Darf man noch frei denken und Israel kritisieren?

Darf man noch frei denken und Israel kritisieren?

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

„Die Definition von Antisemitismus der IHRA – der International Holocaust Remembrance Alliance – ist formuliert, um angebrachte Kritik am Staate Israel und Unterstützung für die Rechte der Palästinenser mit Antisemitismus gleichzusetzen. Ein sehr gefährlicher Schritt.“

– Arthur Goodman – JJP (European Jews for Justice for Palestinians)

Teil I

Seit Kurzem hat Luxemburg den Vorsitz der IHRA. Neben der so wichtigen Erinnerung an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Nazi-Regimes promoviert die IHRA auch eine neue, sehr umstrittene Definition des Antisemitismus – umstritten, weil sie die legitime Kritik israelischer Politik und damit die Meinungsfreiheit gefährdet. Eine Motion des Abgeordneten Laurent Mosar lädt die Luxemburger Regierung ein, sich diese neue Definition anzueignen.

Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Definition, die, sicherlich mit Absicht, besonders vage formuliert ist. Im Wortlaut: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“ Die Gefahr liegt im schwammigen Wortlaut sowie in den Beispielen, die der Definition „zur Veranschaulichung dienen“. Da heißt es: „Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten.“ Antisemitisch seien auch „Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten“ sowie „Der Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer“ oder „das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen“. Beruhigen soll die Formulierung „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden“.

All jene, die sich hinter diese IHRA-Definition von Antisemitismus stellen möchten, sollten sich fragen, warum diese von international anerkannten Juristen scharf kritisiert wird genauso wie von der „Commission nationale consultative des droits de l’homme“ in Frankreich, warum die EU-Grundrechtsagentur (Fundamental Rights Agency, FRA) diese Definition ablehnt und von ihrer Internetseite entfernt hat mit dem Argument, es handele sich um keine gültige Definition, warum auch 40 jüdische Organisationen die Regierungen auffordern, diese Definition nicht anzunehmen.

Benjamin Netanjahu, gerade im Wahlkampf, verkündete am 9. März 2019 öffentlich, Israel sei „nicht der Staat aller seiner Bürger“, sondern ausschließlich der Juden und weiter: „Gemäß dem von uns verabschiedeten Nationalstaatsgesetz ist Israel der Nationalstaat des jüdischen Volkes – und nur das.“ Das im vergangenen Juli verabschiedete Nationalstaatsgesetz definiert Israel als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“, in dem allein Juden das Recht auf Selbstbestimmung haben. Nicht-Juden, Muslime und Christen machen jedoch rund ein Fünftel der israelischen Bevölkerung aus, ihre Familien leben auf diesem Land seit vielen Jahrhunderten. Doch wer diese Aussagen rassistisch nennt, wäre ab jetzt ein Antisemit. Die IHRA-Definition unterstreicht sogar, dass Israel sich als „jüdisches Kollektiv“ versteht, ganz so, als ob es keine israelischen Araber gäbe, ganz so, als ob die Mehrzahl der Juden weltweit nicht außerhalb von Israel lebten und sich beileibe nicht immer in der israelischen Politik wiedererkennen.

Gewiss, generelle Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten sind unangebracht und politisch gesehen zu verurteilen. Aber sind sie antisemitisch? Einst sprach der bekannte israelische Philosoph Yeshayahu Leibowitz, übrigens ein religiöser Jude, angesichts Israels Verbrechen im Libanon von „jüdischer Nazi-Mentalität“. Laut IHRA-Definition wäre er ein Antisemit. Der Knesset-Abgeordnete Tommy Lapid erzürnte sich einstmals gegen das Einbrennen von Nummern in die Arme der palästinensischen Gefangenen, dies sei „unerträglich für einen Holocaust-Überlebenden“.

