Über 36.000 Nicht-Wähler bei Gemeindewahlen

In Luxemburg herrscht eigentlich Wahlpflicht. Eigentlich. Trotzdem werden die Nicht-Wähler juristisch nicht verfolgt. 1964 musste zum letzten Mal jemand in die Tasche greifen, weil er nicht wählen war. Dabei sind Strafen von 100 bis 250 Euro vorgesehen. Wiederholungstäter müssten sogar theoretisch mit Strafen von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Wahlpflicht hält viele Luxemburger aber … Über 36.000 Nicht-Wähler bei Gemeindewahlen weiterlesen