Der Kreis schließt sich (Teil 3)

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Am 15. Juni 2018 war es so weit: Das Gehälterabkommen von Dezember 2016 wurde durch ein Zusatzabkommen zwischen der Regierung und der CGFP ergänzt. Wie es dazu kam und was die Konsequenzen sind, beschreibt CGFP-Präsident Romain Wolff heute im dritten und letzten Teil seiner Analyse.

Von Romain Wolff, Präsident der CGFP

Nach dem allseits bekannten Ausgang des Referendums im Juni 2015 und der am 29. Juni stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Berufskammer der öffentlich Bediensteten folgte im zweiten Halbjahr der überaus erfolgreiche luxemburgische EU-Ratsvorsitz, wie auch in der Vergangenheit stets gewährleistet durch einen zahlenmäßig im Vergleich zu anderen Ländern kleinen, aber sehr gut funktionierenden öffentlichen Dienst, auf den sich die Regierung voll und ganz verlassen konnte.

Am 1. Oktober war es dann so weit: Die Dienstrechtsreform trat in Kraft. Schon damals forderte die CGFP, dass alle wesentlichen Punkte auch in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Anwendung finden müssten, also auch innerhalb der „établissements publics“. In erster Linie waren hiermit die neuen, automatischen Aufstiegsbestimmungen gemeint, die bedauerlicherweise bis zum heutigen Zeitpunkt trotz laufenden Schlichtungsverfahrens noch immer nicht in allen öffentlichen Einrichtungen umgesetzt sind.

Am 13. Mai, ein paar Monate nach der Vorstellung der Gesetzesvorlage der Regierung zur Steuerreform, beschloss der Nationalvorstand, am 16. Juni eine Protestveranstaltung gegen weitere Sonderopfer zulasten des öffentlichen Dienstes abzuhalten.
Diese wegweisende, äußerst erfolgreiche Veranstaltung mit weit über 1.000 Teilnehmern stellte ein klar sichtbares Warnsignal an die Regierung dar, endlich Schluss mit dem Sozialabbau im öffentlichen Dienst zu machen. Ein erstes sichtbares Resultat war die schriftliche Garantie der Prämien beim Staat, die bis zum Ablauf des damals noch ausstehenden und gerade eben bis Ende 2020 verlängerten Gehälterabkommens nicht angetastet würden.

Am 5. Dezember wurde dann ein vielseitiges, der finanziellen Lage des Staates in allen Bereichen angemessenes Gehälterabkommen unterzeichnet. Ab Januar 2017 kam es im Anschluss an eine Teilerneuerung der CGFP-Gremien zur Rücksprache mit einem Großteil der Vertreter unserer Mitgliedsorganisationen. Die vornehmlich jungen Kolleginnen und Kollegen gaben uns unisono und unmissverständlich zu verstehen, dass die Berufsanfänger gleich zu Beginn ihres Praktikums zu 100 Prozent eingesetzt und somit zu billigen Arbeitskräften degradiert würden, da es eben nicht, wie damals gefordert und mit der Regierung vereinbart, gänzlich zu einer grundlegenden Reform der Anwärterzeit gekommen war.

Als logische Konsequenz erneuerte der Nationalvorstand im Anschluss an die Sitzung des 10. Mai 2017 seine Forderung nach einer Abschaffung der „unsäglichen“ 80/80/90-Regelung und zwar so schnell wie nur möglich.

Mit der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst kurz vor der Sommerpause (vom Parlament ein Jahr später, am 17. Juli 2018, einstimmig gutgeheißen) wurde einer langjährigen CGFP-Forderung Rechnung getragen. Anschließend erneuerte die CGFP ihre Kernforderung nach einer Abschaffung der die kommenden Generationen benachteiligenden Regelung. Dies geschah im Vorfeld der Vorstellung der Eckdaten des Haushaltsentwurfs im Parlament am 11. Oktober durch den Finanzminister in Anbetracht guter Wirtschaftsdaten.

Eine positive Reaktion der Regierung blieb dennoch aus. Der CGFP, die es ernst meinte, blieb erneut nichts anderes übrig, als eine weitere große Protestveranstaltung anzukündigen. Sie sollte eine deutliche Botschaft an alle politischen Parteien im Vorfeld der Parlamentswahlen senden, dies im Sinne eines gut funktionierenden öffentlichen Dienstes, getreu dem Motto „Für eine sichere Zukunft des öffentlichen Dienstes!“.

