Technische Autokontrollen ab jetzt EU-weit gleich

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Ab jetzt ist die technische Kontrolle von Autos EU-weit vereinheitlicht. Und die Prüfergebnisse werden grenzübergreifend anerkannt.

Seit Pfingstmontag gilt eine neue europäische Direktive (2014/45/EU, hier der Volltext als PDF), die die technische Kontrolle von Autos vereinheitlicht – und insbesondere den Bürgern der Großregion Saar-Lor-Lux zugutekommen kann.

Die Prüfung ist jetzt umfassender, strenger und teurer, wird dafür aber auch grenzübergreifend anerkannt. Wer also zum Beispiel in Deutschland ein Auto kauft, das noch eine für zwei Jahre gültige Plakette trägt, muss bei der Zulassung in Luxemburg oder Frankreich nicht nochmals zur dortigen Kontrolle.

Die Straßen werden allerdings wohl nur verzögert sicherer: In Frankreich zum Beispiel hat es in den vergangenen Wochen einen regelrechten Ansturm auf die Kontrollstellen gegeben. So mancher Wagen, erzählt ein Prüfer, ging nach dem alten Muster noch durch, der es nach der neuen Direktive nicht mehr geschafft hätte und auf dem Schrotthaufen gelandet wäre. Sein 2CV habe aber noch ohne Beanstandungen bestanden, erzählt ein Teilnehmer der 36. Oldtimer-Rallye in der Bretagne. Oldtimer waren aber auch nicht das Ziel der neuen Direktive. Sie werden gehegt und gepflegt. Ziel sind jene Wagen, die schon viele Jahre auf dem Buckel haben – zum Teil 20 Jahre – und bei denen sich Rost an der Karosserie angesetzt hat. Diese sind immer noch in den ländlichen Teilen Frankreichs auf den Straßen zu finden.

Umstrittene Vorgabe

Die Direktive 2014/45 war über Jahre, das zeigt ihre Nummer, im Europaparlament hart umstritten – und hat auch zwischen Parlament und EU-Kommission zu einigen Auseinandersetzungen geführt.

Eigentlich war es mal erklärtes (und längst weit verfehltes) Ziel der EU-Kommission, die Zahl der Verkehrstoten zwischen 2010 und 2020 zu halbieren. Die Kommission stellte sich dafür harte bürokratische Auflagen vor: So sollten Autos jedes Jahr kontrolliert werden. Die Parlamentarier, näher am Volk, aber teilweise auch ideologischer besetzt und der Autolobby näher, verhandelten mühsame Kompromisse. So dürfen neue Autos jetzt vier Jahre fahren, bevor sie erstmals zur gründlichen Untersuchung müssen. In einer Zeit, in der Hersteller Garantien von bis zu einer Million Kilometern geben, scheint so etwas sinnvoller als eine jährliche Prüfung.

Die Automobilhersteller haben je nach Land Vorkehrungen getroffen, da die Kontrolle umfangreicher ist und mehr Zeit kostet. In Frankreich bereiten Renault-Garagen die Wagen in einer Art Vorkontrolle auf die Prüfung vor und entlasten ihre Kunden teilweise auch, indem sie den Wagen selbst der technischen Kontrolle vorstellen. In Deutschland kommen die Prüfer seit langem in große Werkstätten und führen dort Kontrollen durch. Der Vorteil: Notwendige Reparaturen können dort sofort vorgenommen werden. In Frankreich geht die Prüforganisation Dekra davon aus, dass landesweit bis zu 500 neue Prüfingenieure eingestellt werden müssen, um die Prüfungen in für Kunden erträglichen Zeitabständen durchzuführen.

Was aber bedeutet die neue Direktive konkret?

Seit Pfingstsonntag müssen insgesamt 133 Punkte kontrolliert werden. Zum Vergleich: Vorher waren es 123. An der Karosserie darf es beispielsweise keine herausstehenden Teile, die eine Gefahr für Passanten darstellen können, und auch keine Unfallschäden geben. Türen, Motorhaube und Kofferraum müssen ungehindert geöffnet werden können. Zudem müssen die Beleuchtungsanlage, Blinker und Warnblinker geprüft werden. Das Nummernschild muss lesbar, sicher befestigt und beleuchtet sein. Bei den Reifen wird nicht nur das Profil geprüft, sondern auch deren Zustand. Gibt es Risse oder Ausbeulungen oder Abschabungen, weil man zu häufig den Bordstein mitgenommen hat? Ist der Reifendruck in Ordnung? Im Innenraum wird geprüft, ob die Sitze richtig befestigt sind, ob der Gurt in Ordnung ist und ob es visuelle oder sonore Warnungen gibt, wenn er nicht angelegt ist. Dann werden noch die Scheiben begutachtet, die Rückspiegel, die Scheibenwaschanlage und die Scheibenwischer (vorne und hinten) werden geprüft. Gibt es Kratzer oder Einschläge im Sichtfeld der Windschutzscheibe, dann muss sie ausgetauscht werden. Das allein zeigt, was die neue Prüfung an Einzelheiten und Zeitaufwand bedeutet.

