Von allem etwas mehr

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Mehr Zeit, einen größeren Anteil vom Gewinn und mehr vom Leben, das sollen die Menschen im Land laut „déi Lénk“ erhalten. Die Partei will sich weiter für die Veränderung in dem Sinne engagieren, und so war dies denn auch das Motto des Nationalkongresses am Sonntag in Lamadelaine.

Mit Kritik an der Regierung sparten die Redner dabei nicht: Die versprochenen groß geöffneten Fenster hätten eher soziale Kälte ins Land gelassen; den Menschen gehe es am Ende der Legislatur nicht besser als zu deren Beginn. Ein Programm legte die Partei, die sich selbst gute parlamentarische Arbeit bescheinigte, beim Kongress noch nicht vor, die „Bausteine“ des Programms sollen nun zusammengesetzt werden und Mitte April als Entwurf vorliegen. Die Kandidaten wurden auch am Sonntag noch nicht bestimmt; dies geschieht in den kommenden Wochen.

Die Schwerpunkte des Programmes wurden allerdings bereits in einer Resolution festgehalten, die besonderen Wert auf die Wohnungssituation legt. Der wirtschaftliche Aufschwung des Landes dürfe nicht über die Probleme der luxemburgischen Gesellschaft hinwegtäuschen und den Blick nicht auf die großen nationalen und internationalen Herausforderungen versperren, heißt es in der Einführung zur Resolution.

Demokratische Defizite

Die Schere zwischen Arm und Reich öffne sich kontinuierlich weiter, das Armutsrisiko sei mit 16,5 Prozent auf Rekordniveau angewachsen. Hinzu kommen laut der Linken bedenkliche ökologische Entwicklungen. Immer mehr Menschen würden sich fühlen wie in einem Hamsterrad; die hohen Wohnungspreise würden zudem einen Großteil der Einkommen verschlingen. Zu den sozialen Defiziten kommen laut Resolution auch demokratische. Die Linke verweist darauf, dass ein großer Anteil der Bevölkerung kein Wahlrecht hat. Das derzeitige Modell Luxemburg sei langfristig nicht haltbar.

Es sei demnach an der Zeit, die Grundsteine für eine Gesellschaft zu legen, in der die Macht von der Bevölkerung ausgeht, mit einer lebendigen Demokratie, ohne Verschwendung von Rohstoffen und mit einer gerechten Steuerpolitik. In diesem Sinne soll ein Programm entwickelt werden, das eine ökologisch-verantwortungsvolle Wirtschaft im Dienst der Allgemeinheit fördert, ein umsetzbares soziales und ökologisches Modell beinhaltet und eine egalitäre Gesellschaft fördert, welche die Menschen einbindet.

Joao
26. März 2018 - 13.55

Moien Här Senninger, Ech hunn eppes "Anständeges" studéiert, mäin Master erfollegräich ofgeschloss an scho zwee Joer Erfarung an deem Domaine sammelen kennen. Ech si momentan op der Sich no enger Aarbecht an kréien nëmmen Offeren déi net iwwert 3000 brutto am Mount eraus ginn - ouni 13. Mount. Wei soll ech domadder en Loyer finanzéieren bzw. en Prêt kréien? Wei et ausgesäit guer net. Ech hoffen meng Alterskollegen si genau sou wei ech vun "déi Lenk" ugedoen, well se fir mech déi eenzeg sinn, déi den Nol op den Kapp treffen.

jonk aal Bomi
20. März 2018 - 5.18

Dat heescht also also fir ierch Här Senninger, dass wann eng Persoun keng 13e (Lycée oder wéinstens Mëttelschoul) gepackt huet, an duerfir da net op d'Uni ka gon, dass deen dann entweder faul oder awer domm ass? Oder hunn ech do (hoffenlech) eppes falsch verstan?