Hauptanliegen der Kundgebung

Nicht unwichtig ist es, noch einmal die Hauptanliegen dieser Kundgebung ins Gedächtnis zurückzurufen, ist doch zwischenzeitlich in manchen Punkten viel (positive) Bewegung ins Spiel gekommen:
„Schluss mit der sinnlosen 80/80/90-Regelung!“
„Schluss mit dem fragwürdigen Bewertungssystem!“
„Schluss mit der ungerechten Neuordnung der Laufbahnen!“
„Schluss mit der systematischen Überbelastung der Bediensteten!“
„Schluss mit der Ausgrenzung der CGFP-Fachverbände!“
Anlässlich dieser großen und erneut sehr erfolgreichen Protestveranstaltung vom 27. November 2017 wurden ALLE politischen Parteien aufgefordert, noch vor den Parlamentswahlen, bestenfalls noch vor der Vorständekonferenz im Dezember, klar Stellung zu beziehen.

Aufgrund der nur spärlichen Reaktionen seitens der politischen Akteure tagten die CGFP-Gremien erneut am 10. Januar 2018. Um den Druck zu erhöhen, wurden weitere, unerlässliche Schritte beschlossen. Es wurde ein Schriftstück an die Regierung und darüber hinaus an alle Parteien einzeln verfasst, laut dem Klartext verlangt wurde. Auch wurde das Einleiten einer Schlichtungsprozedur nicht ausgeschlossen, falls eine gebührende Reaktion der Regierung ausbliebe.

Erste Reaktionen ließen denn auch nicht lange auf sich warten. Ende Januar trat z.B. die DP-Parteipräsidentin in einem Fernsehinterview für eine Kürzung der Anwärterzeit von drei Jahren auf ein Jahr ein.

Fast gleichzeitig trug der Minister des öffentlichen Dienstes einer weiteren, zentralen CGFP-Forderung nach einer gerechteren Anpassung bei der Einstufung der staatlichen Laufbahnen Rechnung, was vom Nationalvorstand, der in regelmäßigen Zeitabschnitten zusammentrat, begrüßt wurde.

Nachdem alle Parteien und etwas später die Regierung der CGFP ihre schriftlichen Antworten zukommen ließen und Treffen mit einigen politischen Parteien auf ihre Anfrage hin stattfanden, stellte sich heraus, dass, auch wenn es in der Form unterschiedliche Auffassungen gab, die Regierung zum Dialog bereit war, was unmittelbar zur Forderung eines Dringlichkeitstreffens mit dem Staatsminister führte.

Dieses Treffen fand in Gegenwart des für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministers am 26. März 2018 statt und obwohl direkt fassbare Resultate ausblieben, einigte man sich darauf, weiter im Dialog zu bleiben. Die CGFP stellte unverzüglich klar, dass sie sich keinesfalls auf eine Hinhaltetaktik der Regierung einlassen wolle und dass ein Sozialkonflikt im öffentlichen Dienst nur noch dann abzuwenden wäre, falls rasche Ergebnisse erzielt würden.

Im Anschluss an weitere Gespräche mit dem zuständigen Minister nahm der Nationalvorstand in seiner Sitzung vom 25. April vorerst Abstand von der Einschaltung der Schlichtungskommission. Dennoch müsse eine Einigung – falls überhaupt möglich – in einem vernünftigen Zeitrahmen erzielt werden, ansonsten sich weitere gewerkschaftliche Schritte aufdrängen würden. Diese Entscheidung sollte sich im Nachhinein als richtig erweisen.

So weit ist es schlussendlich dann nicht gekommen. Nach zahlreichen zähen, in der Sache aber produktiven Verhandlungsrunden mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister wurde, für viele Außenstehende offenbar doch eher überraschend, am 15. Juni, nach Zustimmung der CGFP-Gremien, mit der Regierung ein Zusatzabkommen zu der Ende 2016 getroffenen Abmachung, mit einer Laufzeit bis Ende 2020, unterzeichnet. Hauptpunkt dieses Solidaritätsabkommens mit den kommenden Generationen und darüber hinaus mit all jenen, die sich in den Dienst des Staates, der Allgemeinheit stellen wollen, ob Schulabgänger oder aus anderen Bereichen kommend, ist die endgültige Abschaffung der sinnlosen, unsäglichen, als reine Sparmaßnahme entlarvten 80/80/90-Regelung für Berufsanfänger beim Staat, die zum 1. Januar 2019 rückgängig gemacht wird.
Die aus den Wahlen vom 14. Oktober 2018 hervorgehenden Volksvertreter, egal welcher politischer Farbe sie angehören, werden zu entscheiden haben, ob ihnen die kommenden Generationen wirklich am Herzen liegen oder nicht.

Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten stellen keinen reinen Kostenfaktor dar, den es gilt, auf ein Minimum zu reduzieren, sondern eine wichtige Investition in die Zukunft, die es auch den kommenden Generationen ermöglicht, in einem gut funktionierenden und organisierten Land, wie Luxemburg eines ist, ihr Leben zu bestreiten.
Und auch wenn die Abstimmung im Parlament noch in weiter Ferne liegt: Genau aus diesem Grunde bleibt der 15. Juni 2018 ein guter Tag, nicht nur für die öffentlich Beschäftigten!

Grober J-P.
27. Juli 2018 - 11.18

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