Gericht spricht de Robertis nach Nackt-Auftritt frei

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Nach einem Nackt-Auftritt vor der berühmten Mona Lisa im Pariser Louvre ist die Performance-Künstlerin Déborah de Robertis von einem Gericht in Paris freigesprochen worden. Die Richter schlossen sich am Mittwoch der Argumentation der Verteidigung an und befanden, es habe sich um einen „militanten und künstlerischen Akt“ gehandelt und nicht um Exhibitionismus. Es seien keine Genitalien zu sehen gewesen, sondern nur Schamhaare. Allerdings wurde die Künstlerin zu 35 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie einen Museumswärter in den Arm gebissen hatte.

„Mona Lisa, meine Muschi, mein Copyright“

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die Luxemburgerin hatte am 24. September zur Überraschung der Museumsbesucher ihre Vagina vor dem berühmten Frauenbildnis Leonardo Da Vincis entblößt. Dazu rief sie: „Mona Lisa, meine Muschi, mein Copyright“. Die Künstlerin wurde daraufhin festgenommen und saß zwei Tage in Untersuchungshaft.

De Robertis sagte AFP, ihr Ziel sei es mitnichten gewesen, ihre Genitalien zu zeigen. Vielmehr habe sie mit ihrer Darbietung auf ein berühmtes Foto der österreichischen Performance-Künstlerin Valie Export angespielt, die in den 70ern für ihre sexuelle Freizügigkeit bekannt war. „Ich hinterfrage die Rolle von Künstlerinnen in der Kunstgeschichte“, betonte De Robertis. De Robertis stand wegen ähnlicher Aktionen in Pariser Museen schon mehrfach vor Gericht.

Developper
19. Oktober 2017 - 21.50

Typesch "feministesch" "Aktiounskënschtlerin", kennt näischt aneschtes wéi Fixéiertheet op hirt Geschlechtsdeel a Kierperflëssegkeeten.

Jean-pierre goelff
19. Oktober 2017 - 18.34

Kätzchen müssen nun mal an die frische Luft.