsparteien geändert werden, was die enge vorbereitende Arbeit mit der Oppositionspartei CSV erklärt.
Artikel 114 ist selbst Objekt der Änderungspläne. Die Volksbefragung soll als demokratisches Instrument aufgewertet werden, eine zweite Lesung überflüssig werden.

Doch auch dann wird es wohl noch dauern, bis Luxemburg für alternative Staatsformen zur Monarchie reif ist.