Staatsanwaltschaft: Minderjährige kommen nur in seltensten Fällen nach Schrassig

Staatsanwaltschaft: Minderjährige kommen nur in seltensten Fällen nach Schrassig

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Die Luxemburger Staatsanwaltschaft stellt klar, dass die augenblickliche Gesetzgebung die Unterbringungen von Minderjährigen im Gefängnis in Schrassig in wirklichen  Ausnahmefällen zulässt. Dies wird auch so bleiben.

Ombudsfrau Claudia Monti hatte in einem offenen Brief bemängelt, dass immer noch Minderjährige im Schrassiger Gefängnis seien, obwohl mit der Unisec in Dreiborn eine eigene spezielle Einrichtung für solche Fälle eröffnet worden sei.

Zurzeit seien zwei Minderjährige in Schrassig untergebracht, so die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme. Deren Einweisung sei erfolgt, bevor Unisec eröffnet worden sei. Die beiden seien nach der Eröffnung nicht automatisch vom Gefängnis nach Dreiborn verlegt worden, weil die Unisec-Verantwortlichen darum gebeten hatten, die neue Einrichtung mit zwölf Plätzen nicht bereits in den ersten Monaten zu sehr zu belasten. Seit Unisec funktioniere, habe kein Jugendrichter einen Minderjährigen nach Schrassig eingewiesen. Die betroffenen Dienststellen hätten eine entsprechende Notiz erhalten.

Die beiden Minderjährigen in Schrassig würden von einem Anwalt und anderen Betreuern begleitet. Dennoch seien sie zu Wiederholungstätern geworden. Eine Einweisung von Jugendlichen ins Gefängnis sei generell nur in sehr schlimmen Fällen möglich. Die von Claudia Monti angeführten internationalen Texte würden sich einer solchen Einweisung auch nicht entgegenstellen.

Serenissima
26. Februar 2018 - 8.54

Ombudsfrau Claudia Monti sagt das eine und die Staatsanwaltschaft sagt das andere....wo liegt die Wahrheit?