Wenn sonntags früh der Rasenmäher dröhnt …

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Es ist das klassische Beispiel: Am frühen Sonntagmorgen wird man durch das nervende Geräusch eines Rasenmähers geweckt und wünscht sich den hyperaktiven Nachbarn genau dorthin, wo der Pfeffer wächst. Doch Lärmbelästigung hat noch viele weitere Facetten.

Lärm kann krank machen. Für Luxemburg existieren diesbezüglich keine Statistiken, doch in Deutschland etwa führt man jährlich 4.000 Herzinfarkte allein auf den Straßenverkehrslärm zurück. Lärm löst im Körper Stressreaktionen aus, bei den einen mehr, bei anderen weniger.

Er führt zu einer verstärkten Bildung verschiedener Hormone wie Cortisol oder Adrenalin und damit zu einer steigenden Frequenz des Herzschlags und höherem Blutdruck.
Darüber hinaus kann Lärm krank machen, vor allem wenn der Mensch ihm über eine längere Zeitspanne regelmäßig ausgesetzt ist. Etwa, wenn er nachts immer wieder durch laute Geräusche geweckt wird oder durch diese gar nicht erst einschlafen kann.
Das Gesetz regelt, was man wann an Lärm produzieren darf und sieht im Fall eines Verstoßes Geldstrafen in Höhe von 25 bis 250 Euro vor.

Am Beispiel Esch: Das Gemeindereglement

Tipp

Die meisten Polizeireglemente der Gemeinden findet man übrigens problemlos im Internet: Am besten man gibt bei Google – oder einer anderen Suchmaschine – folgende Abfrage ein: „Règlement de Police + Name der Gemeinde“.

Neben diesen allgemeinen polizeilichen Vorschriften gelten in den verschiedenen Gemeinden auch eigene Reglemente. Dasjenige der Stadt Luxemburg sieht nicht weniger als 14 Artikel vor, die in Zusammenhang mit der „tranquillité publique“, also der öffentlichen Ruhe, stehen. Die Reglemente der übrigen Gemeinden des Landes orientieren sich meist an diesem.

So auch das Escher, das allerdings nur acht Artikel zählt. Da das Reglement in französischer Sprache gehalten ist, hier die sinngemäße deutsche Übersetzung:

1. Es ist verboten, die öffentliche Ruhe durch exzessive Schreie oder anderen Lärm sowie durch lautstarkes Spielen oder Sportausüben zu stören. Auf öffentlichen Spiel- oder Sportplätzen sind die Aktivitäten nur zu den Zeiten und für die Altersgruppen erlaubt, die der Schöffenrat beschließt.

2. Die Halter oder Betreuer von Tieren sind daran gehalten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Tiere die Ruhe der Stadtbewohner nicht durch wiederholtes Bellen, Heulen oder Schreien stören.

3. Alle Apparate, die dazu dienen, Töne zu produzieren oder wiederzugeben, müssen im Inneren von Wohnungen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. In keinem Fall dürfen sie im Inneren von Wohnungen bei geöffneten Fenstern oder Türen sowie auf Balkonen oder im Freien genutzt werden, wenn Dritte davon gestört werden können. Dasselbe gilt für alle Musikinstrumente sowie für Gesang.

Es ist verboten, Dritte mittels der erwähnten Aktivitäten in der Öffentlichkeit zu belästigen, hauptsächlich auf Straßen und Plätzen, in Gärten, Wäldern und Parkanlagen, in öffentlichen Gebäuden und in Bussen.

4. Es ist Besitzern und Betreibern von Getränke ausschenkenden Betrieben, Restaurants, Konzertsälen, Versammlungsräumen, Tanzlokalen oder anderen Amüsierlokalen jegliche Art von Gesang oder Musik sowie Apparate, die dazu dienen, Töne zu produzieren oder wiederzugeben, nach Mitternacht und vor 7.00 Uhr morgens zu tolerieren. Falls die Schließstunde auf 2.00 oder 3.00 Uhr nachts verlegt wurde, dann gilt das Verbot ab dieser Zeit.

5. Unter Vorbehalt der Reglementierung betreffend Messen, Kirmessen und andere Volksbelustigungen ist der Gebrauch von Lautsprecheranlagen im Freien, so wie es das großherzogliche Reglement vom 15. September 1939 vorsieht, zwischen 21.00 und 8.00 Uhr verboten. Dieses Verbot gilt tagsüber auch in der Nähe von Schulen, Kirchen, Friedhöfen, Kliniken und Spitälern.

