LeserbriefGesicht zeigen

Leserbrief / Gesicht zeigen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Von Jean Schiltz

(Bemerkungen zu Laurent Mosars und Gilles Roths Analyse im L. Wort vom 23./24. Sept. 2017)

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ (Karl Popper in „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“)

Mit diesem Zitat auf ihrem Banner ziehen L.M. und G.R. in den Krieg gegen die Vermummung und für ein weiterhin freies Gesicht in einer offenen freien Gesellschaft. Es geht ihnen keineswegs primär um ein Burka- oder Nikab-Verbot und noch weniger um religiöse Diskriminierung. Es geht ihnen um Freiheit. Dass die Burka nicht in diese Freiheit hineinpasst, ist nur ein zufälliger Sekundareffekt.

Welches aber ist überhaupt der Bezug des popperschen Satzes zur Burka? Inwiefern ist die Burkaträgerin intolerant gegenüber Luxemburger Gewohnheiten, sogar solchen, die die Freiheit schlechthin verkörpern, wie das freie Gesicht im öffentlichen Raum. Die Burka ist rein religiös bedingt. Dem Schleier gleich, der die obere Hälfte des Gesichtes meiner Großmutter vermummte, wenn sie die Sonntagsmesse besuchte. Die Religion, welche die Burka erfunden hat, ist intolerant, aber nicht intoleranter als alle anderen Religionen, wenn sie die weltliche Macht besitzen, ihre einzige totalitäre Wahrheit mit dem Schwert zu erzwingen. In den Staaten der arabischen Halbinsel bestimmt heute die Religion in dem Maß die Politik, wie das bei uns im Mittelalter der Fall war. Auf solche geschlossenen und teilweise unmenschlichen Gottesstaaten passt der Einführungssatz Karl Poppers wie die Faust aufs Auge. Diese Staaten aber, in dem die Hälfte der Bevölkerung vermummt im öffentlichen Raum wandelt, tolerieren wir.

Nicht nur das. Wir machen Milliardengeschäfte mit ihnen.

Die Herren Mosar und Roth behaupten, dass sie keine Angst vor einem Stück Stoff haben. Es geht ihnen um unsere westlichen Wertefundamente und sie möchten auch weiter nicht vor ihrem Gegner kapitulieren. Sie kapitulieren nicht. Sie verbeugen sich nur vor den intoleranten Herren im Namen unserer restlichen westlichen Wertefundamente.

Warum der Umweg über die bezuglose Popper-Aussage, nur um die Burka sekundär zu verbieten, anstatt unverblümt zum Buhlen um Wählerstimmen zu stehen, auf die Annahme hin, dass die Wähler ängstlich, intolerant und unwissend sind.
Aber doch nicht alle. Oder?

Warum sollten jene, die frei, ohne Angst und tolerant sind, nicht jeder Burkaträgerin freundlich zulächeln, mit dem akzeptierten Wermutstropfen, dass die Erwiderung des Lächelns auf immer ein Geheimnis bleiben wird.

roger wohlfart
30. Juni 2018 - 17.07

Da sollen déi zwee emol hei, bei eis ufänken, nämlech mat dem Nonnebok !

Charles Munchen
18. Dezember 2017 - 12.46

Das der jetzt vereidigten Rechtsanwältin Verbot einen Hidjab bei der Vereidigung zu tragen ist keine Diskriminierung. Die Rechtsanwälte sollen sowohl bei Vereidigung als während dem Plädieren Neutralität zeigen, religiös, politisch, usw. Ein Jude darf zum Beispiel keine Kippa auf dem Kopf dabei tragen und ein Christ kein Kreuz auf der Brust. Politische Kennzeichen dürfen auch nicht getragen werden.

Charles Munchen
16. Dezember 2017 - 11.38

Burka und Niqab sind keineswegs "rein religiös bedingt". Der Koran spricht nicht davon. Nach einem "Hadith" (was der Prophet gesagt hat und seine Anhänger verbreitet haben) soll der Prophet sein Gesicht une seine Hände gezeigt haben und gesagt haben "Nur das soll von der Frau gesehen werden". Im Koran steht nur, dass die Frauen sich "mit ihrem grossen Schleier" bedecken sollen und ihre Brust nicht zeigen sollen. Das Verschleiern vom Gesicht und manchmal sogar von den Händen ist eine reine "machistische" Tradition um die Vorherrschaft der Männer über die Frauen zu bewahren. Deswegen sollen wir das in unserem Land nicht dulden. Anders soll es sein mit dem "Hidjab" (Kopf und Hals bedeckt, Gesicht frei). Das soll meiner Meinung frei bleiben. Trotzdem sollte es dieser angehenden Rechtsanwältin verboten bleiben die mit Hidjab vereidigt werden wollte. Das ist rechtswidrig une sie hat ja auch nachgegeben!