Staatsanwaltschaft prüft, ob Fahrer Handy benutzt hat

Staatsanwaltschaft prüft, ob Fahrer Handy benutzt hat
Foto: Jean-Claude Ernst

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Parallel zum technischen Bericht zum Zugunglück hat sich auch die Staatsanwaltschaft zu Wort gemeldet. Sie untersucht weiter, warum im Februar 2017 ein wichtiges Signal übersehen wurde.

Parallel zur Veröffentlichung des Zwischenberichts zum Zugunglück meldet sich auch die Luxemburger Staatsanwaltschaft zu Wort. In ihrer Mitteilung heißt es, der am Montag vorgelegte Bericht bestätige das Vorliegen sowohl technischen als auch menschlichen Versagens.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass der Lokführer möglicherweise sein privates Handy benutzt hat, als sich das Unglück zutrug – und dadurch abgelenkt war: „En parallèle, des procédures sont en cours pour déterminer si, le cas échéant, le machiniste était en communication au moment de l’accident par le biais de son portable privé“, so der exakte Wortlaut des Schreibens.

Die Staatsanwaltschaft weist in dem Zusammenhang aber darauf hin, dass die juristische Untersuchung noch nicht beendet sei und es demzufolge noch kein Datum für definitive Schlussfolgerungen gebe. Bereits vor einigen Tagen hatte sie erklärt, dass sie einen eigenständigen Bericht zum Zugunglück vorbereite.

Auch technischer Bericht erwähnt Handys

Auch im technischen Zwischenbericht ist an mehreren Stellen von Handys die Rede: So heißt es auf Seite 17, den Maschinisten sei die Nutzung von Dienst- oder Privat-Handys während der Fahrt untersagt. Auf Seite 31, die präventive und korrektive Maßnahmen behandelt, die ein weiteres Unglück in der gleichen Form verhindern sollen, lautet der erste Punkt: „Sensibilisierung der Fahrer für die professionellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahren mit dem ‚Memor II+‘-System und Vorschriften für die Verwendung von GSM während des Fahrens“.

Von Laurent Graaff und Frank Goebel