Do., 18. April 2024




  1. Jacques Zeyen ( Ardèche ) /

    “ Wir sollten alle die Chancen ergreifen die die Globalisierung uns bietet.“ Angela Merkel
    Allein, des Einen Freud,des Anderen Leid.

  2. Guy Guth /

    Sehr guter Kommentar Herr Schneider . Schade dass das zuständige Ministerium diesem Tohuwabohu kein Ende bereitet denn dies müsste doch im Bereich des möglichen liegen ansonsten die Presse weiter am Ball bleiben sollte denn zuviele Bürger die auf diesen Service zurückgreifen müssen werden ungerechtfertigter Weise zur Kasse gebeten.

  3. Anne /

    Majo esou as daat leider hei zu L.
    Do kann een soen ,sie huelen et nach vun den Liewegen wëll vun den Doudegen kreien se näicht meih.
    Hei zu L.kann baal jiddereen machen weih a waat en wöll

  4. Jérôme /

    @Anne.Schreiben Sie bitte nichts, wovon Sie nichts verstehen. „Ein Luxemburger würde ausserdem schreiben „hei in L“. Well hei „zu“L. heisst nur Luxemburg-Stadt und nicht das ganze Land !!! Sinngemäss meinen Sie aber das ganze Land !

  5. Jérôme /

    Der Unfug beginnt damit, dass, um ein Fahrzeug als „Ambulanz“ anmelden zu können es mit Blaulichtern versehen sein muss ! „Privatambulanzen“ dürfen dieses Blaulicht aber nicht benutzen, da sie keine primären Notfalltransporte durchführen dürfen. Diese sind ausschließlich der BF, der Protex, der LAR und in bestimmten Fällen der CR vorbehalten. Auch gibt es keine Regeln, über welche Ausbildung die Besatzung von Privatambulanzen verfügen muss. Bis dato genügt ein Führerschein (!) Ebenso ist nirgends vorgeschrieben, dass diese Besatzung aus mindestens 2 Personen bestehen muss.

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