Tödliche Verfolgungsjagd bei Lausdorn: Staatsanwaltschaft reagiert

Tödliche Verfolgungsjagd bei Lausdorn: Staatsanwaltschaft reagiert

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Die Luxemburger Staatsanwaltschaft reagiert auf die tödliche Verfolgungsjagd, die am Wochenende einen Polizisten das Leben kostete.

Am Samstag verunglückte auf der N7 in der Höhe von Lausdorn  ein Polizist tödlich. Dabei wurde eine Polizistin lebensgefährlich verletzt und drei weitere Beamte erlitten leichtere Verletzungen. Auslöser des Ganzen war eine missglückte Verfolgungsjagd.

Ein 37-jähriger Mann aus dem Norden Luxemburgs war aus einer Polizeikontrolle geflüchtet. Fünf Beamte nahmen in einem Polizei-Kombi und einem Transporter die Verfolgung auf. Durch ein Wendemanöver des Kombis rammte der Transporter den anderen Einsatzwagen mit voller Wucht.

Die Polizei konnte den Flüchtigen noch am Samstagnachmittag finden. Er wurde am Sonntag dem Untersuchungsrichter in Diekirch vorgeführt und gestand vor der Polizei unter Alkoholeinfluss geflüchtet zu sein. Der Untersuchungsrichter beschuldigt den Mann des „homicide involontaire et de coups et blessures involontaires“.

Schwere Straftat

Durch seine Weigerung, sich der Polizeikontrolle zu unterwerfen, und durch seine Flucht sei der Mann Schuld an einer Verfolgungsjagd, die einen Polizisten das Leben kostete und drei weitere mehr oder minder schwer verletzte, so die Staatsanwaltschaft am Sonntagabend in einer Pressemitteilung. Der 37-Jährige wird des Totschlags und des Fahrens unter Alkoholeinfluss beschuldigt.

Die Staatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss eine schwere Straftat darstellt, die mit maximal drei Jahren Haft, einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von bis zu 15 Jahren bestraft werden kann.

Bei einem durch Trunkenheit oder Geschwindigkeitsübertretung verursachten Unfall kann der verantwortliche Fahrer bis zu drei Jahre Haft erhalten, wenn das Opfer verletzt wurde oder bis zu fünf Jahre, wenn das Opfer an den Folgen des Unfalls stirbt. Das Fahrzeug, mit dem die Straftaten begangen wurden, kann ebenfalls beschlagnahmt werden.

Der Untersuchungsrichter von Diekirch hat einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen und ihn deshalb in Untersuchungshaft genommen. Die gerichtlichen Ermittlungen werden fortgesetzt wie die Ermittlungen der Generalinspektion der Polizei (IGP).

J.C. KEMP
22. April 2018 - 9.30

Nun dann ass et jo gudd, dat Dir näischt ze soën hutt. Zu Belfast, Nordirland huet iwwregens dës Woch eng Police Patrioulle bei esou enger Verfolgung eng onbedeelegt jonk Mamm an hiere Baby iwwerfuer. Kollateralschued? Bei ons heefen sech dés Verfolgungsfahrten an der leschter Zäit, keng gudd Entwécklung.

Siedler Henri
19. April 2018 - 8.01

Iwwerleed emol engkeier an schalt Gehir an .Police huet hiren Dingscht gemach,sie as all Daag do fir eis vrun Alkoholiker dei Deidlech Akzidenter mat schweier Blesseierten verursachen an ganz Familien ruineieren,well den Chauffeur Gesetz net respekt huet an sech dem Alkohol hin gin huet,as een Polizist den sein Dingscht gemach huet em Liewen komm.Mein deiwst Bedauern un Famille. Wann ech eppes ze soen hätt,kritt den Chauffeur 30 Joer Prisong an Liewenslänglech Fahrverbot,well wann een alkoholiseierten Chauffeur är Kanner op der Stross iwwerennt an sin Doud,dann ging ech mech freen är Kommentarer dann ze liesen

gudi
17. April 2018 - 19.44

Was der flüchtige Fahrer auch alles ausgefressen haben mag: Beschuldigen kann man ihn höchstens wegen mehrerer Verkehrsdelikte, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der Tatsache, sich der Staatsgewalt widersetzt zu haben. Dies nur als kleiner Denkanstoß an unsere Staatsanwaltschaft, die sich erstaunlich schnell öffentlich und auch etwas scheinheilig auf die Seite der Polizei-Akteure gestellt hat. Dass die Verfolgungsjagd derart aus dem Ruder läuft, hat hier die Polizei selbst zu verantworten - deren Aufgabe es schließlich auch ist, eine Gefährdung Dritter zu vermeiden.

Jean
17. April 2018 - 8.12

trotz der tragik: - wann 2 policeautoen oder normal autoen aneneen knuppen, sinn 2 chauffeurs selwer schold, net en 3. auto op der strooss an der géigend ennerwee, soss sinn jo mir all automobilisten virun an hannert accidenter "schold" - dén alkoholiséierten poursuivi war den ausléiser vun der poursuite, net vum accident, nuance - den untersuchungsriichter op der tv wor och net grad convaincant, am ausland kommen déi vill méi professionnell riwwer an interviews, contenu et forme - wisou sinn polizisten net ugeschnallt? wisou mecht deen t'kéier mattsen op route nationale, nuets...? -a wisou schreiwt TB net iwwert den armen onschelleg verhaften!!! metzler am Buttik??? Dé mann brauch e gudden affekot fir t'police unzesichen, dat war guer net "hir aarbecht gemat" dat war schlampeg ermëttelt... wenschen allen concernéierten vill courage an dém drama an éierlech ermëttlungen

Ekojhang
17. April 2018 - 0.21

Der Unfall kam nur zustande weil der Fahrer sich den Anordnungen der Polizei zu entziehen versuchte. Der Unfall ist in Ausübung des Dienstes geschehen, ausgelöst durch das Zuwiderhandeln des Fahrers. Also ist "homicide involontaire" das was juristisch gesehen das Normale ist.

Marc
16. April 2018 - 17.17

Bei allem Respekt: Der Mann ist wahrscheinlich schuldig, betrunken gefahren zu sein, vermutlich auch zu schnell. Er hat ausserdem eine Kontrolle nicht beachtet. Für all dies soll er dem Gesetz entsprechend verurteilt werden. Er hat aber nicht den Unfall verursacht, er war nicht einmal in diesen verwickelt! Den Unfall hat die Polizei völlig alleine verursacht. Den Fahrer wegen Homicide involontaire" anzuklagen, erscheint mir deshalb überzogen.