Zwei Menschen in Differdingen angefahren

Zwei Menschen in Differdingen angefahren

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Die Serie der in Luxemburg angefahrenen Fußgänger geht weiter: Weitere zwei Fälle passierten am Samstag, beide in Differdingen.

Um 17.03 Uhr wurde eine Person in der rue Emile Mark angefahren und um 21.25 Uhr am Boulevard Emile Krieps eine weitere. Beide mussten medizinisch versorgt werden.

UPDATE: Zu dem gegen 21.25 Uhr angefahrenen Mann teilt die Polizei mit, dass „dies abseits eines Fußgängerstreifens“ geschehen sei. Es habe sich herausgestellt, dass sowohl der Fußgänger als auch der Autofahrer „sehr stark alkoholisiert waren“.

Der Führerschein des Fahrers wurde demnach eingezogen und es wurde Anzeige erstellt. Der Fußgänger wurde zwecks Kontrolle ins Krankenhaus gebracht, erlitt jedoch keine ernsthaften Verletzungen.

Vor Ort waren AMB Petingen bzw. Esch sowie die CIS aus Sanem und Differdingen.

Jemp
9. Januar 2018 - 12.26

Lieber Pinky, haben Sie schon einmal von dem physikalischen Gesetz gehört, dass ein Auto nicht auf der Stelle stehenbleiben kann, auch wenn es nur mit 30 fährt? Auch wenn der Fahrer nach einem Unfall geteert und gefedert wird, auf der Stelle stehenbleiben kann er trotzdem nicht, und warum sollte er auch, wenn er einen mit dunkler Kleidung getarnten Fußgänger gar nicht mal sehen kann?

Pinkie
8. Januar 2018 - 15.07

Pinkie : Vor dem Betreten des Fussgaengeruebergang sieht man nach beiden Seiten ,das weiss jeder , aber welche Loesung wuerden Sie als Besserwisserin vorschlagen ,fuer den Fall wo man den Uebergang schon betreten hat und wie mir schon oefters passiert ein rasender Fahrer einem fast ueber die Zehen oder hinten an den Fersen vorbei faehrt ,da viele Fahrer von Bauunternehmer- ,Busunternehmer-Fahrer in Differdingen mit einer solchen Geschwindigkeit durch die Strassen rasen und dadurch nicht mal im Ansatz sich Muehe geben zu bremsen . Als Fussgaenger muss man trotz gut beleuchtetem Fussgaengerueberweg immer bereit sein auf die Seite zu springen ,da eine grassierende Ruecksichtlosigkeit ,gegen diesselben besteht ,besonders durch unsere so hoch geliebten Frontaliers, die Berufsfahrer der Busfirmen und Fahrer von Bauunternehmer- Kleinlaster und alle die waehrend dem fahren die verschiedensten Taetigkeiten verrichten !!

Anne
8. Januar 2018 - 11.29

@Pinkie waat héescht laut Gesetz ?Et kann net sin dass ech als Fousgänger bei ëngem Zebrastreifen einfach kann mir näicht dir näicht iwer Strooss laafen.Ech sin geleiert gin stoen ze bleiwen an vun lënks op rechts an emgedréint ze kucken.Wann ech haut ennerwee sin a gesin op Aal oder Jonk iwert Strooss laafen ,entweder op den Handy starren oder Musik op den Oueren ,da bedaueren ech vill Autoschauffeuren.Et verwonnert mech net dass de vill ugestouss gin ,an ween as den dommen bei der ganzer Saach? Den Autoschauffeur.

Pinkie
8. Januar 2018 - 10.11

Das ist ganz einfach egal welche Kleidung der Fussgaenger anhat ,in einer dreiziger Zone wenn man 30 km/h faehrt , dort muss man immer bremsbereit sein ,da der Fussgaenger unabhaengig von seiner Kleidung ueberall laut Gesetz ueberqueren kann . Gleiches gilt laut Gesetz, bei Zebrastreifen, welche ja durch die Bodenmarkierung, weitesgehenst weit sichtbar sind und durch die Beleuchtung, auch zusaetzlich erkennbar sein ,muesste und dass an Zebrastreifen gelegentlich mit dem auftauchen von Fussgaengern zu rechnen ist gehoert meier Meinung zum normalen Gebrauch des Artikels !!! Egal ob der Fussgaenger sich mit LED Beleuchtung oder anderes sichtbarer macht bei verschiedenen Verhalten von verantwotungslosen Fahrern und Fahrerinnen ,wuerde es doch immer zu Unfaellen kommen ,durch rasen ,mit dem Handy in der Hand SMS oder telefonieren oder betreffend die Damen Make Up auflegen waerend der Fahrt und manchmal schon gesehen auf dem Navi -Bildschirm waehrend der Fahrt Filme oder aehliches ansehen ,das Rasen ohne Ruecksicht auf Verluste um bloss nicht zu spaet an der Arbeit anzukommen ,anstatt 5 Minuten frueher zu Hause abzufahren !!!!

J.C. KEMP
7. Januar 2018 - 18.23

Wenn man auf dem Friedhof liegt oder als Asche auf der Wiese, hilft es nur wenig, dass man Recht hatte. Allenfalls den Erben.

ThomasT
7. Januar 2018 - 14.23

Man sollte die durch den Rückbau der Atuobahnbeleuchtung eingesparten Gelder für eine vernünftige, helle Beleuchtung der Fussgängerüberwege verwenden. Die hellen Xenon und Led-Lichter der Autos lassen normale Strassen- und Fussgängerüberweg- beleuchtungen ‘verblassen’. Wenn Fussgänger dann auch noch dunkel gekleidet sind, passiert schnell ein Unfall.

Danielle
7. Januar 2018 - 14.01

Ech hun geschter owend och bal een iwersin. Op den leschten Moment konnt ech ofbremsen. An der däischtert an dann och nach een schwaarzen Mantel an eng donkelgro Box un laafen se iwert dStross. Wou solls de do een nach mat Zäiten gesin....

Frank Goebel
7. Januar 2018 - 12.32

Wir können nicht erkennen, inwiefern unsere Berichterstattung "paranoid" sein sollte: Wir geben die Fakten sachlich wieder, versehen sie aber auch mit einer Einordnung. Und die muss lauten, dass die Anzahl der Fälle derzeit bemerkenswert hoch ist. - Viele Grüße, Ihre Redaktion

Mett
7. Januar 2018 - 11.42

Maacht einfach emool en Appel un d'Foussgänger an un déi mamm Auto datt een soll oppassen. Déi paranoid Bericherstattung wéi Wieder ein FussGänger etc etc, féiert zu guer néischt! Léist emool dem Herr Marc Glaesener séin Artikel zur Ueberregulierung. Aer Art an Weis vun Bericherstattung féiert nemen dozou datt sech irgend een verhenerten Apostel soss erem e neit Reglement op den Wee brengt.