Während Messen, Kirmessen oder anderen sogenannten Volksbelustigungen ist der Gebrauch von Lautsprechern oder Instrumenten in exzessiver Lautstärke ab 23.00 Uhr verboten. Er ist allerdings in dem Maße toleriert, dass das Publikum nicht belästigt wird.

6. Es ist verboten, die Nachtruhe in gleich welcher Form zu stören. Diese Regel bezieht sich ebenfalls auf die Ausführung sämtlicher Arbeiten zwischen 19.00 und 7.00 Uhr, wenn Dritte dadurch belästigt werden. Ausnahmen stellen Arbeiten dar, die durch höhere Gewalt anfallen und einen sofortigen Eingriff erfordern, Arbeiten, die der Gemeinnützigkeit dienen und durch die Gemeindedienste ausgeführt werden, sowie Arbeiten, für die eine entsprechende ministerielle Genehmigung vorliegt.

7. Es ist verboten, sich nach 23.00 Uhr und vor 10.00 Uhr dem Kegelspiel zu widmen, außer im Fall offizieller Meisterschaften, die im Voraus vom Bürgermeister genehmigt werden müssen. Bestraft werden bei Verstößen der Betreiber des Lokals und die Spieler.

8. Bei Nacht darf der Lärm, der durch das Schließen von Auto- und Garagentüren sowie durch den Auspuff, das Starten und das Stoppen von Motoren entsteht, keine Dritten belästigen. Es ist ebenfalls verboten, Motoren unnötig laufen zu lassen sowie Motorräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor in den Eingangsbereichen der Häuser, in Hauspassagen oder Innenhöfen zu starten.

Wir haben ebenfalls die Reglemente anderer größerer Gemeinden im Kanton Esch unter die Lupe genommen. Fast alle orientieren sich an demjenigen der Kantonshauptstadt. Allerdings ist es in den meisten Gemeinden, mit Ausnahme von Bettemburg (19.00 Uhr), erst nach 20.00 Uhr verboten, lärmende Arbeiten zu verrichten.

In Düdelingen gelten andere Zeiten

Während das Reglement der Stadt Esch geräuschvolle Arbeiten generell zwischen 19.00 und 7.00 Uhr verbietet, gelten in Düdelingen beispielsweise andere Zeiten und das Reglement geht auch genauer darauf ein:

So sind diese Aktivitäten „an Arbeitstagen vor 8.00 Uhr morgens und nach 20.00 Uhr abends, an Samstagen vor 8.00 Uhr morgens, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und nach 18.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen vor 10.00 Uhr morgens und nach 12.00 Uhr“ verboten.
„Die Verbote betreffen die von Natur aus geräuschvollen Maschinen: Rasenmäher, Motorsägen, Laubbläser, Laubsauger u.a. Darüber hinaus ist es anwendbar auf die Arbeiten, die von Privatpersonen zu nicht beruflichen Zwecken ausgeführt werden, auf Privatgrundstücken sowie in Privatwohnungen, in Wohnungsgebäuden oder in Wohnsiedlungen. Die betreffenden Maschinen sind Betonmischmaschinen, Sägen, Bohrer, Hobel und ähnliche Geräte, außerdem diejenigen Maschinen, die Lärm verursachen aufgrund ihres Alters, Verschleißes oder schlechten Unterhalts.“

In Differdingen darf man länger kegeln

Das Gemeindereglement der Stadt Differdingen meint es besser mit den Kegelfreunden als dasjenige der Stadt Esch. Hier ist der Sport – einer der wenigen, in den Luxemburg schon mal ab und zu Weltmeister stellt – zwischen 24.00 und 8.00 Uhr untersagt.

Das gilt unter anderem auch für die Gemeinde Sanem. Auch der Gartenarbeit (oder lärmenden Reparaturen in und am Haus) darf man sich in Differdingen eine Stunde länger widmen. Erst nach 20.00 Uhr und vor 7.00 Uhr morgens ist hier Schluss mit lustig.

Das Differdinger Reglement sieht übrigens auch einen Artikel vor, in dem man sich mit Alarmanlagen beschäftigt: Die Besitzer solcher Geräte sind dazu angehalten, diese so einzustellen, dass sie nicht übermäßig oft und ohne Ursache aufheulen.



Ach du heiliger Bimbam!

