Whereabouts: ALAD-Präsident erleichtert

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Die Whereabouts im Anti-Doping-Kampf sind rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg entschieden – sehr zur Erleichterung von ALAD-Präsident Guy Colas. Auch rund 40 luxemburgische Sportler müssen ihre Aufenthaltsorte ständig angeben.

Hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage der französischen Sportler – unter ihnen die ehemalige Radfahrerin Jeannie Longo – und Sportverbände stattgegeben, wäre der Anti-Doping-Kampf am Boden gewesen. Die Klage richtete sich gegen das System der Whereabouts, also gegen die Tatsache, dass Spitzensportler in einer Datenbank (Adams) ihre Aufenthaltsorte drei Monate im Voraus angeben müssen. Pro Tag müssen die Sportler eine Stunde zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends angeben, in der sie für unangekündigte Dopingtests anzutreffen sind.

„Glücklich und erleichtert“

Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihrer Privatsphäre. Die Richter hielten fest, dass das Whereabouts-System zwar das Privatleben beeinträchtigt, jedoch für einen sauberen Sport unumgänglich ist. Die Richter entschieden nach dem sogenannten „Principe de proportionnalité“. Die Whereabouts sind sozusagen ein notwendiges Übel, um gegen die Risiken des Dopings vorzugehen und die Gesundheit der Sportler zu schützen.

Der Präsident der luxemburgischen Anti-Doping-Agentur (ALAD), Guy Colas, zeigt sich mit der Entscheidung der Straßburger Richter sehr zufrieden. „Wir sind glücklich und erleichtert. Hätten die Richter der Klage stattgegeben, wäre ein sauberer Sport definitiv nicht mehr möglich gewesen. Einen effizienten Kampf gegen Doping gibt es nur mit den Whereabouts“, meint er gegenüber dem Tageblatt. Der Präsident der ALAD war vor der Entscheidung schon recht angespannt. „Was dieses Thema betrifft, sind die Juristen geteilter Meinung. Für die einen ist es eine Verletzung des Privatlebens, für die anderen sind die Whereabouts unumgänglich. Deshalb konnte man nicht sicher sein, wie die Entscheidung der Richter ausfallen würde.“ Colas erklärt allerdings auch, dass Jeannie Longo bereits vor den nationalen Instanzen mit ihrer Klage gescheitert war und deshalb den Weg nach Straßburg auf sich genommen hatte.

Rund 40 Sportler in Luxemburg betroffen

Auch in Luxemburg gibt es einige Sportler, die ihre Whereabouts im Adams-System der Welt-Anti-Doping-Agentur eintragen müssen. „Die Zahl schwankt immer ein wenig, doch es sind rund 40 Athleten und Athletinnen aus Luxemburg betroffen“, meint Colas. Darunter natürlich sämtliche Spitzensportler, die schon von ihren internationalen Verbänden angehalten sind, ihre Whereabouts anzugeben. Hinzu kommen noch alle Sportler aus dem COSL-Elitekader sowie die Athleten aus der Sportsektion der Armee.

„Ich verstehe, dass die Sportler sich in ihrem Privatleben eingeschränkt fühlen. Es ist nicht angenehm, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden. Aber wie bereits erwähnt ist es die einzige Möglichkeit, effizient gegen Doping vorzugehen“, sagt Colas, der ebenfalls darauf hinweist, dass die Whereabouts auch für seine Agentur immer wieder eine Herausforderung sind. „Der administrative Aufwand ist enorm, vor allem für eine kleine Agentur wie die ALAD. Die Sportler haben ja auch noch die Möglichkeit, kurzfristige Änderungen einzutragen, sodass der Aufwand auch für uns groß ist.“

Jeder Sportler, der seine Whereabouts in Luxemburg angeben muss, wird auch getestet. „Es ist ja nicht so, dass wir uns nur anschauen, wo sich die Sportler aufhalten. Sie werden natürlich auch alle getestet. Wenn der Athlet diese Einschränkungen schon auf sich nehmen muss, soll er wenigstens sicher sein, dass er es nicht umsonst tut. Er soll wissen, dass wir unsere Aufgabe ernst nehmen und versuchen, die sauberen Sportler zu schützen.“

Im Vorfeld des Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte auch Andy Schleck sich für das Whereabouts-System ausgeprochen.