Staatliches Versagen: Was die Chamber-Leaks-Affäre zutage gefördert hat

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Erkennen Sie das Muster? Die Öffentlichkeit wird auf staatliche Schwachstellen aufmerksam. Journalisten berichten darüber. Die politische Reaktion: das Ganze wird heruntergespielt. Die kritische Gegenöffentlichkeit entfaltet sich weiter. Es folgt politischer Druck, der bis zu direkten Drohungen reicht. Die Presse gibt nicht nach. Das Resultat: die betroffene Institution muss irgendwann kleinlaut zugeben, dass der Fehler bei ihr und nicht bei jenen lag, die den Finger in die Wunde gelegt haben. Ein Musterbeispiel hierfür: Am Donnerstag wurde bekannt, dass in Sachen „Chamberleaks“ nicht mehr gegen die zwei Journalisten von Radio 100,7 ermittelt wird.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist in dieser Hinsicht richtig. Sie verdeutlicht, dass der öffentlich-rechtliche Radio-Sender mit seinen Enthüllungen nicht rechtsbrüchig wurde, sondern nur seiner zentralen und ureigenen Pflicht nachgekommen ist: die luxemburgische Öffentlichkeit auf schwerwiegende Fehlentwicklungen der informatischen Infrastruktur der „Chamber“ aufmerksam zu machen. Was jedoch mehr als befremdlich wirkt, ist die Tatsache, dass der eigentliche Urheber des Problems offenbar nicht mit dem gleichen juristischen Eifer behandelt wird: die Chamber, eine politische Institution des Staats. Die Frage bleibt weiterhin offen, weshalb die Staatsanwaltschaft nur gegen die beiden Journalisten, nicht aber gegen die Chamber ermittelt hat.

„Loosst se sech berouegen“

Und auch das Parlament muss sich die Frage gefallen lassen, weshalb es erst ein Audit brauchte, um zögerlich auf die zahlreichen Sicherheitslücken der informatischen Infrastruktur zu reagieren. Die Antwort hat sich in den letzten Monaten herauskristallisiert: Die Abgeordnetenkammer und andere staatliche Institutionen wussten bereits vor den journalistischen Enthüllungen über die Missstände Bescheid. Obschon ihr Hilfe angeboten wurde, soll sie bis bis zu den Enthüllungen gemauert haben. Klartext: Das Parlament ignorierte oder verschlief Warnungen. Dass die beiden Journalisten in den Fokus der Justiz gerieten, die grobe Fahrlässigkeit des Parlaments hingegen vornehm ignoriert wird, lässt tief blicken – erstaunt aber wenig angesichts der jüngsten Debatte über Datenschutz und -sicherheit. Die staatliche Haltung dahinter: Gras darüber wachsen lassen, die „Schoulvakanz“ wird schon für kollektive Amnesie sorgen, „loosst se sech berouegen“.

Doch was wäre, wenn sich Luxemburg nicht mehr mit schüchternem Schulterzucken zufrieden gäbe? Die gleichen Fragen das Sommerloch überleben würden? Nicht mehr akzeptiert würde, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Bürger und Staat geht? Es wäre nicht weniger als notwendig. Denn die Chamberleaks-Affäre zeigt, dass ein solches Fehlverhalten nicht mehr hinnehmbar ist. Ganz im Gegenteil: eine Institution, die über einen längeren Zeitraum ein staatliches Sicherheitsrisiko darstellt, muss durch öffentlichen Druck gezwungen werden, ihre Rechenschaftspflicht wahrzunehmen.