Öffentliches Interesse

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Polizist ist kein einfacher Beruf. Tagtäglich werden die Beamten mit Gewalt konfrontiert und müssen angemessen reagieren. Sie müssen darauf achten, dass alle Bürger die Gesetze einhalten. Ob die Beamten diese Gesetze nun persönlich als sinnvoll erachten oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.

Der Vorfall vom 11. April in Bonneweg, bei dem ein 51-jähriger Niederländer von einem Polizisten erschossen wurde, nachdem er sich einer Kontrolle entziehen wollte, sorgt seit Tagen für viel Aufregung. Gleiches gilt für den zeitnahen Unfall mit zwei Polizeifahrzeugen, bei denen ein Beamter starb und eine Polizistin lebensgefährlich verletzt wurde. Auch hier wollte ein Autofahrer sich einer Kontrolle entziehen, weil er mutmaßlich etwas zu viel Alkohol getrunken hatte. Der tödliche Unfall passierte, nachdem die Polizei die Verfolgung aufgenommen hatte.

Wenn Polizisten im Dienst sterben, ist das genauso tragisch wie jeder andere tödliche Arbeitsunfall auch. Allerdings ist diese Gefahr bei Polizisten Teil des Berufsrisikos. Genau wie Soldaten tragen Polizisten Schusswaffen, um sich zu verteidigen.

Bei dem rezenten Vorfall in Bonneweg ist es nach derzeitigem Stand der Erkenntnis noch unklar, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat oder nicht. Der verstorbene Fahrer habe sowohl durch seine Fahrweise als auch durch den Zustand seines Wagens gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zudem sei er der Polizei wegen verschiedener Verstöße gegen den „Code de la route“ bekannt gewesen. All das erklärt jedoch nicht, wieso der Polizist seine Waffe gezückt und abgedrückt hat.

Natürlich muss sich nun die „Inspection générale de la police“ mit diesen Fragen beschäftigen. Doch auch die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, über den Fall informiert zu werden. In vielen anderen Ländern wird in solchen Fällen zumindest eine Pressekonferenz abgehalten, um die Bevölkerung in größtmöglicher Transparenz in Kenntnis zu setzen. In Luxemburg nicht. Hier werden Informationen häppchenweise serviert und es wird sich hinter dem Untersuchungsgeheimnis versteckt, was unweigerlich zu Spekulationen und Gerüchten führt.

Dabei ist der Vorfall in Bonneweg durchaus von öffentlichem Interesse. Es geht hier nicht um ein Familiendrama oder um eine Vergewaltigung, bei der Personen vor der Öffentlichkeit geschützt werden müssen.

Es geht um einen Polizisten, der einen Menschen erschossen hat, der allem Anschein nach lediglich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Und es geht um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und damit in das staatliche Gewaltmonopol.

Jacques Zeyen
25. April 2018 - 20.35

Dorëm geet et jo. Wéi behandelt een dann ee Mensch mat Respekt deen mam Auto op iech zou fiert fir iech emzebiegelen??

Jean Bosseler
25. April 2018 - 19.16

Här Zeyen, Den Goethe ze zitéieren as hei nit ubruecht well d'Justiz as onofhängech vun der öffentlecher Meenung, hoffen ech emol! Wann de Mann 'sech sou verhält,datt e Polizist muss seng Waff benotzen', ob dat ee muss war dézidéiert d'Justiz nodem de Rapport vun der IGP do as an ech nit an Dir och nit! D'Justiz beschtroft no dem 'casier' awer d'Police muss de Verbriecher ewéi all Bierger mat Respekt behandelen, natirlech ouni sech selwer a Gefor ze brengen!

Jacques Zeyen
25. April 2018 - 18.01

Här Bosseler, Mol éischtens: Den Goethe zitéieren ass ni absurd. Wann "dee Mann" sech sou verhält,datt e Polizist muss seng Waff benotzen,dann huet deen iergendeppes falsch gemaach.Ausser mir ënnerstellen dem Polizist,datt hien just mol Loscht hat op een ze schéissen. Dat wier allerdéngs absurd. An wann dir gär e Bierger dee kriminell ass wëllt d'selwecht behandelen wéi een deen "délictueux " ass, kéint et mol sinn ,datt dir deen aneren Muergen net méi erlieft.

Jean Bosseler
25. April 2018 - 15.12

Monsieur Jacques Zeyen Eng Bemierkung: Dir ennerscheed anscheinend nit teschend 'Délit' a 'Crime'! Wou war dann de 'crime' vun dem Mann? Den Birger, ob 'délictueux', 'criminel' oder 'casier vierge' muss gleich behandelt gin! Op de Rapport vun der IGP muss gewart gin! Et get zevill Rümeuren well de Rapport op sech warde léist! Den Goethe ze zitéieren as absurd!

