Urteil: Die deutsche Auto-Maut verstößt gegen EU-Recht – weil sie diskriminiert

Urteil: Die deutsche Auto-Maut verstößt gegen EU-Recht – weil sie diskriminiert

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Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Sie sei mit europäischem Recht unvereinbar, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.

Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.

Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

Nomi
18. Juni 2019 - 22.00

Letzeburg get och discriminei'ert um Internet mat blockei'ten EU Internetsiten iwert d'Geolokalisatio'un !!

L.Marx
18. Juni 2019 - 19.46

Genau so wird es kommen. War es möglicherweise sogar von Anfang an geplant. Nach dem altbekannten Motto: Seht her, ihr Bundesbürger, wir wollten euch die Maut ersparen aber die böse EU-Kommission ist dagegen.

SM
18. Juni 2019 - 17.40

Freie Fahrt den NYMBY-Autofahrern aus Saar-Lor-Lux!!!

Le républicain zu London
18. Juni 2019 - 13.52

Nur weshalb hatte sich Luxemburg der Anklage nicht angeschlossen, wohl Schiss gehabt vor Frau Merkel oder was?

BillieTH
18. Juni 2019 - 12.11

c'était quand même fort que les citoyens et résidents luxembourgeois doivent mettre leur espoir dans les mains du gouvernement autrichien pour voir leur droits européens protégé. Pour l'honneur de notre pays, au moins on a encore la Cour a Kirchberg, Merci messieurs Juncker, Bettel, Asselborn, Bausch et Gramegna de nous avoir abandonné.

MartyMcFly
18. Juni 2019 - 10.31

Eine gute Nachricht für Einwohner Luxemburgs, die einen Ausflug per Auto in die deutsche Grossregion machen wollen. Eine schlechte Nachricht für Dobrindt dessen Ministerium bedeutende Einnahmen entgehen werden, UND das Ministerium muss den privaten Vertragspartnern für den Ausfall des Mautgeschäfts wahrscheinlich auch nochmal Millionen bezahlen. Fazit: wahrscheinlich wird das Ministerium vor diesem Minusgeschäft zurückschrecken und dann doch eine EU-konforme Maut für alle umsetzen, OHNE Abschlag bei der Autosteuer für inländische KFZ...

Jek Hyde
18. Juni 2019 - 10.25

Fir dât festzestellen huet missen den EuGH fir vill Euro'en beméit gin. All Mënsch huet dach vun Unfank un gesinn dass all Preis bevierdeelegt an all Nëtpreis fir domm gehalen gëtt.