Auch er wäre ab jetzt ein Antisemit. Wie oft haben Israels Regierende – und nicht nur sie – ihre Gegner, Arafat und viele andere, mit Nazis oder gar mit Hitler verglichen. Ist nicht die israelische Justizministerin (!) Ayelet Shaked gerade dabei, mit dem (Begriff) Faschismus zu liebäugeln? In einem Werbespot spielt sie Model und besprüht sich mit dem Duft „Faschismus“ und sagt: „Riecht für mich nach Demokratie.“

Gibt es nicht manche Juden, die „sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet fühlen als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer“? Ich wage zu sagen: Ja, es gibt sie. Und so wäre ich ab jetzt ein Antisemit.

Anscheinend bleibt jedoch Kritik an Israel auch noch in Zukunft erlaubt, insofern sie mit der Kritik an „anderen Ländern vergleichbar ist“. Gemäß IHRA-Definition darf man also in Zukunft auch noch Israels Politik kritisieren genauso wie z.B. Belgiens Politik … Jedoch nicht mehr, ansonsten wäre es der Beweis eines unterschwelligen Antisemitismus – anstelle von Protest gegen systematische Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechtes.

Die Sache wird dann bitterernst, wenn man sieht, wie in der Praxis jetzt schon die IHRA-Definition dazu dient, Kritik und friedlichen Protest einzuschränken und gar zu kriminalisieren.


Teil II

In europäischen Nachbarländern wird jetzt schon die IHRA-Definition gebraucht, um Kritik und friedlichen Protest einzuschränken und gar zu kriminalisieren. In Großbritannien werden inzwischen israelkritische Veranstaltungen mit Verweis auf diese neue Antisemitismus-Definition untersagt. In der Bundesrepublik, die ebenfalls diese Definition angenommen hat, wurden inzwischen 90 öffentliche Veranstaltungen verboten oder bereits zugesagte Veranstaltungsorte zurückgezogen.

Die Verbote richten sich immer mehr auch gegen Israelis oder Juden, die sich der israelischen Politik gegenüber kritisch äußern. In Göttingen wurde kürzlich versucht, mit massivem Druck die Verleihung des Göttinger Friedenspreises an die Organisation „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ zu verhindern: Stadt, Uni, Sparkasse und Kirchen machten Veranstaltungsorte dicht, dies auf Druck der israelischen Botschaft, des Zentralrates der Juden und gar des kürzlich ernannten Bundesbeauftragten gegen Antisemitismus. Bürger sehen sich gezwungen, vor Gerichte zu gehen, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen. Ein Bankkonto der genannten jüdischen Friedensorganisation wurde gar zeitweise geschlossen. Unter anderem hatte der US-Botschafter in Berlin in Person die Kündigung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft gefordert (Jerusalem Post, 6. März 2019).

Die offizielle Begründung für Verbote lautet meist, die Redner würden den BDS-Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft unterstützen (BDS steht für „Boykott, Desinvestment, Sanktionen“). Die internationale BDS-Kampagne hat sich zum Ziel gesetzt, mit gewaltfreien Mitteln Druck auf Israel auszuüben, um seine völkerrechtswidrige Politik zu beenden und einen Ausweg zu finden aus einer zerstörerischen und selbstzerstörerischen Sackgasse. BDS ist das Mittel der Schwachen, der Bürger, wenn diese das Gefühl haben, dass die politischen Instanzen versagen.

Und die versagen! Zwar betonte im März 2018 Frederica Mogherini im EU-Parlament, dass die Charta der Grundrechte der EU allen Bürgern Meinungsfreiheit inklusive BDS-Aktionen erlaube. Doch die israelische Regierung über ihren Minister Gilad Erdan drohte, „die BDS-Bewegung weltweit mit allen verfügbaren politischen, geheimdienstlichen und sonstigen Mitteln und durch zivile Attentate zu eliminieren“ – das Zitat kann nachgelesen werden auf offiziellen israelischen Webseiten.

