Smart oder teuer – Darf man seinen Smart in Luxemburg quer parken?

Smart oder teuer – Darf man seinen Smart in Luxemburg quer parken?

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Erst freut sich der gestresste Parkplatzsuchende, dass ein Platz frei ist. Dann, im letzten Moment, sieht er ihn: ein Auto der Marke Smart. Diese sind klein, kompakt, passen in fast jede Parklücke und treiben den ein oder anderen in die Irre. Von Zeit zu Zeit steht auch mal eines quer auf dem Parkstreifen. Und so mancher fragt sich: Dürfen Smart- Besitzer das?

Die Rechtslage wird je nach Gemeinde unterschiedlich ausgelegt. Einem Verantwortlichen der Stadt Luxemburg zufolge ist die Antwort auf diese Frage situationsabhängig. