Standpunkt der Berufskammer der öffentlich Bediensteten: Öffentliche Einrichtungen dürfen nicht zur Regel werden

Standpunkt der Berufskammer der öffentlich Bediensteten: Öffentliche Einrichtungen dürfen nicht zur Regel werden

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58 Jahre nach ihrer Gründung wird die staatliche Exportagentur „Office du ducroire“ (ODL) einer Reform unterzogen. Die Berufskammer der öffentlich Bediensteten bezieht Stellung.

Der Kompetenzbereich dieser Einrichtung, die luxemburgische Unternehmen beim Warenexport in risikoreiche Gegenden unterstützt, wird künftig erweitert. Ziel der Reform ist es, die Arbeitsweise des ODL noch effizienter zu gestalten. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht diesbezüglich die Schaffung einer öffentlichen Einrichtung mit eigenem Personal und einer für die laufende Verwaltung zuständigen Direktion vor.

In ihrem Gutachten begrüßt die Berufskammer der öffentlich Bediensteten, dass die bisherige Notlösung bald der Vergangenheit angehören wird. Mit der neuen Gesetzgebung wird den heutigen Anforderungen verstärkt Rechnung getragen. Zugleich spricht sich die „Chambre des fonctionnaires et employés publics“ (CHFEP) dagegen aus, dass die Führung und das Personal dieser staatlichen Agentur künftig einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis unterliegen.

Diese Herangehensweise steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen der korrekten Funktionsweise eines Staates. Sie widerspricht zudem einer Verpflichtung, die eine der vorigen Regierungen mit der CGFP eingegangen war.

Rentabilitätskriterien im öffentlichen Dienst

Dem Gehälterabkommen von 2002 zufolge muss bei der Schaffung von öffentlichen Einrichtungen per Gesetz gewährleistet sein, dass das öffentliche Statut bei der betreffenden Belegschaft angewandt wird. Die Vielzahl der bereits existierenden „établissements publics“ lässt darauf schließen, dass sich die Politik zunehmend von Lobbyisten blenden lässt, die darauf bedacht sind, Staatsverwaltungen nach reinen Rentabilitätskriterien zu leiten und den öffentlichen Dienst verstärkt zu privatisieren.

Auch wenn es wohl in einigen Fällen triftige Gründe gibt, einer öffentlichen Einrichtung gewisse Aufgaben zu übertragen, darf diese Methode nicht zur Regel werden. Es kann nicht angehen, dass die politisch Verantwortlichen auf diese Weise versuchen, unbequeme Verwaltungsentscheidungen auf die öffentlichen Einrichtungen abzuwälzen. Die bisher beispielhafte Gründlichkeit bei der Führung der Staatsgeschäfte darf nicht zunehmend verflachen.

Die vernünftigen Regeln, die beim Personalmanagement im öffentlichen Dienst gelten, dürfen nicht verwässert werden. Sie sind schließlich ein Garant dafür, dass die Bürger von den Verwaltungen neutral und unparteilich behandelt werden. Staatsdiener stehen im Dienst des Landes und seiner Bürger und nicht im Dienst derjenigen, die gerade regieren.

Schutz vor zweifelhaften Kündigungen

Das öffentliche Statut schützt die Bediensteten vor zweifelhaften Kündigungen und vor einer Willkür seitens der Machthaber. Simple Lösungen finden häufig Anklang bei Politikern, da ihre Mitarbeiter dadurch auf sie angewiesen sind. Derartige Praktiken liegen jedoch keinesfalls im nationalen Interesse. Politiker, die privatrechtlich eingestelltem Zeitpersonal den Umgang mit öffentlichen Geldern anvertrauen, können ihre persönliche Verantwortung später nicht leugnen, wenn sich das Management als unzureichend erweisen sollte.
Seit Jahren neigen die jeweiligen Regierungen verstärkt dazu, Festanstellungen beim Staat mit Angestellten zu besetzen, obwohl die Ausübung dieser Missionen im Prinzip Staatsbeamten vorbehalten ist.

Die Berufskammer der öffentlich Bediensteten fordert, dass alle Staatsangestellten Zugang zum Beamtenstatut erhalten, vorausgesetzt, sie erfüllen die rechtlichen Bedingungen dafür.