fluppes
19. März 2018 - 17.18

http://wunnen.dei-lenk.lu/ I) Bestand nicht ungenutzt lassen A) Leerstand nutzbar machen In Luxemburg stehen derzeit zwischen 10.000 und 20.000 Wohnungen und Häuser leer. Dass genauere Zahlen nicht erhoben werden, zeigt bereits wie Staat und lokale Verantwortliche sich weigern, einerseits das Problem und andererseits das Potential anzuerkennen. Die Priorität einer verantwortungsvollen Wohnungspolitik muss es daher sein, diese Leerstände zu beziffern und schnell wieder nutzbar zu machen. Es gilt erst mit den Besitzer*innen in Kontakt zu treten, eine Hilfestellung zur Nutzung des Objekts vorzuschlagen und gegebenenfalls mit Einverständnis des Besitzers die Weitervermittlung über eine öffentliche Immobilienagentur zu organisieren. Unbegründete und länger als ein Jahr andauernde Leerstände hingegen wollen wir mit einer wirksamen Steuer zu Lasten der Besitzer belegen, die jedes Jahr verdoppelt wird. Bleibt ein Wohnobjekt auch nach der dritten Verdoppelung der Steuer ungenutzt, sollen die Gemeinden das Recht bekommen, den Besitzer temporär zu enteignen, selbst Bewohner*innen für die Wohnung oder das Haus zu finden und dann das vermietete Objekt wieder an den Besitzer zurückzugeben. Details zur Besteuerung In einer ersten Phase soll eine progressive Besteuerung des unbegründeten Leerstands eingeführt werden, die frühestens 12 Monate nach der ersten Kontaktaufnahme der Gemeinde mit dem Besitzer fällig wird und sich anschließend jedes Jahr verdoppelt. Diese Steuer muss von Anfang an so hoch sein, dass sie den Besitzer*innen auch einen wirklichen Anreiz zur Vermietung liefert. Der Berechnungsmodus der Steuer kann sich an das bereits in Esch/Alzette umgesetzte Modell anlehnen: der Steuersatz wird mit der Summe der laufenden Fassadenmeter und der Anzahl der nicht bewohnten Stockwerke (nur bei Mietwohnungen) multipliziert: Steuersatz Nach 12 Monaten: 150€ pro laufenden Meter Nach 24 Monaten: 300€ pro laufenden Meter Nach 36 Monaten: 600€ pro laufenden Meter Diese Steuer wird in einigen Gemeinden bereits erhoben, doch reichen die Sätze meistens nicht aus, um unkooperative Besitzer*innen zum Handeln zu bewegen. Zudem sehen die aktuellen Besteuerungen auf Leerstand entweder keine, oder nur eine geringe Progression vor. Details zur temporären Enteignung Hat die Besteuerung des unbegründeten Leerstands nach drei Jahren nicht zu einer Vermietung oder Renovierung des Wohnraums geführt, kann die Gemeinde den Besitzer temporär enteignen und das Wohnobjekt an die öffentliche Immobilienagentur übergeben, die es dann vermietet oder sich – wenn nötig – um dessen Instandsetzung auf Kosten des Besitzers kümmert. Nachdem ein Mieter gefunden ist, geht die Wohnung wieder zurück an den Besitzer, der dann auch die Miete kassiert. Wir schlagen also vor eines der vier Verfügungsrechte eines Wohnungsbesitzers über kurze Zeit und in seltenen Ausnahmefällen temporär außer Kraft zu setzen. Folgende vier Verfügungsrechte werden in der Theorie unterschieden: 1) usus: Das Recht, eine Sache zu benutzen. (das Recht, in der Wohnung zu wohnen) 2) usus fructus: Das „Fruchtziehungsrecht“. Das Recht, die Erträge, die mit der Benutzung der Sache einhergehen, zu behalten, sowie die Verpflichtung, Verluste zu tragen. (Das Recht, die Erträge aus der Vermietung zu erhalten) 3) abusus: Das Recht, die Sache in Form und Aussehen zu verändern. (Das Recht, die Wohnung zu renovieren) 4) ius abutendi: Das Recht, die Sache gesamt oder teilweise zu veräußern und den Veräußerungsgewinn einzubehalten. (Das Recht, die Wohnung zu verkaufen.) Im Falle der temporären Enteignung würden also in den dafür betroffenen Fällen das erste Verfügungsrecht – usus – sowie das dritte – abusus – zeitweilig außer Kraft gesetzt werden, während die anderen zwei Verfügungsrechte unangetastet blieben. Zudem werden diese beiden Verfügungsrechte nur dann außer Kraft gesetzt, wenn der Besitzer zuvor – bewusst – die Entscheidung getroffen hat, die Wohnung über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ungenutzt zu lassen. B) Brach liegende Grundstücke aktivieren Über 90% der ungenutzten potentiellen Bauflächen befinden sich in Privatbesitz. Bei circa einem Drittel dieser Grundstücke (2013: 995 Hektar) handelt es sich um Baulücken, die also kurzfristig aktiviert werden können. Viele dieser Grundstücke liegen jedoch brach, nicht zuletzt aus Spekulationsgründen. Zur Bekämpfung der Spekulation, wollen déi Lénk auch hier eine wirklich wirksame Steuer einführen, die nach einer Bebauungsfrist pro Quadratmeter Baufläche erhoben und jedes Jahr verdoppelt wird. Wird das Grundstück trotz der hohen Besteuerung nicht bebaut, muss eine Enteignungsprozedur durch die Gemeinde oder den Staat in Gang gesetzt werden. Obwohl der 2008 in Kraft getretene Pacte Logement solche Maßnahmen bereits vorsieht, weigern sich die Entscheidungsträger*innen bisher bis auf wenige Ausnahmen Verantwortung zu übernehmen. So verpasst die öffentliche Hand auch weiterhin die Chance die notwendigen Bebauungsflächen zu nutzen um dem Wohnungsnotstand tatsächlich glaubwürdig entgegenzutreten. Details zur Besteuerung und Enteignung von Grundstücken Die Gemeindeverantwortlichen können bereits seit Inkrafttreten des pacte logement im Jahr 2008 die Bebauung eines – im Rahmen eines PAG – als Bauland ausgewiesenen Grundstückes anordnen, oder steuerliche Maßnahmen geltend machen. In der Praxis werden diese jedoch fast nie angewendet. Wir schlagen vor, nach Ablauf der im pacte logement vorgesehenen ‘Bebauungsfrist’ von 3 Jahren, eine Besteuerung mit folgender Staffelung vor: Erstes Jahr: 15€ pro Quadratmeter Baufläche Zweites Jahr: 30€ pro Quadratmeter Baufläche Drittes Jahr: 60€ pro Quadratmeter Baufläche Darauffolgende Jahre: 100€ pro Quadratmeter Baufläche In einer zweiten Phase, d.h. nach 3 Jahren progressiver Besteuerung, soll dann die Enteignungsprozedur zu Gunsten der Gemeinde oder des Staates veranlasst werden. Bis die Enteignung vollzogen ist wird die Besteuerung weiter aufrecht erhalten.