Auch Glockengeläut kann in Lärmbelästigung ausarten. Im Differdinger Stadtteil Fousbann etwa sind die Anrainer der Kirche vor geraumer Zeit auf die Barrikaden gestiegen, weil der neue Pfarrer die Glocken scheinbar lauter und intensiver zum Klingen bringt als sein Vorgänger.

„Schlimm ist es vor allem, seit die Differdinger Kirche wegen ihres Zustandes nicht mehr genutzt werden kann und die entsprechenden Messen ebenfalls in unserem Gotteshaus abgehalten werden“, betont Claudine Hansen, die seit ihrer Kindheit in dem Viertel lebt. „Es war noch nie so schrecklich!“

Nur mehr ab 7 statt 6 Uhr

Die Glocken würden nicht nur zu jeder Viertelstunde geläutet, sondern dazu noch in einer Lautstärke, die einem regelrecht den letzten Nerv rauben würde. „Unser Protest hat immerhin dazu geführt, dass der Pfarrer die Glocken nun nicht mehr schon um 6 Uhr morgens, sondern erst ab 7 Uhr erklingen lässt.“ Allerdings sei auch dies – vor allem am Wochenende – noch sehr früh. Selbst mit geschlossenem Fenster und Ohrstöpseln würde man durch das Geläut geweckt.

Bis 22 Uhr erklingen die Glocken – wie erwähnt – jede Viertelstunde. Ganz schlimm sei es am Sonntag, weil dann viele Messen stattfänden: „Jedes Mal läutet er die Glocken in allen Tonlagen und so laut, als würde es sich um ein Hochamt handeln. Sie erklingen quasi pausenlos von 7 bis 9 Uhr, erst danach wird es etwas besser.“

Man könne, wenn man etwa Besuch habe und auf der Terrasse sitze, kein Gespräch führen, wenn der Fousbanner Gottesmann loslege: „Es ist dann wirklich unmöglich, sich zu verstehen!“ Dabei lebt Claudine Hansen immerhin noch in rund 200 Metern Entfernung zur Kirche. „Ich bedauere alle, die noch näher wohnen!“


Über den Umgang mit Lärm

Auch das gibt es: Das „Portal für lebenslanges Lernen“, www.lifelong-learning.lu, bietet eine ganze Reihe von Kursen in Sachen Lärm am Arbeitsplatz und den richtigen Umgang damit an.

Es gibt Kurse zu den verschiedensten beruflichen Aktivitäten, wie etwa im sozialen und schulischen Bereich, in Industriebetrieben, im Dienstleistungsbereich …
Auch ein allgemeiner Kurs zu richtigem Lärm- und Schallschutz wird angeboten. Die Weiterbildung richtet sich denn auch an die jeweiligen Berufsstände, aber ebenfalls an alle Personen, die am Thema Akustik interessiert sind.


Nachbarschaftsmediation

Wer wegen Lärm (oder auch anderer Probleme) Streit mit seinem Nachbarn hat, der kann in verschiedenen Gemeinden – es sind deren landesweit zurzeit 28 – auf die sogenannte Nachbarschaftsmediation zurückgreifen.

Auf der Webseite www.ombudsman.lu sind sie aufgelistet. Leider bieten im Kanton Esch bislang nur wenige Gemeinden diesen Schlichter-Dienst an: Differdingen, Düdelingen, Schifflingen und seit Montag auch Roeser.


Wegen zu hoher Geräuschkulisse gekündigt

„Ich habe das nicht mehr ausgehalten, wurde unkonzentriert und konnte nicht mehr arbeiten“, erzählt uns eine Escherin, die anonym bleiben möchte. Sie berichtet darüber, dass sie im Büro einer Arbeitskollegin ausgesetzt war, die „permanent und außergewöhnlich laut gehustet“ habe und auch ihr Sprachorgan habe „eine unerhörte Lautstärke“ aufgewiesen. „Sicher ist es so, dass manche Menschen sensibler auf Lärm reagieren“, betont sie, „ich gehöre eben zu diesen und konnte die Situation nicht länger ertragen!“

Wie sehr sie darunter litt, geht aus der Tatsache hervor, dass sie wegen der Lärmbelästigung ihre Kündigung einreichte, noch ehe sie überhaupt einen anderen Arbeitsplatz in Aussicht hatte. Wenig später gab sie auch ihre Wohnung nahe dem viel befahrenen Boulevard G.-D. Charlotte in Esch auf und zog in eine ruhigere Gegend: „An meiner alten Adresse bin ich jede Nacht drei- oder viermal wegen des Autolärms aufgewacht.“

Johny Trierweiler
19. Juli 2018 - 23.11

@eric: ech hunn deen artikel am Didelenger règlement fonnt. Dat ass tatsächlech erlaabt. Maio dann.

