Staatsanwaltschaft fordert 22 Jahre Haft für drei Schwestern wegen versuchten Totschlags

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Seit Dienstag müssen sich drei Schwestern rumänischer Herkunft vor der 13. Kammer des Tribunals in Luxemburg-Stadt wegen versuchten Totschlags an einem 76-jährigen Mann verantworten. Larisia B. sowie Claudia und Marinela S., die zwischen 39 und 42 Jahre alt sind, wird unter anderem vorgeworfen, sich bei dem unter Vormundschaft stehenden älteren Herrn eingeschlichen und ihn bedrängt zu haben.

Von unserem Korrespondenten Carlo Kass

Gegen 4.30 Uhr in der Nacht zum 12. Mai 2016 sollen die damals betrunkenen Frauen den Mann schwer verletzt haben. Laut dem deutschen Gerichtsmediziner sollen sie versucht haben, ihm den Schädel einzuschlagen. Das Opfer habe zahlreiche Blutergüsse und mehrere gebrochene Rippen davongetragen. Zudem soll der Gerichtsmediziner Verbrennungsmerkmale sowie Spuren von Strangulation und Waterboarding am Opfer nachgewiesen haben.

Am Donnerstag sagte nun Marinela S. im Zeugenstand aus. Sie sei aus finanziellen Gründen nach Luxemburg gekommen und habe ihre fünf kleinen Kinder beim Vater in Rumänien gelassen. Ihre um ein Jahr jüngere Schwester Larisia B. habe ihr einen Job in einer Gaststätte besorgt, in der diese damals arbeitete. Auch Marinela S. meinte am Donnerstag, dass das Opfer in Bezug auf Larisia des Öfteren eifersüchtig gewesen sei. Überhaupt war ihre Gesamtaussage eine wortgetreue Kopie der Version ihrer Schwester vom Vortag.

Verteidiger fordert Freisprüche

Vier Tage vor der Tat habe der Eigentümer der Gaststätte sie auf die Straße gesetzt. Daraufhin sollen die Schwestern in der mutmaßlichen Tatnacht „gefeiert“ und dabei zu tief ins Glas geschaut haben. Ihr Körper sei nicht an Alkohol gewöhnt gewesen, so die Beschuldigte. Sie habe von der ganzen Tat, die ihren Schwestern vorgeworfen wird, nichts mitbekommen. Ihre damals ebenfalls betrunkenen Schwestern sollen ihr auch nichts davon erzählt haben.

Anschließend ging es im Zeugenstand darum, dass Larisia B. einen fiktiven Mietvertrag mit dem Opfer von ihrem Sohn unterschreiben ließ, um sich bei der Gemeinde einzuschreiben. Sie habe angeblich nicht gewusst, dass dies illegal war, und ihren Sohn, der kurz danach nach Rumänien auswanderte, nicht juristischen Verfolgungen aussetzen wollen.

Der Verteidiger sprach dann von drei zerbrechlichen Existenzen. Für seine Mandantin Marinela S. forderte er, dass alle Beschuldigungen gegen sie fallen gelassen werden sollen. Danach meinte er, Larisia B. sei vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und des versuchten Totschlags freizusprechen – nur die vorsätzliche Körperverletzung könne bei ihr greifen, da seine Mandantin zuvor zugegeben hatte, dem Opfer zwei Ohrfeigen gegeben zu haben, bevor dieser dann ihren eigenen Aussagen nach die Treppe hinuntergefallen sei. Das Opfer, das nicht so hilflos gewesen sei, als es immer dargestellt worden sei, habe sich zudem in Widersprüchen verstrickt.

Schwäche ausgenutzt

Der Pflichtverteidiger von Claudia S. meinte anschließend, dass seine Klientin jahrelang einer Beschäftigung in Spanien nachgegangen sei und keinen Eintrag im Strafregister habe. Unterlagen hierzu konnte er allerdings nicht vorlegen. Mit ähnlichen Argumenten wie sein Kollege forderte er mildernde Umstände für seine Mandantin, die bereits acht Monate hinter Gittern verbracht habe und immer noch unter strengen Freiheitsauflagen stehe, die sie aber stets eingehalten habe.

Der öffentliche Ankläger erinnerte daran, dass das Opfer kurz vor der Tat seine Ehefrau verloren und sich ganz ohne Nachwuchs einsam gefühlt habe. In dieser desolaten Situation habe er dann Larisia B. kennengelernt, die ihm die Chance einer gemeinsamen Zukunft vorgespielt und ihn dann um all seine Ersparnisse gebracht habe. Die Tatsache, dass sie dann auch ihre beiden Schwestern kostenfrei in der Wohnung unterbrachte, erfülle den Tatbestand des Schwächemissbrauchs.

Er glaube eher den Aussagen des Gerichtsmediziners, die die Schilderungen des Opfers bestätigten, als der abenteuerlichen Version der drei Schwestern, so der öffentliche Ankläger weiter. Er forderte für Marinela S. u.a. wegen unterlassener Hilfeleistung zwei Jahre Freiheitsentzug und für Claudia S. sowie Larisia B. allein schon wegen der langen Strangulationsdauer jeweils zehn Jahre Haft.

Das Urteil wird am 13. Dezember gesprochen.

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anne
16. November 2018 - 11.28

Traureg dass et Leid gin dei aal Leid ausnotzen .déi 3 sollen an de Prisong gespaart gin an net méih eraus geloos gin ,do hun se dann vill Zeit fir iwert hir Dooten nozedenken.