Wachsende Rolle des Polizeiregisters bei Flughafenjobs

Wachsende Rolle des Polizeiregisters bei Flughafenjobs

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Dass theoretische Datenschutzvorstellungen eine Sache und die praktische Realität eine andere sind, wollte Polizeiminister François Bausch gestern anhand des Beispiels der Kontrolle des Vorlebens für Angestellte des Flughafens demonstrieren. Allerdings bleiben auch nach der Vorstellung der Reform, die eigentlich nur die Umsetzung von Vorgaben der EU ist, viele offene Fragen.

Bislang wurden Bewerber für Jobs am Flughafen, die ihren Arbeitsplatz „air-side“ haben, also zum Beispiel die Verkäufer der Läden hinter der Sicherheitskontrolle, das Sicherheitspersonal selbst, aber auch Piloten, Flugbegleiterinnen usw., einer ersten Kontrolle durch ihre jeweiligen Arbeitgeber unterzogen. Danach überprüfte die Polizei die Vorgeschichte der Anwärter und stellte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die fünf Jahre gültig war.

Nun wird die Prozedur geändert, dies nach Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung zur Luftfahrtsicherheit. Statt der Luxemburger Gesetzgebung einen Verweis auf das entsprechende Reglement anzufügen, habe er sich entschlossen, im Herbst eine neue Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, so Bausch, dies auch im Rahmen der jüngsten Diskussionen um die Datenbanken von Justiz und Polizei.

Er sei gespannt, wie die Abgeordneten sich dabei verhalten würden, so Bausch: Es sei etwas anderes, Datenschutz in der Theorie zu verteidigen als reale Sicherheitsrisiken in Kauf zu nehmen.

Wie viel Sicherheit wir wollen, sei eine politische Entscheidung, die vom Parlament getroffen werden müsse. Dass er ziemlich viel Sicherheit möchte und dabei bereit ist, auch Konzessionen in Sachen Gewaltentrennung (immerhin ein Fundament der Demokratie) zu machen, verdeutlicht die Vorgabe des neuen Gesetzes, das eine verstärkte Überprüfung der Kandidaten für einen Findel-Job vorsieht, und dies aufgrund eines Polizeiregisters, für das zwar irgendwann Regeln entwickelt werden sollen, die es aber zurzeit nicht gibt.
So sind in der Datensammlung Verstöße aufgelistet, für die es nie Verurteilungen gab: Diese reichen allerdings nun gegebenenfalls, um eine Karriere im „air-side“-Bereich des Flughafens zu verhindern.

Außer der Zusicherung des zuständigen Polizeidirektors vom Findel, Christian Steichen, dass nur sicherheitsrelevante Einträge berücksichtigt würden, nicht aber z.B. Verstöße gegen das Verbot, öffentlich zu urinieren, und Geschwindigkeitsübertretungen, ist nicht definiert, welche „Taten“ denn nun eine Einstellung verhindern.

Minister Bausch unterstrich jedenfalls gestern während der Pressekonferenz, er werde den Gutachten der Polizei in jedem Fall folgen und sich hüten, die Sicherheit am Findel zu gefährden.

Somit können auch künftig nicht-verurteilte Menschen von der Polizei mit Berufsverbot belegt werden, auch wenn dies gegen die Gewaltentrennung verstößt; außer das Parlament legt sich quer und besteht zumindest auf genaueren Ausführungsbestimmungen und Vorgaben. Bisher wurde übrigens noch kein einziger der bislang 3.500 geprüften Kandidaten zurückgewiesen, was wohl erstens mit der Vorprüfung durch die Arbeitgeber und zweitens mit der noch nicht verschärften Kontrolle zu tun hat.

Galt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bislang fünf Jahre, so werden es künftig nur noch zwölf Monate bis zur fälligen Erneuerung sein. Die „Police grand-ducale“, die ständig auf der Suche nach ausreichend Mitarbeitern ist, wird sich über die Mehrarbeit sicherlich schon freuen.

J.C.KEMP
28. Juli 2019 - 16.08

Der Sicherheitswahn wird uns eigentlich von unseren transatlantischen Freunden aufgezwungen. Die bestehende Bedrohung ist doch das Resultat ihrer weltweiten Demokratisierungs- und Befriedungsbemühungen, a.k.a. Einflussnahme.

J.C.KEMP
28. Juli 2019 - 10.08

Die begründende Aussage des Ministers, so wie ich bei 100.7 gehört habe, war einfach ungeheuerlich.

jeff
24. Juli 2019 - 10.37

..an et gin emmer mei "Gielemännecher" an der Bevölkerung deo keng Gelegenheet ausleisen fir hier Matmenschen beim gerengsten Verstouss geint irgendeppes ze denunzeieren....fir dann duerno als dichteg do ze stoen.

jeff
24. Juli 2019 - 10.35

Dat ass eben grad dat wat eis Politiker wöllen:een ausgeprägten Secherheet-an Polizeistaat.Well eis Politiker Angscht virun der bevölkerung hun.Et geht emmer mei biergof an d'Leit gin frustre'ert...wat frei'er oder speider eng gewaltsam Reaktioun ausleist...

Pierre Schmit
24. Juli 2019 - 7.03

Majo dann sinn mer mol gespannt weivill Oppositions formelles do vum Staatsroot kommen werten.

Back to the 70´s
23. Juli 2019 - 19.28

"..., da können ja Argumente an den Haaren herbeigezogen werden....." Und sei es nur um den mit der richtigen Parteikarte, oder den Sohn des Kollegen, oder die Freundin des Sohnes des besten Freundes ...... Genau sowie damal.

Laird Glenmore
23. Juli 2019 - 18.26

Somit können auch künftig nicht-verurteilte Menschen von der Polizei mit Berufsverbot belegt werden Das ist eine Diskriminierung von Menschen die eine Arbeit brauchen um ihre Familien zu ernähren, da können ja Argumente an den Haaren herbeigezogen werden wenn nur einem die Nase eines Bewerbers nicht gefällt. Ich denke das Minister Bausch langsam aber sicher einem Sicherheitswahn verfällt, wir wollen doch keinen Polizei Staat wo Menschen direkt oder indirekt denunziert werden und es vielleicht noch nicht einmal mitbekommen. Wo Leben wir denn ???

Nomi
23. Juli 2019 - 16.24

Mir brauchen elo eng plausibel Verwendung vun der Police Datenbank, fir datt keen se kann oofschaafen !