„Suspension du prononcé“ für Schrassiger Gefängnisdirektor

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Der stellvertretende Direktor des Schrassiger Gefängnisses musste sich bereits vor einigen Wochen vor Gericht verantworten, weil er eine Richterin abgehört haben soll. Gestern nun hielt das Gericht die sogenannte „Suspension du prononcé“ fest.

Die Ereignisse fanden im Dezember 2015 statt. Damals soll der Angeklagte einem Informatiker der Schrassiger Haftanstalt den Auftrag gegeben haben, eine Liste mit allen Telefonaten von der Richterin aufzustellen, die für die Ausführung der Haftstrafen zuständig ist. Der Angeklagte habe die Liste mit allen Gesprächen denn auch erhalten. Er hätte dies nur getan, um zu wissen, ob die Richterin eventuell Informationen aus dem Gefängnis erhalten würde. Die Richterin ihrerseits sagte im Zeugenstand aus, dass sich der Angeklagte rund vier Monate nach der Tat für seine Handlungen entschuldigt hätte.

Probleme zwischen Richterin und Direktion

Seit April 2015 gab es laut der Zeugin immer wieder Probleme zwischen ihr und der Direktion der Haftanstalt. Sie habe sogar den Eindruck gehabt, dass die Gefängnisleitung sie loswerden wollte und habe deshalb versucht, den Kontakt mit dieser zu vermeiden. Jedes Mal, wenn sie sich erkundigen wollte, habe sie sich bewusst nicht an die Direktion gewendet, sondern an die einzelnen Dienststellen.

Die Stimmung zwischen der Direktion der Haftanstalt und der Richterin soll auf dem Nullpunkt gewesen sein. „Ich weiß selbst nicht, was ich mit der besagten Liste eigentlich anfangen wollte“, so der Angeklagte. Dem Verteidiger zufolge soll sich sein Mandant nicht im Klaren darüber gewesen sein, dass er sich durch seine Handlungen strafbar machen würde.

Kein Eintrag im Vorstrafenregister

Laut dem Vertreter der Staatsanwaltschaft machte sich der Angeklagte dadurch strafbar, weil er seine Vorgesetzten ausspioniert habe.

Gefordert wurde eine Haftstrafe auf Bewährung sowie eine angepasste Geldstrafe. Das Gericht hat gestern die „Suspension du prononcé“ in seinem Urteil festgehalten. Dies bedeutet, dass der Mann zwar verurteilt, aber nicht bestraft wird. Auch wird es keinen Eintrag im Vorstrafenregister geben.