Der Staat und sein Polizeiregister: Tout le monde ignore la loi

Der Staat und sein Polizeiregister: Tout le monde ignore la loi

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

„Nul n’est censé ignorer la loi“, heißt es, wenn es um Gesetze geht. Das bedeutet, dass jeder Bürger die Gesetze kennen und sich daran halten soll. Doch in Luxemburg sind es nicht die Bürger, die ihre Gesetze nicht kennen, sondern die Politiker, die sie geschrieben haben, und die Polizei und Staatsanwaltschaft, die sie umsetzen sollen. „Tout le monde ignore la loi“ würde hier besser passen.

Die Polizei pflegt eine Datenbank, die 1992 über eine großherzogliche Verordnung ins Leben gerufen wurde. Die Verordnung tritt über die Jahre regelmäßig außer Kraft, ohne dass etwas unternommen wird. Im Juni 2018 wird sie ganz abgeschafft. Sie wird im August desselben Jahres durch ein Gesetz ersetzt, das überhaupt keine polizeiliche Datenbank vorsieht. Doch das ist der Polizei herzlich egal. Sie macht weiter, als hätte sich nichts verändert. Als die Verantwortlichen bei der Polizei von Minister François Bausch damit konfrontiert werden, zögern sie nicht, die (mittlerweile inexistente) Verordnung von 1992 als legale Basis vorzubringen.

Und François Bausch? Er wiederholt diese Behauptung gegenüber der Presse, ohne sie von seinen Beamten überprüfen zu lassen. Und Justizminister Félix Braz? Tut überhaupt nichts. Wenn der Staat ernst genommen werden will, dann darf so etwas nicht passieren. Denn Gesetze, und das ist der Grundstein eines jeden Rechtsstaats, gelten für alle.

 

Das Schattenregister: Eine Datenbank, die nicht existieren darf

spëtzbouf
17. Juni 2019 - 9.33

Die Gesetze gelten für alle! Nur gibt es welche die gleicher vor dem Gesetz sind als andere.

Clemi
13. Juni 2019 - 16.05

Wenn ein Auszug aus dem Casier für eine Bewerbung verlangt ist, und der ist vierge, dann ist er vierge. Punkt. Dann kann nicht durch die Hintertür plötzlich doch noch etwas auftauchen. Das ist ja wie, wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, und der hätte mit einem Freispruch geendet, dieses "Vergehen" einem trotz Freispruch immer noch anhängen würde. Und in dem präzisen Fall kam es scheinbar ja noch nicht einmal zum Prozess!???

Adam
13. Juni 2019 - 10.31

"Sitzt ein junger Mann bei einem Bewerbungsgespräch....als ihm plötzlich..." Dann hat dieser junge Mann in seinem CV sicher wichtige Details vergessen zu erwähnen.Das wäre ja dann Lüge oder Vorspielung falscher Tatsachen. Wenn ich ein sauberes Register habe(offiziell),dann sollte es auch in jeder Hinsicht sauber sein.Man sollte es nicht sauber halten ,nur um dem Mann die Zukunft nicht zu verbauen. Das wäre eine Ungerechtigkeit gegenüber allen Leuten die wirklich sauber sind. Die Tatsache,dass "Strafdateien" existieren,obwohl sie nicht gesetzlich untermauert sind,ist eine andere Sache. Wenn ein angehender Anwalt oder Richter usw. nur ein "sauberes" Strafregister haben,weil es sauber gehalten wurde um ihm die Karriere nicht zu versauen,dann stimmt was nicht. Aber wir haben ja auch Anwälte oder gar Richter gesehen deren Krug zerbrochen war. Wir sind alle nur Menschen.

Grober J-P.
13. Juni 2019 - 10.13

Wetten, dass do och eppes vum Bommeléer dran ass!

Moggel
13. Juni 2019 - 7.35

Wéi huet den JCJ gesot? Wann et néideg ass, dann muss eben gelun gin! An dorun halen sech all Politiker.