Affäre Bausch: Die Kernfrage der Gewaltenteilung bleibt ungeklärt

Affäre Bausch: Die Kernfrage der Gewaltenteilung bleibt ungeklärt

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Ein Hauch von Politdrama schwebte während einer Woche über Luxemburg. Die größte Oppositionspartei, die das Wort „Rücktritt“ in den Mund nahm. Ein Verfassungsexperte, der von einem klaren Versuch der Einmischung in die Justiz sprach. Und ein eigentlich kommunikativer Minister, der sich selbst einen Maulkorb verpasst hatte.

Mit ihrer eindeutigen Antwort hat Generalstaatsanwältin Martine Solovieff nun für Klärung gesorgt. Nein, es gab keine Einmischung. Nein, es gab kein juristisches Vergehen. Nein, Minister François Bausch hat sich als beteiligte Partei korrekt verhalten. Alles gut also? Nicht ganz.

Abgesehen davon, dass sich die Generalstaatsanwältin selbst schaden würde, wenn sie den Vorwurf der Einmischung öffentlich bestätigen würde, lässt doch mindestens eine Aussage aufhorchen. Sie führe zwar keine Statistik, so Martine Solovieff, aber es sei kein außergewöhnlicher Vorfall, dass sie solche Briefe von Regierungsmitgliedern erhalte. Will heißen: Minister wenden sich oftmals direkt an die Staatsanwaltschaft, wenn sie Nachfragen in eigener Sache haben.

Was wohl eigentlich gedacht war, um den „Non lieu“-Charakter der Affäre Bausch zu unterstreichen, wirft Fragen auf. Gibt es in Luxemburg tatsächlich einen direkten Weg zwischen Justiz und Exekutive? Sollte die Dritte Gewalt nicht in dezidierter Unabhängigkeit arbeiten, ohne dass sie penetrante Nachfragen von Ministern beantworten muss? Und wo liegt eigentlich die Grenze zwischen Information und Instruktion?

Fragen, die sich auch der Strafrechtler Stefan Braum und der Verfassungsrechtler Luc Heuschling von der Universität Luxemburg stellen. Sie plädieren beide dafür, dass das Parlament den Vorfall politisch aufarbeitet und gegebenenfalls gesetzgeberisch aktiv wird. Denn auch wenn Bauschs Brief wohl kein Vergehen im strafrechtlichen Sinn ist, so hat die Episode doch ein verfassungsrechtliches Geschmäckle.

Doch die größte Oppositionspartei CSV hat sich nun entschieden, das Problem einer möglichen ungesunden Nähe zwischen Justiz und Regierung politisch nicht aufzuarbeiten. CSV-Präsident Frank Engel hat zwar große Worte in den Mund genommen – vor politischem Handeln schreckt er jedoch zurück. Damit unterstreicht er allerdings den Eindruck, dass es ihm lediglich darum ging, ad hominem, also gegen den Mann zu spielen – dem politischen Gegner schnell eins auszuwischen und sich dann abzuwenden.

Die Antwort der Generalstaatsanwältin zeigt jedoch, dass es gerade nicht um Engel oder Bausch geht, nicht um das Vergehen einzelner Politiker – sondern dass die luxemburgische Gesetzgebung eine problematische Nähe zwischen Minister und Staatsantwaltschaft, zwischen Exekutive und Justiz explizit zulässt. Und gerade dieses Verhältnis sollte in einem Rechtsstaat klar geregelt sein.

Jek Hyde
20. April 2019 - 9.50

Méng Der de Bausch? Haha dee kann emol net fléien, just téinen.

de Schmatt
19. April 2019 - 18.30

Demzufolge hat François Bausch seine Kompetenzen überschritten indem er versucht hat die ermittelnde Staatsanwältin zu beeinflussen und Druck auf sie auszuüben. Der Mann hat den Boden unter den Füssen verloren. Ein gehöriger Rüffel von Seiten des Justizministers ist das Mindeste, das man erwarten muss. Aber dann müsste der über seinen Schatten springen und seinen Partei-und Regierungskollegen öffentlich diskreditieren. Keine Krähe sticht einer anderen ein Auge aus!

Clemi
19. April 2019 - 15.29

Meiner Meinung nach muss man 2 Sachen mit in die Diskussion aufnehmen: die Staatsanwaltschaft vertritt im Justizsystem den Staat als Staatsgewalt, als ausführende Gewalt demnach - also die Exekutive. Daher ist meiner Meinung nach schon eine Differenzierung zu machen wenn ein Minister sich an die Staatsanwaltschaft wendet, und nicht etwa an einen Richter/einen U-Richter/einen ermittelnden Beamten (cf. auch Position von P.Hammelmann). V.a. aber ist Minister Bausch Chef der PCH, er hatte hier also ein direktes Interesse, war quasi Teil einer Partei. Um den Vergleich mit Ex-Minister Frieden zu bemühen: dessen "Druck" ging in Richtung eines U-Richters und der ermittelnden Beamten, auch war Frieden nicht der Chef einer Partei der Untersuchungen (etwa der Bommeleeër... ;-). Was für mich aber sonnenklar ist: Minister Bausch versuchte Druck auszuüben, das ist also politisch ganz klar problematisch. 1) Er antwortet nicht dem Substitut selbst, sondern richtet sich an dessen Vorgesetzte. 2) Er "se permet de saisir" die Generalstaatsanwältin mit dieser Angelegenheit, es folgt aber nur eine Beschreibung der Fakten - keine Argumentation, juristische Begründungen, (begründete) Bitte die Sache zu überdenken, nichts. 3) Nur sein "Erstaunen" drückt er dann abschließend aus. 4) Der Antwort-Brief hätte ohne Weiteres von einem Anwalt oder dem PCH-Direktor kommen können/müssen.

Grober J-P.
19. April 2019 - 10.56

Huet de François dann mëttlerweil eng Ruge vum Félix kritt, dat wär dach n¨mmen normal, oder?

Dany Angel
18. April 2019 - 15.00

Egal wie, es bleibt viel Geschmäckle in dieser schlüpfrigen Affäre! Ikarus kam auch der Sonne zu nahe und stürzte ab.

de bouferpapp
18. April 2019 - 13.01

Und dabei müsste die Gewaltentrennung, laut Konstitution, glasklar sein und nicht den geringsten Spielraum bieten. Wo des einen Kompetenz aufhört, beginnt die des anderen. Wenn Politik sich in die Justiz einmischt, bedeutet das der Anfang vom Ende der Demokratie!

Pries
18. April 2019 - 11.45

Großartiger Kommentar!