Mit einem „Gründer-Urlaub“ könnte Luxemburg den Unternehmergeist fördern

Mit einem „Gründer-Urlaub“ könnte Luxemburg den Unternehmergeist fördern

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Seit einigen Jahren will Luxemburg sich als Start-up-Nation positionieren. Viele verschiedene Initiativen wurden vom Wirtschaftsministerium, Luxinnovation, Handelskammer sowie von einzelnen Unternehmen und Banken gestartet. Auch Resultate sind zu erkennen. Eine ganze Reihe spannender junger Unternehmen hat Luxemburg als Standort ausgewählt.

Dennoch scheint es, als kämen die Luxemburger Start-ups fast alle aus dem Ausland – angezogen von günstigen Bedingungen. Verstärkt wird das durch die Sektoren, für die sich das Land interessiert: spezielle Fintech-Start-ups oder Innovationen in der Biotechnologie.

Über neue, „normale“ Firmen, die in Luxemburg von Nicht-Doktoranden gegründet werden, wird weniger geredet. Aber das ist ja auch verständlich. Immerhin heißt es, dass der Luxemburger gerne Sicherheit will: Besser ein gut bezahlter Job beim Staat als das Risiko, mit einer eigenen Idee zu scheitern, danach als Versager angesehen zu werden und beim Arbeitsamt zu landen.

Dass Eltern ihren Kindern die Sicherheit empfehlen, kann ihnen jedoch niemand vorwerfen. Das ist ihre Rolle. Es wäre demnach am Staat, den Bürgern Unternehmensgründungen schmackhaft zu machen. Jedoch ist es mit leeren Reden und Aufforderungen zu mehr Mut und Unternehmergeist nicht getan. Falls der Staat die Bürger wirklich dazu auffordern will, neue Firmen zu gründen, dann muss er aktiv gegen die Hürden für potenzielle Gründer vorgehen.

Schweden, das Land, aus dem Minecraft und Spotify stammen, macht vor, wie es gehen kann. Bereits seit mehr als 20 Jahren haben angehende Firmengründer dort die Möglichkeit, sechs Monate „unbezahlten Urlaub für Firmengründungen“ zu nehmen. Natürlich ist dies an Bedingungen geknüpft: So muss der Antragsteller bereits eine Zeit im Unternehmen arbeiten, seine neue Firma darf der aktuellen keine Konkurrenz machen und der Mitarbeiter darf nicht unabdingbar für den aktuellen Arbeitgeber sein.

Ohne Risiko wäre die Aktion für den angehenden Gründer trotzdem nicht: Während mehreren Monaten erhält er kein Gehalt mehr, muss seine Sozialversicherungen selber zahlen … Zudem ist er sich noch nicht sicher, ob sein Projekt den gewünschten Erfolg haben oder gar scheitern wird. Dennoch kann er das Risiko (drei von vier Start-ups scheitern) relativ leicht eingehen. Im schlimmsten Fall, falls sich sein Vorhaben nicht umsetzen lässt, kann er zurück zu seinem alten Job und hat wieder ein Gehalt. Die Arbeitslosigkeit bleibt ihm mit Sicherheit erspart.

Eine Initiative wie diese würde der selbsternannten Start-up-Nation Luxemburg gut zu Gesicht stehen. Dem Staatshaushalt würde sie nicht zur Last fallen. Das Thema „congé sans solde“ wird im Großherzogtum jedoch insgesamt eher stiefmütterlich behandelt. Möglich ist nur ein „congé sans solde“ für Weiterbildung. Ein Sabbatical (ein Jahr unbezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen), wie es ihn in vielen Ländern gibt, ist in Luxemburg vom Gesetz her nicht einmal vorgesehen. Möglich ist das nur mit der freiwilligen Zustimmung des Arbeitgebers.