Aender T.
25. April 2018 - 9.55

hm.."Ob die Beamten diese Gesetze nun persönlich als sinnvoll erachten oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen." Da kann ich nur bedingt zustimmen. Die größte Exekutive eines Staates ist...das Volk. Das Volk, das sich unter einem Grundgesetz sammelt, unter einem Regelwerk, das Freiheiten und Pflichten diktiert (ja : diktiert, das einzige Diktat ist das Gesetz) Diese Gesetze entstehen aus moralischen Bedenken über die menschliche Psyche, was dem Menschen so einfällt, wenn es keine Regeln/Gesetze gibt. (sehr abgekürzt) Im Grunde sollte sich ja jeder Bürger den Gesetzen unterwerfen, ohne murren und zucken, nach dem Motto: was der andere mir nicht antun darf, darf ich ihm auch nicht antun. Das scheint eben nicht immer angeboren zu sein. Und auch nicht immer über einen Bildungsweg eingefößt worden zu sein... Und es gibt "Delikte" und "Verbrechen" (den Katalog "Verbrechen" kennen wohl die meisten Bürger, und wenden ihn auch logischerweise an) Der Polizist, die Exekutive, hat zum Glück oder leider genug mit "Delikten" zu tun, Ordnungswiedrigkeiten, die eigentlich nicht die gesamte Zeit der Polizei in Anspruch nehmen sollten, der gesittete Bürger hält sich aus Eigennutz daran. Wenn nun eine Masse von Delikten die gesamte Zeit der Polizei in Anspruch nimmt, gibt es 2 Möglichkeiten: der Katalog der Delikte ist zu lang, und vielleicht zum Teil unsinnig. Es ginge um "Entkiminalisierung", da wäre der Gesetzgeber gefragt, statistische Daten der Exekutive auszuwerten, um festzustellen, wo denn wirklich die öffentliche Ordnung weniger "gefühlt" als reel verletzt wird. Dort haben die Bedenken des Beamten einen Platz. Und nicht bei Feststellung eines Tatbestandes der im Gesetzbuch steht vor Ort, den er vielleicht nicht als "so schlimm" empfindet. Damit wird der Beamte der Exekutive zur Judikative. Gefährliche Vermischung...Also muss er seinen Pflichten nachgehen, und die Zeit aufwenden, um eine Ordnungswiedrikeit bürokratisch korrekt zu ahnden. Mit allem damit verbundenen Zeitaufwand. Zeit, die er in der Tat nicht hat, um andere Vergehen festzustellen, geschweige denn zu ahnden. Und der Beamte hat nun mal exklusiv das Recht, auf Gewaltandrohung und Gewaltanwendung mit Gewalt zu antworten. Mit 2 Tonnen Stahl auf einen Beamten zuzufahren ist nun mal eine Morddrohung. Es ist es auch für mich, alltäglich, nur, ich trage keine Waffe... Die 2.Möglichkeit: der Katalog der Delikte ist zu lang, und der Bürger weis nicht, was drin steht. Also Aufklärung. Bildung. Allgemeiner Werteunterricht: das Gesetz. Die Moral: das Gesetz. Die Religion: eine Freiheit die vom Gesetz eingerahmt wird... Der Glaube: lange Geschichte, die auch an die Grenzen des Gesetzes stößt... Und im Zweifelsfall die Gerichte damit beschäftigen. - Aber das oben lernen wir ja schon alle in der Schule. Grundschule, Lycée, whatever, Fahrschule.. . ... Ein Beispiel: wenn viele, wenn nicht sogar alle, Zugang zu Waffen haben, steigt die Wahrscheinlichkeit, durch Waffengewalt zu sterben. So läuft das in den USA. Dafür haben die ganz ander Tempolimits auf den Straßen... So viel Text, um einfach nur zu sagen: wir sollten uns einfach benehmen. Mit 2 tonnen Stahl unter dem Hintern. Respekt, einen kurzen Augenblick innehalten, und den größeren Kontext unserer Handlung kurz vor Augen haben: wenn die Einfahrt auch nur für 3 Minuten zugeparkt ist, kann das ein Leben kosten. Vielleicht sogar das eigene, wenn der Krankenwagen nicht durchkommt. Nein, es ist nicht normal nur weil alle es tun. Nur, um alle zu bestrafen, bedarf es einer Diktatur. Mit noch viel mehr Exekutive. Ein Polizeistaat. einen Überwachungsstaat. also einfach nur Benehmen... Es würde den Polizeibeamten sehr entlasten. Wenn es nix zu sehen gibt, macht er weiter seine Runde...

kenny
25. April 2018 - 7.23

Jidereen deen hei sain Pefferkär beileet keint sech jo mol iwerleen wei en selwer geing reageiren. Jidereen wees et alt rem besser an kann et besser. Typesch Stammdeschgespreich. Maacht den Beruff mol, deen besteht net nemmer doran Suen oofzehuelen an Radarkontrollen ze maachen.

Pit Senninger
24. April 2018 - 19.38

Dei 2 tagesch Virfell weisen dass eisen Polizisten hier Ausbildung an Prozeduren dringend mussen reformeirt ginn.

Jacques Zeyen
24. April 2018 - 9.29

" ..der allem Anschein nach NUR gegen die Straßenverordnung verstoßen hat " - das ist die Art Euphemismus der eben auch die ,ach so sensible,Öffentliche Meinung negativ beeinflussen wird. Die Öffentliche Meinung,dieses unbekannte Etwas das niemand kennt oder gesehen hat und von dem sich doch jeder tyrannisieren lässt.(Goethe) Wenn über die Schuld des kriminellen Autofahrers nichts gesagt wird,dann sollte man auch die Lage des Polizisten nicht durch solche Verharmlosungen verschlechtern. Denn die Öffentliche Meinung lauert.