Zum Schutz der königlichen Gäste gilt in Luxemburg ein Drohnenflugverbot

Im Rahmen des Staatsbesuchs des Königs und der Königin von Belgien vom 15. bis 17. Oktober hat das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten jegliche Drohnenaktivitäten an verschiedenen Orten im Großherzogtum verboten. Die neue Verordnung der EU vom 24. Mai 2019 regelt außerdem den Betrieb von Drohnen. Die Bestimmungen gelten ab Juli 2020. Vereinfacht gesagt…