Tut Luxemburg zu wenig gegen die Schweinepest? Verwaltung weist deutsche Vorwürfe zurück

Tut Luxemburg zu wenig gegen die Schweinepest? Verwaltung weist deutsche Vorwürfe zurück

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Angesichts der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der rheinland-pfälzische Landesjagdverband (LJV) harsche Kritik an Luxemburg geübt (das Tageblatt berichtete). So erklärte der Verbandspräsident Dieter Mahr am Freitag (10. Mai) auf der Jahreshauptversammlung des LJV, „dass das luxemburgische Umweltministerium massiv alle Maßnahmen verhindert, die eine erfolgreiche Reduktion der Schwarzwildbestände in unserem Nachbarland ermöglichen würden”.

Laut der Jägerschaft in Rheinland-Pfalz ist die Gefahr einer Ausbreitung des Virus bei einem hohen Wildschwein-Bestand größer. Daher sind die Weidmänner dazu übergegangen, die Tiere intensiv zu jagen.

Doch in Luxemburg sei dieses Vorgehen mehrfach gehindert – etwa dadurch, dass es keine Aufhebung der Schonzeit für Frischlinge gegeben habe oder auch die Nutzung von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern untersagt sei.

Im Luxemburger Umweltministerium kann man diese Kritik nicht nachvollziehen. Sandra Cellina von der Naturverwaltung erklärt auf Anfrage des Tageblatt, dass zunächsteiner der Kritikpunkte aus Deutschland gar nicht zutreffe: Es gebe schlichtweg keine generelle Schonzeit für Frischlinge in Luxemburg. Tatsächlich gebe es eine generelle Ruhezeit im Wald von März bis Mitte April. In speziellen Gebieten sei aber sogar die aktuell ausgesetzt worden, nachdem im September 2018 bei Étalle in Belgien nahe der luxemburgischen Grenze das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt wurde.

Die Jagd mit Nachtsichtgeräten sei in Luxemburg allerdings noch nie erlaubt gewesen. Damit befinde man sich im Einklang mit den Nachbarn, etwa in Belgien. Allerdings sei fraglich, ob eine Verlängerung des Ansitzens in der Nacht überhaupt nennenswerte Erfolge im Kampf gegen die Schweinepest bringen würde – denn in Luxemburg darf seit der Novellierung des Jagdgesetzes im Jahr 2011 nicht mehr angefüttert werden. Auch darum werde in Luxemburg ohnehin der überwiegende Anteil der Tiere in der Bewegung, also vor allem bei Treibjagden, erlegt.

Allgemein weist Sandra Cellina von der umweltministeriellen Naturverwaltung auf die Einrichtung der mehr als 200 Quadratkilometer großen Überwachungszone im Südwesten des Landes hin: Sie wird im Norden durch die Autobahn A6 von Steinfort nach Luxemburg begrenzt, im Osten durch die A4 von Luxemburg nach Esch/Alzette sowie durch die belgische und die französische Grenze. Hier ist die Jagd auf Wildschweine das ganze Jahr erlaubt – auch im Wald. Außerdem baue Luxemburg ja seinen zehn Kilometer langen Zaun entlang der Grenze zu Belgien, der noch im Mai fertig werden soll.

Bau des Zauns an der Grenze zu Belgien (Foto: Julien Garroy)

Dann soll eine komplett „Wildschwein-freie Zone“ etabliert werden, um der Einführung und der Verbreitung der ASP auf luxemburgischem Territorium vorzubeugen. Für jedes hier erlegte Wildschwein erhalten Jäger eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro.

Ansonsten gebe es schlichtweg keinen Grund für hektischen Aktionismus: Das Jagdgesetz von 2011 (hier die komplette Fassung als PDF) enthalte bereits viele sinnvolle Maßnahmen, die auch im Kampf gegen die Schweinepest richtig seien. So rücke Luxemburg dem Schwarzwild ohnehin streng auf Fell und Borsten: „Wir sind eines der wenigen Länder, die eine Mindestabschussquote für Schwarzwild haben“, betont Cellina.

Auch die dem Landwirtschaftsministerium angegliederte Veterinärverwaltung hat sich am Freitag zur Afrikanischen Schweinepest zu Wort gemeldet.

Sie vermeldet, dass das ASP-Virus nach wie vor nicht in Luxemburg nachgewiesen worden sei – obwohl seit September 2018 in Luxemburg 179 Wildschweine, die tot aufgefunden oder erlegt wurden, entsprechend untersucht wurden. In Belgien wurden bis zum 2. Mai bereits 766 Tiere positiv auf ASP getestet. (In Belgien wurden bis zum 2.Mai bereits 766 Tiere positiv auf ASP getestet. Eine Übersichtskarte zu den Funden in Belgien gibt es hier als PDF.)

Die derzeitige Lage werde sehr ernst genommen. Daher bestehe ein enger Kontakt zu den belgischen, französischen und europäischen Behörden. „Absolute Priorität“ der Regierung sei es, eine Kontamination der Hausschweine zu verhindern.

Dazu wurde ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt: So seien etwa alle Schweinehalter per Einschreiben an die Regeln der „Biosicherheit“ erinnert worden und pflichtwidrige Betriebe hätten ein Aufforderungsschreiben bekommen. Zehn Sammelstellen für Wild (tote Tiere oder Aufbruch) sind eingerichtet worden. Die Entdeckung eines Wildschweinkadavers ohne offensichtliche Todesursache kann außerdem unter der Telefonnummer 24756-666 der Naturverwaltung gemeldet werden.