Bender
19. März 2018 - 15.38

"just", hues de well eppes studéiert, virun allem am stärk gefroten IT an Ingénieur-Beräich? Einfach as et net! Net jiddfereen huet d'Intelligenz an Stressresistenz fiir studéiren ze goen. Déi ze blöd sin oder aus finanzielle Grenn net studéire kennen, haten dann einfach Pech oder wéi? A komm mer net mat Studie-Prêten, dat kann ganz béis ausgoen. An Däitschland kann een wéinsdens anstänneg Ausbildungen vun 2-3 Joer maachen, hei nach emmer net. Zu Letzebuerg soll jidfereen färdeg mat Berufserfahrung kommen. D'Offer vu BTSen as vill ze kléng.

Pit Senninger
19. März 2018 - 13.16

D'Jugend huet dei beschten Perspectiven aus ganz Europa bei eis, se mussen just eppes Anständeges studeiren. Dei ze topesch oder liedreg dovir sinn, brauchen sech just mat der eegener Nues ze huelen.

MarcL
19. März 2018 - 12.00

Erfrischend mutige Ideen, fernab vom Mainstream der sogenannten politischen Mitte, welcher vor allem für die Jugend wenig Perspektiven auf ein besseres Leben und gerechtere Verhältnisse bietet.

Bender
19. März 2018 - 11.10

Et geet hinnen net drem Privatleit ze enteignen, mee grouß Boiten déi Terrainen an Wunnéngen aus reng spekulative Grenn en Masse(!) haalen. "Der Bomi hiert Haus gett net wechgeholl." hun se an der Chamber gesot. D'Riede fennt een op Youtube. Ech fannen et immens wéi emmer gemeckert gett, dass mer vun uewe rof kommandéiert gin an déi normal einfach Leit näischt ze soen hun, mee déi Partei(LSAP as net méi sozialistech) déi sech dergéint asetzt, op déi gett da gären wéinst falsch verstanenen Topechkeete geklappt.

fluppes
19. März 2018 - 8.40

"Es sei demnach an der Zeit, die Grundsteine für eine Gesellschaft zu legen, in der die Macht von der Bevölkerung ausgeht, mit einer lebendigen Demokratie" Liebe Linke, ist diese Aussage denn kompatibel mit euren "Zwangsenteignungsvorstellungen", die Ihr für leer stehende Mietwohnungen und unbebaute Grundstücke vorgesehen habt? Dies klingt für mich doch eher nach einer Diktatur, oder nicht?

Luss
18. März 2018 - 20.04

Mehr lebendige Demokratie ?? Auf nach Russland, Nordkorea und noch viele andere !

Pit Senninger
18. März 2018 - 19.59

Cuba ouni Sonn? Nee merci.