Zeitsparkonto, Urlaub, Mittagspause

Zeitsparkonto, Urlaub, Mittagspause
Der Minister des Öffentlichen Dienstes, Dan Kersch

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Zeitgleich organisierten der zuständige Minister Dan Kersch und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP gestern Presse- konferenzen zu den gleichen Themen: die Reform von Arbeitszeiten und Sonderurlauben sowie des Zeitsparkontos, über das die Beamten künftig freie Stunden ansammeln und damit bis zu einem Jahr Urlaub nehmen können.

Der Staatsrat hat, so Dan Kersch, entgegen der ansonsten gültigen Tradition darauf bestanden, dass die Regeln zu den Arbeitszeiten – die bislang durch großherzogliche Reglemente festgelegt wurden – in einem Gesetz festgeschrieben werden. Was denn auch geschah: Jetzt hofft Kersch, dass das weitere Gutachten der Körperschaft es ihm erlaubt, das Gesetz noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode ins Parlament zu bringen. Somit rückt die Einführung der Zeitsparkonten in absehbare Nähe, ebenso wie weitere Neuerungen, die Kersch gestern präsentierte.

Regeln für Sonderurlaube

Die nachfolgenden Reformen waren alle zusammen mit der Gewerkschaft ausgearbeitet und im Vorfeld von den Gremien abgesegnet worden, was laut Kersch die Prozeduren beschleunigte. Die CGFP begrüßte diese denn auch schon fast frenetisch und betitelte die Änderungen (vor allem das Zeitsparkonto) als „Jahrhundertreform“. Mit diesem innovativen Instrument übernehme der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle in der Luxemburger Arbeitswelt. Die CGFP erwarte, dass auch die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft schnellstens von dieser sinnvollen Maßnahme profitieren können.

Weitere Neuerungen für die Staatsbeamten sind die Regeln für Sonderurlaube. Wenn, so Kersch, es schon nicht möglich sei, die Urlaube in ihrer Gesamtheit zwischen öffentlichem Dienst und privatem Sektor zu harmonisieren – Beamte stehen 32 Tage, 34 Tage nach dem 50. Geburtstag und 36 Tage nach dem 55. Geburtstag zur Verfügung, während Privatangestellte ein Minimum von 25 Tagen Jahresurlaub haben, mit vielen Ausnahmen, die teils über das Jahreskontingent im öffentlichen Dienst hinausgehen –, so würden jetzt wenigstens verschiedene Sonderurlaube angepasst werden (siehe nebenstehenden Kasten).

Auch an den vorgeschriebenen Arbeitszeiten wird es Änderungen geben. So war die Präsenz der Staatsangestellten zwischen 9.00 und 11.30 Uhr bzw. 14.30 und 16.00 Uhr bislang obligatorisch. Laut Reform werden die Verwaltungen künftig das Recht haben, bis zu sechs Stunden täglich festzulegen, während derer die Präsenz obligatorisch ist.

Arbeitsbeginn und Mittagspause

Auch der morgendliche Arbeitsbeginn wurde auf frühestens 6.30 Uhr vorgerückt. Dies soll den Angestellten u.a. dabei helfen, die Staus während der Fahrt zur Arbeit zu umgehen und somit den Verkehr allgemein entlasten. Abends ist spätester Feierabend künftig um 19.30 Uhr. Die bislang auf mindestens eine Stunde festgelegte Mittagspause kann künftig auch nach 30 Minuten beendet werden.

Am Rande der Pressekonferenz war zu erfahren, dass die von der CGFP verlangten Aussagen der Regierung zur 80-80-90-Regelung für Berufsanfänger schriftlich von Staatsminister Bettel und Minister Kersch an die Gewerkschaft gesandt wurden. Die Regierung sieht die Regelung als Bestandteil des Gehälterabkommens, das erst zum Jahresbeginn 2019 erneuert wird; die Verhandlungen könnten in Kürze anlaufen, eine Neuregelung vor Jahresende sei nicht zu erwarten. Mehr hierüber erfahren Sie in unserer Montagausgabe.

Nomi
24. Februar 2018 - 12.21

Muss dann net all Buro besaat sinn vun 8h00 bis 17h00 ???? Mee do hieft keen dem Kolleg, deen schons fort ass, den Tel. ob !!!!! Oder ech kennen dem Kolleg seng Affairen net !!! Ass hei rem nemmen eng hallef Leisung emgesaat ???