610 Unregelmäßigkeiten sieht die neue Verordnung vor. Diese sind unterteilt in:

– 140 mindere Unregelmäßigkeiten, die keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, aber repariert werden müssen („geringer Mangel“).

– 341 kritische Unregelmäßigkeiten („erheblicher Mangel“). Sie müssen innerhalb von zwei Monaten repariert werden. Das Fahrzeug muss erneut zur technischen Kontrolle, weil diese Unregelmäßigkeiten gefährlich sind. Je nach Land muss dann auch erneut bezahlt werden.

-129 Gefahren („gefährlicher Mangel“). In diesem Fall darf das Fahrzeug nur noch zur Werkstatt und ab Mitternacht des Kontrolltages überhaupt nicht mehr gefahren werden.

Die Kontrollstation kann aber darüber auch verfügen, dass das Fahrzeug immobilisiert wird und zur Werkstatt abgeschleppt werden muss. Innerhalb von zwei Monaten muss das – dann reparierte – Auto erneut zur technischen Kontrolle.

Die Gebühren für die Kontrolle werden nach einer Einschätzung der Dekra im Schnitt um 15 bis 20 Prozent steigen.

Für viele Autofahrer, die ihren fahrbaren Untersatz in den vergangenen Tagen prüfen ließen und nun wegen eines Mangels noch einmal zur Kontrolle müssen, erweist sich die neue Regelung als Falle – weil das Auto bei der erneuten Vorstellung ganz neu geprüft wird.

In Luxemburg nichts Neues

Luxemburg hat die Richtlinie bereits 2016 in eigenes Recht umgesetzt, und zwar als eines der ersten Länder in der Europäischen Union. Schließlich hat jedes EU-Mitglied das Recht, zusätzliche Tests einzuführen und die Richtlinie im nationalen Recht zu verschärfen.  „Luxemburg hat das getan“, erklärt Dany Frank vom Verkehrsministerium. Pendler aus Lothringen können ihr Auto mit der neuen Richtlinie in Sandweiler oder Esch/Alzette bei der SNCT prüfen lassen – und Frankreich muss diese Untersuchung anerkennen. Bevor die Europäische Union zu einer Anpassung der Regeln gekommen ist, sind zwei Länder übrigens weit vorangeschritten: Belgien und die Niederlande erkennen die technische Kontrolle seit Jahren gegenseitig an.

Bei Tageblatt.lu ist die Frage aufgekommen, was denn ist, wenn man in Luxemburg durchfällt. Dann dürfte man in Trier keine besseren Chancen haben: Die Direktive beschreibt Mindeststandards, die eingehalten werden müssen. Stimmen sie nicht, geht nichts.

Eine der häufigsten Fragen ist jene nach den Bremsscheiben. Die Entscheidungsgewalt hat der Prüfer, der sich die Bremsscheiben anschaut. Wenn Rost drauf ist, gibt es kein Pardon. Es hilft auch nicht, wenn ein Garagist zuvor gemeint hat, sie seien noch gut. Falls Sie sich neue Bremsscheiben besorgen müssen, dann ist das allerdings keinesfalls böse gemeint: Es kostet zwar, kann jedoch im entscheidenden Fall einen Unfall verhindern. Und wenn der Sachverständige bei einem Unfall schlechte Bremsen feststellt, zahlen Sie aus eigener Tasche.

Zum Schluss: Auch Prüfer sind nur Menschen. Wenn sich Bremsen aber, wie in einem Fall erzählt, 20 Kilometer nach der Prüfung in der Vertragswerkstatt als „völlig durch“ erweisen, dann kann man auf eine Prüfung der Angelegenheit durch die SNCT pochen und auch auf die Erstattung der Rechnung. Denn dann muss geklärt werden, ob der Prüfer fahrlässig gehandelt hat. Und dann muss man von der SNCT verlangen, dass sie das nicht einfach abtut. Denn dann gibt es Beweise mit den alten Bremsscheiben und Belägen, die der Prüfer akzeptiert hat.

J.C. KEMP
23. Mai 2018 - 11.41

Seit wann sind Scheibenwischer hinten Vorschrift?

Grummel
21. Mai 2018 - 20.45

Naja, zu L gin awer nach emmer d'Amortisseuren net getest, a F schon sait Joeren

Devi Luxi
21. Mai 2018 - 19.12

Gudd. Nie mei Sandweiler, mais nemmen nach Dekra oder TÜV zu Treier well denen hier Leit sinn professionel an frendlech.

J.C. KEMP
21. Mai 2018 - 18.11

Das wichtigste Stichwort in diesem Artikel ist 'teurer'!