Unruhe bei der Aleba: Weiterer hauptamtlicher Mitarbeiter verlässt die Gewerkschaft

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Die Aleba kommt nicht zur Ruhe: Erst demissionierte Präsident Roberto Scolati, danach wurden zwei Mitarbeiter entlassen, der Gerüchtekessel brodelte und jetzt hat der Verantwortliche für Soziales nach zwei Jahrzehnten Mitarbeit gekündigt.

Parallel hierzu läuft der Prozess vor dem Zivilgericht Luxemburg, den die beiden im Dezember (ausgerechnet vor den Feiertagen) Entlassenen angestrengt hatten. Am Donnerstag kam das Gericht ein erstes Mal in der Sache zusammen, um u.a. über die geforderten Lohnnachzahlungen zu beraten. Die beiden, die von Me Schonckert vertreten werden, stehen nun der Gegenpartei, also der Aleba, gegenüber, die ausgerechnet jenen Anwalt verpflichtet hat, der üblicherweise bei den Verhandlungen im Bankensektor auf Seite der Arbeitgeber (ABBL) verhandelt und so ein langjähriger Gegenspieler der Gewerkschaften ist.

Louis Berns, Partner der Kanzlei Arendt & Medernach, wurde nun die Aufgabe übertragen, gegen die beiden ehemaligen Mitarbeiter, darunter den Chef der juristischen Abteilung Safouane Jaouid, aufzutreten, was selbstredend Fragen über das Klima etwaiger künftiger Tarifverhandlungen unter Beteiligung der „Association luxembourgeoise des employés de banque et assurance“ aufwirft.

Präsidenten „gemobbt“

Die Gewerkschaft bzw. der aktuelle Führungsstab um Generalsekretär Laurent Mertz verweigerte laut Me Schonckert den beiden Entlassenen übrigens die Bezahlung eines Anwalts, ein Urrecht jeden gewerkschaftlich Organisierten bei arbeitsrechtlichem Streit vor Gericht. Laut unseren Informationen wurde als Entlassungsgrund für die beiden Mitarbeiter „Mobbing gegenüber dem Präsidenten“ angegeben; eine doch eher seltsam erscheinende Begründung. Dem Vernehmen nach wollten die beiden Präsident Roberto Scolati auf den Schaden aufmerksam machen, den dieser verursache.

In der Tat gab es um den Jahreswechsel und bereits vorher Gerüchte in Bankenkreisen, Scolati habe Gelder veruntreut, Gerüchte, deren Existenz nicht bestritten wurden. Im Anschluss an die Entlassung der beiden wurden die Schlösser der Aleba-Zentrale in der hauptstädtischen Avenue Monterey ausgetauscht. Neben der Einstellung der Lohnzahlungen wurde den beiden Entlassenen das 13. Monatsgehalt verweigert. Weitere Punkte, die ihr Anwalt anführt, sind, dass die Kündigungsfrist falsch und zu kurz im Kündigungsschreiben festgelegt war, dass durch den Schlössertausch den beiden der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz während der Kündigungsfrist verweigert wurde, dass anschließend die Arbeitsdispens während besagter Frist an eigenartige und seltsame Bedingungen geknüpft war, die zudem ungesetzlich seien, und dass schließlich trügerische Kündigungsgründe angegeben worden seien.

Aleba und ihr Statut

Ob es diese, für eine Gewerkschaft doch recht ungewohnten Manöver waren, die nun zur Demission einer der tragenden Aleba-Figuren führte, entzieht sich unserer Kenntnis. Was allerdings offensichtlich ist, bleibt die Tatsache, dass die Begleitumstände der Demission von Präsident Roberto Scolati immer undurchsichtiger werden. Offiziell hatte dieser gesundheitliche Gründe angegeben, die ihn zu dem Schritt bewogen. Kurz darauf dementierte sein Arbeitgeber, die Banque de Luxembourg, dass es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten im Institut bzw. bei der Kassenführung der „Amicale“ der Bankangestellten gekommen sei.

Man räumte allerdings ein, dass es im Rahmen der Aktivitäten des ehemaligen Aleba-Präsidenten bei der „Amicale“ Abweichungen beim verwaltungstechnischen „Suivi“ gegeben habe. Dieser habe zugegeben, es an der notwendigen Genauigkeit mangeln gelassen zu haben. Zu allem Überfluss meint Anwalt Schonckert, dass die Aleba die gesetzlichen Bedingungen nicht mehr erfülle, das Statut als Vereinigung ohne Gewinnzweck (Asbl) behalten zu können, und betrachtet diese als „Association de fait“. Das führe dazu, dass alle Mitglieder des Direktionskomitees juristisch in der Verantwortung stünden, was bedeute, dass eine Vorladung an etwa 30 Personen übermittelt werden müsse. Die nächste Sitzung vor dem Zivilgericht Luxemburg in der Sache ist für den 28. Februar anberaumt.

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