Schwarze Liste

Im Januar 2018 veröffentlichte Israel eine schwarze Liste von 20 Organisationen, die sich für Menschenrechte auch für das palästinensische Volk einsetzen und dabei die BDS-Bewegung unterstützen, darunter die ECCP (ein europäisches Bündnis, dem auch das Luxemburger CPJPO angehört), die AFPS, die Jewish Voice for Peace oder das American Friends Service Committee, welches dank seiner Unterstützung für Nazi-Opfer 1947 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden war. Den Mitgliedern dieser 20 Organisationen wird der Zugang zu Israel und Palästina in Zukunft untersagt – inklusive Juden, die sich im Namen jüdischer Werte gegen Unrecht engagieren und oft Familie in Israel haben.

Das israelische Ministerium für strategische Angelegenheiten und Hasbara, 2006 vom rechtsextremen Avigdor Liebermann gegründet und mit viel Geld und Personal ausgestattet, bezichtigt weltweit kritische Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen des Antisemitismus und der „Delegitimierung“ Israels, wie es heißt, und bezeichnet sie polemisch als „Netzwerk des Hasses“.

Eine israelische Cyber-Abteilung hat zur Aufgabe, im Internet israelische Narrative zu verbreiten und kritische Stimmen zu unterbinden, dies in Zusammenarbeit mit Internetriesen wie Facebook, YouTube oder Twitter, die immer häufiger Inhalte entfernen und Nutzer sperren lassen, mit dem Ergebnis, das palästinensische Volk noch weiter von der Außenwelt abzuschneiden. In Israel selbst riskiert man inzwischen, wegen eines Gedichtes eingesperrt zu werden; das hat die junge Dareen Tatour erfahren, die zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt wurde, bloß weil sie ein Gedicht geschrieben und gepostet hatte. Die Palästinensische Autorität unter Mahmud Abbas geht übrigens nicht weniger repressiv gegen sogenannte Meinungsdelikte vor.

Eine Dokumentationsserie von Al-Jazira enthüllt die Methoden der Israel-Lobby in den USA und Großbritannien. Einem jungen britischen Juden gelingt es, das Vertrauen der pro-israelischen Organisationen in den USA zu gewinnen und mit versteckter Kamera ihre Methoden direkt aus dem Munde ihrer führenden Persönlichkeiten zu erfahren. So erfährt man, wie die Israel-Lobby Bürger in anderen Staat ausspioniert, um sie besser diffamieren zu können und ihrer beruflichen Karriere zu schaden – und das mit Hilfe des israelischen Ministeriums für strategische Angelegenheiten.

So sieht und hört man Noah Pollak, Direktor des ECI (Emergency Committee for Israel), in Person erklären: „Um die Botschaft zu diskreditieren, muss man den Botschafter diskreditieren. Wenn ihr von BDS sprecht, müsst ihr sagen, dass es eine Gruppe ist, die sich einsetzt für Hass und Gewalt gegen Zivilisten, eine Bewegung, die den Terrorismus unterstützt.“ Unter dem zu erwartenden Druck hat der Sender aus Katar die Ausstrahlung der Serie auf ungewisse Zeit vertagt, man kann sie jedoch mit französischen Untertiteln im Internet finden.

In einer demokratischen Gesellschaftsordnung trägt die Politik die Verantwortung, die Meinungsfreiheit der Bürger zu garantieren – genauso übrigens wie die Transparenz des Finanzsystems. In einer Welt, wo die Netanyahu, Trump, Orban, Bolsonaro und andere dabei sind, unser Demokratieverständnis sowie das Völkerrecht zu sprengen, ist es zu hoffen, dass die Luxemburger Abgeordneten sich der Tragweite der von der IHRA verbreiteten Antisemitismus-Definition bewusst sind.

Wollen sie der Zivilgesellschaft, den Journalisten und nicht zuletzt sich selbst und ihrer eigenen Regierung einen Maulkorb verpassen … womöglich aus Angst, selbst des Antisemitismus bezichtigt zu werden? Angst ist kein guter Ratgeber. Anstatt Hilfe im Kampf gegen echten Antisemitismus wird diese „Arbeitsdefinition“ wohl eher den Antisemitismus fördern. Herr Kartheiser, Gesinnungsfreund der oben genannten Staatschefs, der gute Beziehungen zu Netanyahus Partei pflegt, hat gezeigt, wie man innerhalb und außerhalb des Parlaments engagierte Luxemburger Bürger als Antisemiten diffamieren kann.

