164 Länder nehmen UN-Migrationspakt an: Luxemburg in Marrakesch mit dabei

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164 Länder haben in Marrakesch den Migrationspakt der Vereinten Nationen angenommen. Sie stimmten der Vereinbarung am Montag bei einer Zusammenkunft in Marrakesch per Akklamation zu.

International denkende Politiker wollen mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration Menschen schützen, die durch Krieg, wirtschaftliche Not, Klimawandel und dergleichen vertrieben werden. Mehrere europäische Staaten wie unter anderem Österreich und die Visegrad-Staaten Ungarn, Polen, Tschechien sowie die Slowakei haben sich allerdings dagegen ausgesprochen. In Belgien zerbrach am Sonntag die Regierungskoalition am Streit um den Migrationspakt.

Asselborn zu den Verweigerern: „Europapolitische Übeltat“

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn hatte diese Haltung im Vorfeld stark kritisiert. Im österreichischen Rundfunk ORF sprach Asselborn gestern vor allem mit Blick auf Österreich, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, von einer „europapolitischen Übeltat“. Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache trieben „Europa in ein Bild der Zerrissenheit“.

Luxemburg selber hatte den UN-Migrationspakt vergangenen Donnerstag in einem Hearing in der Chamber besprochen (► hier unser Bericht). Von den sieben vertretenen Parteien hatte sich nur die ADR gegen die Annahme des unverbindlichen Paktes ausgesprochen.

UN-Generalsekretär Antonio Guterres nannte das Vertragswerk in einer Rede vor Vertretern aus rund 150 Ländern am Montag eine „Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos“. Er widersprach zugleich Vorwürfen, das Abkommen erlaube den Vereinten Nationen, künftig Mitgliedstaaten Vorschriften bei der Einwanderungspolitik zu machen. Der Pakt umfasst eine Reihe von Leitlinien und Maßnahmen, deren Umsetzung rechtlich nicht bindend ist. Im Kern geht es um eine bessere Zusammenarbeit in der Migrationspolitik weltweit und um Standards im Umgang mit Flüchtlingen.

Für „sichere, geordnete und regulierte Migration“ – was im Pakt steht

Nach langwierigen Verhandlungen trafen die Vereinten Nationen im Juli erstmals eine weltweite Übereinkunft, die mehr als 20 Ziele in der Migrationspolitik benennt. Die Vereinbarungen sind jedoch nicht bindend. Vielmehr handelt es sich um eine Absichtserklärung, mit deren Hilfe illegale Einwanderung verhindert und legale Einwanderung besser gesteuert werden kann.

Daten und Dokumente

Zu den Zielen des Migrationspakts gehören die Erhebung und Nutzung korrekter Daten als Grundlage für politisches Handeln. Ein „auf nachweisbaren Fakten beruhender öffentlicher Diskurs“ soll gefördert werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass alle Migranten über „den Nachweis einer rechtlichen Identität“ verfügen. Hier geht es laut Auswärtigem Amt vor allem darum, dass die Heimatländer der Migranten ihren Staatsangehörigen schnell und reibungslos Ausweisdokumente ausstellen.

Diskriminierung und Menschenrechte

Im Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM) bekennen sich die Länder zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung. Dazu gehört die Verfolgung von „Hassverbrechen“, wie sie in Deutschland bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstig menschenverachtenden Beweggründen bereits gesetzlich verankert ist. Als weiteres Ziel ist die Rettung von Menschenleben genannt sowie eine verstärkte internationale Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel. Inhaftierung von Einwanderern, wie etwa an der US-Grenze zu Mexiko, wird als „letzte Möglichkeit“ erwähnt.

Arbeitsmigration

Der Pakt sieht die Förderung einer „fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit“ vor. Dabei geht es laut Auswärtigem Amt vor allem um Wander- und Saisonarbeiter, die in anderen Ländern von Ausbeutung und Menschenhandel bedroht sind. Allgemein soll die Arbeitskräftemobilität erleichtert werden – etwa durch Erleichterungen bei der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und die Förderung von Aus- und Weiterbildungen. Zudem soll Einwanderern der Zugang zu Grundleistungen gewährt werden. Auch das ist in Deutschland allerdings bereits gesetzlich geregelt.

Auswirkungen in Westeuropa

Der UN-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und damit unverbindlich. In den EU-Staaten gelten die darin enthaltenen politischen Vorgaben ohnehin bereits grundsätzlich. Auch handelt es sich nicht um ein internationales Flüchtlingsabkommen, sondern um eine Vereinbarung, um alle Formen der weltweiten Migration abzudecken. Der Pakt enthält keine Aufnahmezusagen. Jedoch sollen Herkunfts- und Transitländer politisch mehr eingebunden und bewogen werden, einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen zu leisten.

Mit Material von AFP, AP und DPA