Was ist neu im Jahr 2018?

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Gesetzbücher sind nicht in Stein gemeißelt. Im neuen Jahr treten in Luxemburg einige neue Gesetze in Kraft.

Vaterschaftsurlaub: Seit dem ersten Januar sieht das Gesetz nicht mehr nur zwei, sondern zehn Tage Vaterschaftsurlaub vor. Alle berufstätigen Väter dürfen sich um den Geburtstermin ihres Kindes nun mindestens zehn Tage freinehmen. Der Urlaub wird wie normaler Urlaub gehandhabt. Allerdings besteht eine Regel, nach welcher diese Urlaubstage dem Arbeitgeber mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Dies gilt auch bei der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren.

Sonderurlaub beim Tod eines minderjährigen Kindes: Wenn ein minderjähriges Kind stirbt, erhalten die Eltern seit dem ersten Januar fünf anstatt drei Tage Sonderurlaub.

Teuerungszulage: Bei der Berechnung dieser Hilfe für Haushalte mit geringem Einkommen werden seit dem 1. Januar Kindergeld, Schulanfangszulage sowie Geburtsbeihilfe nicht mehr berücksichtigt. Allerdings sind die Tarife gegenüber 2017 nicht erhöht worden. Sie bleiben gleich.

Immobilienverkauf: Der Steuersatz von höchstens 10,5 Prozent (ein Viertel des Durchschnittssteuersatzes) auf den Wertzuwachs beim Verkauf einer Immobilie, die sich mindestens zwei Jahre im Besitz des Verkäufers befand, wurde um ein Jahr verlängert. Der niedrige Steuersatz wurde voriges Jahr eingeführt, sollte allerdings ursprünglich nur für Verkäufe gelten, die zwischen dem 1. Juli 2016 und Ende 2017 getätigt wurden.

Wohnungsbeihilfen: Seit dem 1. Januar haben laut Regierung mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Der Grund hierfür ist, dass die Anforderungen, um diese Hilfe zu erhalten, gesenkt wurden.

Die „minimale Mietbelastung“ wurde auf 25 Prozent gesenkt. Sozialtransfers werden nicht mehr in die Berechnung des Einkommens der Haushalte miteinbezogen. Es ist außerdem nicht mehr nötig, ein regelmäßiges Einkommen in den letzten sechs Monaten nachzuweisen. Drei Monate sind nun ausreichend. Die untere Einkommensgrenze, die für die Berechtigung einer Beihilfe in Betracht gezogen wird, wird geändert. Daneben wurde die Einkommensgrenze, ab der ein Haushalt diese Hilfe erhalten kann, verändert.

Reform der Pflegeversicherung: Am 1. Januar ist die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Laut dem für Sozialversicherung zuständigen Minister Romain Schneider erlaubt es die Reform, die Pflege besser auf die einzelnen Personen abzustimmen und die Prozeduren zu vereinfachen. Insbesondere der Dachverband der Pflegeeinrichtungen, Copas, kritisierte die Reform. Leistungen würden verringert und Arbeitsplätze seien durch die Reform gefährdet.

Einige Gesetze befinden sich noch auf dem Instanzenweg, sollen allerdings in nicht allzu ferner Zukunft in Kraft treten, wenn alles wie geplant läuft:

Wahlgesetz: Noch vor den Parlamentswahlen am 14. Oktober soll sich das Wahlgesetz ändern. In Zukunft soll es möglich sein, den Antrag auf Briefwahl und die Eintragung ins Wählerregister über die Plattform myguichet.lu elektronisch zu erledigen.

Revis: Das RMG („Revenu minimum garanti“) soll durch das Revis („Revenu d’inclusion sociale“) ersetzt werden. Eine Bedingung für den Erhalt soll sein, dass die Person als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt ADEM registriert ist. Die prüfende Behörde ist dann der nationale Solidaritätsfond.

Gebärdensprache: Die deutsche Gebärdensprache soll einen offiziellen Status in Luxemburg bekommen. Dadurch erhalten taube und hörgeschädigte Personen ein Anrecht auf einen Dolmetscher, wenn sie mit Behörden in Kontakt treten.

Änderung des Geschlechts im Personenstand: In Zukunft soll es für trans- und intersexuelle Personen einfacher werden, ihren Namen und ihr Geschlecht im Personenstand zu ändern. Das entsprechende gerichtliche Verfahren soll durch ein schnelleres behördliches Verfahren ersetzt werden.

Vorsätzliche Gefährdung anderer: Dieser neue Tatbestand soll in den „Code pénal“ aufgenommen werden. Wer durch sein Verhalten eine andere Person gefährdet, muss in Zukunft mit strengeren Strafen rechnen – auch dann, wenn es nicht seine Absicht war, jemandem zu schaden, z.B. wenn er eine Sicherheitsregel wissentlich bricht. In diesem Kontext wird die Verkehrssicherheit oft genannt.
Auf eine weitere Veränderung warten wohl viele Menschen in Luxemburg:

Lohnindex: Aktuellen Vorhersagen der Statistikbehörde Statec zufolge fällt die nächste Index-Tranche im dritten Quartal 2018. Die Vorhersage basiert allerdings auf den im Moment verfügbaren Daten und kann sich im Laufe des Jahres ändern.