Johny Trierweiler
19. Juli 2018 - 23.09

@eric: Et ass zu Dideleng erlaabt, Sonndes tëschent 10 an 12 Auer Koméidi ze maachen? Dat gif mech awer interesséieren. De règlement géint de Koméidi/iwert d'Sonndesrough gëlt am ganze Land, also och zu Dideleng. Wou genee am Didelenger kommunale Reglement steet dat? Ech hunn nämlech gekuckt an hunn neischt esou fonnt. Et wär fein, wann Dir är Aussoo könnt beweisen.

Ouni Neid
19. Juli 2018 - 18.30

Sogar ein Polizist bei uns in der Nachbarschaft kümmert sich 0 Promille um die Sonntagsruhe....

DINGO
19. Juli 2018 - 17.57

Onbedingt den Bistum verkloen op Milliounen Schuedenersaatz, deen Klackenterror muss onbedingt ophéieren, wou kommen mer dann do hinn, an duerno séier op daaat nächst Döppefest, wou et nie haart genou hiergeet.

n der Parad
19. Juli 2018 - 15.08

Ei,daat ass eng Superidee.......Mee,ech hun keen immens groussen Terrain,duërfir hun ech mär een elektrischen Rasendrescher ugeschaaft........baal keen Kameïdi...mee,do ass deï Saach mat der Verlängerung am Messer!Youppiiiii!

Nomi
19. Juli 2018 - 13.15

Hei zu Diddeleng get et seit 3 Meint eng Mobilette mat traffikei'ertem Auspuff dei' Mo'es um 7h00 an Owens um 23h00 matt Vollgaass durch eng 30km/h Zone drescht ! Mee eng Police geseit een em dei' Zeit net an di Gemengeverantwortlech (LSAP) stei'eren sech och net doo runn, obwuehl et am ganzen Duerf ze hei'eren ass ! Courriel un den Burgermeeschter huet et och net bruecht ! Et ass wei' mat den Honsdrecker, ET GESCHIDT NAISCHT !

Johny Trierweiler
19. Juli 2018 - 10.51

Laut dem Polizeireglement ass dat VERBUEDEN am ganze Land: "L'usage de tondeuses à gazon, de scies et généralement de tous autres appareils bruyants est interdit entre 21 heures et 8 heures. Les dimanches et jours fériés, l'usage en est toujours interdit."

Gebrauchsanleitung für böse Nachbarn
19. Juli 2018 - 10.04

Kaufen Sie sich einen Benzinrasenmäher, machen Sie den Tank voll, starten das Ding am Sonntagmorgen, packen die Familie ins Auto und machen einen schönen Ausflug. ;-)))

Jacques Zeyen
19. Juli 2018 - 9.19

Das Gesetz regelt....Da haben wir wieder das Problem. Rücksichtslosigkeit ist wohl vererbt. Was denkt sich ein Mensch der am Sonntagmorgen den Rasenmäher anläßt,am besten wenn er in dicht besiedeltem Wohnviertel wohnt. Es gibt,wie richtig bemerkt,krankmachende Faktoren gegen die man sich nicht wehren kann.Dazu gehören Lärm und Gestank. Und wenn wir in einer überhektischen Umwelt leben müssen,dann sollte ein Mindestmaß an Anstand über das Gröbste hinweghelfen. Nachtruhe und Feiertage sollten im eigenen Interesse gewahrt bleiben. Und wer nur Sonntags Zeit hat um seinen Rasen zu mähen,der sollte einen Gärtner anstellen.Wochentags und vor 22.00 Uhr. (Jacques Zeyen-ehemals Gemeinde Manternach,wo Rasenmähen Sonntags von 09.00 bis 12.00 erlaubt ist.Danach nimmt der Bürgermeister sein Aperitiv)

Eric
19. Juli 2018 - 8.54

Hei zu Diddeleng hu mer e Lärmreglement, dat de Kaméidi Sonndes vun 10-12 Auer erlaabt. Schliisslech mécht de Paschtouer och déi Zäit Kaméidi, just do gëtt d'halleft Duerf wakereg an net just eng hallef Dose Noperen.