Unglückliche Worte

„Mir hunn awer a leschter Zäit festgestallt, an dat kënnt och an allen Etüden eraus, datt vill Leit hiren Antisemitismus hannert enger anti-israelescher Kritik, hannert Anti-Israelismus verstoppen. Datselwecht gëllt fir den Zionismus“, sagte am 4. März der Luxemburger „Ambassadeur plénipotentiaire“ bei der IHRA, Georges Santer, in einem Radio- 100,7-Interview. Das sind in diesem Kontext sehr unglückliche Worte. War Martin Luther King etwa ein Anti-Weiße-Rassist, als er zum Boykott der Busse in Montgomery aufrief? Waren wir damals Anti-Weiße-Rassisten, als wir aus Protest gegen das Apartheid-Regime keine südafrikanischen Outspan-Orangen kauften, oder gar von anti-US-amerikanischen Ressentiments getrieben, als wir gegen den Vietnam-Krieg auf die Straße gingen?

Antisemitismus ist ein Verbrechen und dafür gibt es glücklicherweise schon Gesetze. Zionismus ist eine Ideologie und man darf gegen diese Ideologie sein, ohne ein Antisemit zu sein. Oder ist die große Mehrheit der Juden vor dem Zweiten Weltkrieg, die nichts mit Zionismus am Hut hatten, alle Antisemiten gewesen?

Und ich möchte noch etwas ganz Persönliches hinzufügen: Ich stamme von zwei Eltern ab, die beide traumatisierende Kriegserlebnisse in die Ehe mitbrachten, nachdem sie und ihre Familien sich geweigert hatten, Mitläufer der Nazi-Besatzung Luxemburgs und der Sprache des Dritten Reiches zu sein. Das hat wohl dazu beigetragen, dass ich mich als Bürger oft gegen Unrecht weltweit einsetzte und dabei gewiss anderen Menschen nie durch die Brille ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit begegnet bin. Und doch wurde ich, wie viele andere, aufgrund meines Engagements regelmäßig des Antisemitismus bezichtigt, nicht zuletzt auch von der nahen Familie eines Luxemburger Regierungsmitglieds.

Es gibt Luxemburger Familien, gerade auch jüdische, mit noch viel schrecklicheren Erfahrungen aus dieser dunklen Zeit und ich habe tiefen Respekt vor solchen Wunden. Wunden zu heilen ist eine Herausforderung der Gemeinschaft und auch jedes Einzelnen. Es steht dabei jedem zu, universelle Lehren aus der Geschichte zu ziehen, die Internationale Charta der Menschenrechte gilt für alle Menschen. Und wenn die UNO dem Staat Israel tagtägliche Menschenrechtsverletzungen, ja Kriegsverbrechen und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft, so ist das nicht wegen eines etwaigen Antisemitismus – auch nicht, wenn Israels Regierung das so darstellen möchte.

Von Claude Grégoire

de Schmatt
11. Mai 2019 - 10.32

Wieso eigentlich " darf " man die Israelis nicht für ihre Politik kritisieren? Gegen Putin oder Trump " darf " man schreiben was man will. Wer bestimmt hierüber? Es gibt anscheinend bestimmte Wahrheiten, die nicht ausgesprochen werden dürfen! Hier wird doch offenkundig mit zweierlei Mass gemessen.

rowo
7. Mai 2019 - 13.09

Stimme völlig mit Ihnen überein @ Jacques Zeyen.

de Schmatt
12. April 2019 - 20.48

Gehört Kritik etwa nicht zur wahren Streitkultur ?

J.C.KEMP
8. April 2019 - 10.20

Aber bitte auch, wer immer sein Veto einlegt!

