Tattoo-Verbot für Jugendliche unter 16

Tattoo-Verbot für Jugendliche unter 16

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Tattoos und andere Körperverzierungen dürfen künftig erst bei Jugendlichen ab 16 Jahren gemacht werden, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab 18 Jahren sind sie für junge Leute frei zugänglich. 

Tätowierungen gehören zur Geschichte der Menschheit. Schon die Gletschermumie Ötzi hatte Tattoos, genau wie 5.381 Jahre alte ägyptische Mumien. Auch heute sind die Körperverzierungen sehr beliebt: In Frankreich ist 14 Prozent der Bevölkerung tätowiert, in den Vereinigten Staaten sind es 16 Prozent. Doch so beliebt sie auch sind, Tattoos beherbergen auch gesundheitliche Risiken. Es besteht die Gefahr einer Hepatitis oder die der Übertragung des HI-Virus, wenn die Arbeit nicht fachgerecht durchgeführt wird und zum Beispiel die Instrumente nicht korrekt desinfiziert werden.

Nun werden Tattoos, Piercings, Cuttings (Einschneiden von Ziernarben) und Brandings (Einbrennen von Schmucknarben) in Luxemburg reglementiert. Wer tätowieren will, muss sich künftig anmelden und eine Hygiene-Ausbildung von mindestens 21 Stunden vorweisen können, wie Berichterstatter Georges Engel (LSAP) erläuterte. Das benutzte Material muss korrekt gelagert und steril, die Praxis sauber sein. Tiere dürfen nicht zugegen sein.

Auch Sonnenstudios werden reglementiert

Völlig neu ist die Einführung einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren muss eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten vorliegen. Kinder dürfen demnach nicht mehr tätowiert werden. Aufklärung über Risiken und Spätfolgen werden Pflicht.

Neu geregelt werden auch die Sonnenstudios. Diese müssen künftig gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Festgelegt wird, welche Apparate mit welcher Strahlung zugelassen sind. Betreiber müssen eine minimale Ausbildung von acht Stunden nachweisen. Auch hier wird eine strenge Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt. Dies vor allen Dingen wegen internationaler Statistiken über Krebsgefährdung. Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) verwies darauf, dass der Sektor selbst hinter dem neuen Gesetz steht, das schwarze Schafe aus dem Gewerbe drängen soll. Es Gesetz wurde einstimmig angenommen.

 

Palamunitan
22. März 2018 - 9.07

Ok - jiddfereen kann maachen waat hien wöll - mee perseinlech fannen Ech et idiotesch wann ee mengt et wier een "cool" wann een als Billergalerie ronderöm leeft...

anne
22. März 2018 - 6.18

Hei steet jo och dass 1 schrëftlech Erlabnis dann vun den Elteren virleien muss.Ok schéin a gud a ween kontroleiert dat op Elteren dei dann och wirklech geschriwen hun ??

anne
22. März 2018 - 6.13

Also haut as en schons baal en Exot wann en kéen Tatoo huet.Jidderéen kann jo machen mat sëngem Kierper waat e wöllt mais dass nach laang net emmer schéin

rfrank
22. März 2018 - 0.23

daat ass jo awer naeischt neies, et war nach emmer verbueden vir 16 jaehreger, an wann d´elteren oder den erzeihungsberechtegten daat ennerschreiwt geheiert deen vir mech weinst kierperverletzung virun d´gericht, mat dem femmen an dem drenken genausou. mat 18 joer ass et nach freih genuch fir sech ze verschampelieren.

Jacques Zeyen
21. März 2018 - 20.40

"Tattoos und andere Körperverletzungen"..müsste es wohl heissen. Die Haut,das größte menschliche Organ, hat in unserer modernen " Umwelt " volles Programm um uns vom Gröbsten zu bewahren. Also alles dransetzen um so schnell wie möglich Probleme zu bekommen.( UV-Strahlen,Piercings,Tattoos,Chemikalien usw ) Viel Glück beim Cool-Aussehen.