Sommerferien des Gerichts: Was Juncker und ein Berufskrimineller gemeinsam haben

Sommerferien des Gerichts: Was Juncker und ein Berufskrimineller gemeinsam haben
Foto: Tageblatt-Archiv

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In ein paar Tagen beginnen die Gerichtsferien. Bis September finden dann keine Prozesse statt. Zeit also, um einen kleinen Ausblick zu wagen und sich noch einmal an einen Berufskriminellen zu erinnern, der 21 Jahre nach der Tat verurteilt wurde.

Die nahenden Sommerferien machen sich auch in den Räumlichkeiten der Luxemburger Justiz auf dem Heilig-Geist-Plateau bemerkbar. Die langen Korridore mit den weißen Wänden und den dunklen Fliesen sind bereits fast leergefegt.

An üblichen Tagen kommt es sonst schon mal vor, dass Opfer vor einem Prozess zum ersten Mal auf die Täter von einst treffen. Allerdings nur dann, wenn die Angeklagten bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß bleiben dürfen. Sollte der Beschuldigte bereits in Haft sitzten, dann wird er von Polizisten und in Handschellen vor die Richter gebracht. Anwälte mit ihren schwarzen Roben beraten sich normalerweise noch kurz vor den Prozessen im Flüsterton mit ihren Mandanten. Dieses Treiben wird erst wieder im September beginnen.

Zwölf Sitzungen

Mit besonderer Spannung wird der sogenannte SREL-Prozess erwartet. Dieser ist auf zwölf Sitzungen angesetzt und soll am 19. November dieses Jahres beginnen. Ursprünglich waren die Termine bereits für Ende 2017 anberaumt. Zu dem Zeitpunkt musste Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission und ehemaliger Premierminister Luxemburgs, jedoch seine Teilnahme wegen Terminproblemen absagen.

Juncker gilt als wichtiger Zeuge in diesem Prozess. Jegliche illegalen Abhörungen, die ihn betrafen, sind jedoch nicht Teil des Prozesses, der nun verhandelt wird. Dieser Tatbestand gilt als verjährt. Angeklagt sind die ehemaligen Mitarbeiter des staatlichen Nachrichtendienstes SREL Marco Mille, André Kemmer und Frank Schneider. Ihnen wird vorgeworfen, einen Elektronik-Spezialisten abgehört und somit auch gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen zu haben.

Nach 21 Jahren verurteilt 

Bevor die Sommerferien richtig beginnen, lohnt sich jedoch auch ein Blick zurück. Besonders im Gedächtnis blieb ein 64-jähriger französischer Staatsbürger, den man getrost als Berufskriminellen bezeichnen kann. Der Verurteilte verbrachte bereits die Hälfte seines Lebens, 32 Jahre, hinter Gittern. Verurteilt wurde er bisweilen sogar zu 67 Jahren Haft – und zwar auch wegen zahlreicher anderer Überfälle auf Supermärkte und Bankfilialen.

Er wurde Anfang 2019 in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 22 Jahren sowie 62.500 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann mit zwei Komplizen am 24. Juni 1997 den Raubüberfall auf einen Geldboten in der City Concorde durchgeführt hat. Die anschließende Exekution des Geldboten konnte man dem 64-Jährigen nicht nachweisen.

Der Angeklagte trug beim Prozess graue Haare und einen grauen Bart, seine große sportliche Statur hat er jedoch nicht eingebüßt. Er musste während des mehrtägigen Prozesses keine Handschellen tragen. Aus Sicherheitsgründen wurden ihm jedoch Fußfesseln angelegt. Vor Gericht gab er alles zu, was man ihm nachweisen konnte. Die tödlichen Schüsse auf den Geldboten schob er dann auch einem toten Freund in die Schuhe.

Frank Goebel
12. Juli 2019 - 12.12

Eigentlich schon. Aber manchmal guckt man nicht richtig hin. Immerhin retten uns dann aufmerksame Leser wie Sie. Vielen Dank! - Ihre Redaktion

Zahlen
12. Juli 2019 - 11.56

"Was Juncker und ein Beurfskrimineller gemeinsam haben" Haben die auch keinen Spellchecker?