Bernard
8. April 2019 - 9.43

Betrugsversuch, meint Herr Schenk. Nun ist es doch so, dass Luxemburg, zusammen mit hochkarätigen Delegationen aus 30 andern demokratischen Staaten diese Definition (unter 'erweiterter Definition' meint er wohl die Beispiele, die die Definition erläutern), erarbeitet haben. Diese Definition wurde 2016 einstimmig von der 'Institution' IHRA angenommen. Bis heute haben 16 Länder der Definition zugestimmt, und es weren wohl noch wesentlich mehr werden. Es gibt auch Institutionen, politische Parteien, Städte und Universitäten, die dieser Definition beigepflichtet haben. Und nun beschuldigt dieser Herr Schenk deren Verantwortliche der Unbedarftheit und (häufig) der Unwissenheit. Und versucht Minister, Stadtoberer und Chefredakteure unter Druck zu setzen. Wo der Betrugsversuch beheimatet ist, soll der Leser entscheiden.

Bernard
8. April 2019 - 9.21

Herr Zeyen beschuldigt die Juden, einen Völkermord zu begehen. Vielleicht wollte er Israelis schreiben, macht aber das Amalgam Jude (z.B. Luxemburger Jude) mit Israeli, und das ist schon dramatisch. Seine Anspielung oder gar Anschuldigung, Israel würde ein Genozid an den Palästinenser begehen, entspricht in keinster Weise der Realität. Seinen Kommentar kann man wohl nicht besser beschreiben als es die Fraktion "Die Linke" kürzlich im Bundestag getan hat: « Gegenwärtig erscheint Antisemitismus häufig im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt. Dabei wird z.B. die israelische Siedlungs-, Militär- und Sicherheitspolitik mit dem Holocaust oder dem Vernichtungskrieg gleichgesetzt, wodurch NS-Verbrechen relativiert und antisemitische Ressentiments erneut salonfähig gemacht werden. ».

GuyT
5. April 2019 - 13.58

Was ist denn legitime Kritik? Themenabhängig hat da jede politische und philosophe Fraktion ihre eigenen Bezugspunkte. Kritikern werden schnell zu Hetzern umdefiniert und natürlich auch umgekehrt. Die Journalisten fühlen sich dazu berufen den moralischen Sieger zu küren. Die wahre Streitkultur ist verlorengegangen.

Günter Schenk
5. April 2019 - 13.15

Wenn schon die "Urfassung" der s.g. IHRA-Definition über Antisemitismus keinem Lackmustest standhält, (weder sprachlich, noch inhaltlich), so kann der Versuch einiger Interessierter, stillschweigend eine "erweiterte Version" die nie von irgendeiner Institution verabschiedet wurde, bei Regierungen und öffentlichen Verwaltung zu verbreiten, als Betrugsversuch angesehen werden. Dabei wird die Unbedarftheit und - häufig - Unwissenheit der Entscheider auf zynische Weise ausgenutzt. Denn, wer will sich schon dem Vorwurf des Antisemitismus aussetzen, der gesellschafts- übergreifend als Verbrechen abgelehnt wird und, zurecht, unter juristischem Kuratel steht? Dem Autor ist für die umfassende Begriffsklärung zu danken! Soll nun kein Minister, kein Stadtoberer oder Chefredakteur noch sagen, er sei nicht aufgeklärt worden, "das" habe er nicht gewusst!

tarzan
5. April 2019 - 11.33

dieselben leute die sich jetzt bei ihrer israelkritik missverstanden fühlen, würden jeden mit einer skeptischen haltung zur 2015- flüchtlingspolitk, als rassisten, nationalisten oder gleich als nazi bezeichnen. Also bitte nicht so dünnhäutig. Auch sollte man mal genau hinschauen wer denn immer gegen israel in der UNO stimmt.

Jacques Zeyen
5. April 2019 - 11.17

Eine Ungerechtigkeit darf nicht als Ursache herhalten um andere Ungerechtigkeiten zu rechtfertigen. Soll heißen, wenn die Juden den Holocaust erdulden mussten,gibt das ihnen nicht das Recht einen Völkermord zu begehen. Tutsi,Hutu,Aboriginies,Tasmanier,Indianer,Indios,usw. die Genozide sind unzählig.