Di., 16. April 2024




  1. Charles Munchen /

    Burka und Niqab sind keineswegs „rein religiös bedingt“. Der Koran spricht nicht davon. Nach einem „Hadith“ (was der Prophet gesagt hat und seine Anhänger verbreitet haben) soll der Prophet sein Gesicht une seine Hände gezeigt haben und gesagt haben „Nur das soll von der Frau gesehen werden“. Im Koran steht nur, dass die Frauen sich „mit ihrem grossen Schleier“ bedecken sollen und ihre Brust nicht zeigen sollen.
    Das Verschleiern vom Gesicht und manchmal sogar von den Händen ist eine reine „machistische“ Tradition um die Vorherrschaft der Männer über die Frauen zu bewahren. Deswegen sollen wir das in unserem Land nicht dulden. Anders soll es sein mit dem „Hidjab“ (Kopf und Hals bedeckt, Gesicht frei). Das soll meiner Meinung frei bleiben. Trotzdem sollte es dieser angehenden Rechtsanwältin verboten bleiben die mit Hidjab vereidigt werden wollte. Das ist rechtswidrig une sie hat ja auch nachgegeben!

  2. Charles Munchen /

    Das der jetzt vereidigten Rechtsanwältin Verbot einen Hidjab bei der Vereidigung zu tragen ist keine Diskriminierung. Die Rechtsanwälte sollen sowohl bei Vereidigung als während dem Plädieren Neutralität zeigen, religiös, politisch, usw. Ein Jude darf zum Beispiel keine Kippa auf dem Kopf dabei tragen und ein Christ kein Kreuz auf der Brust. Politische Kennzeichen dürfen auch nicht getragen werden.

  3. roger wohlfart /

    Da sollen déi zwee emol hei, bei eis ufänken, nämlech mat dem Nonnebok !

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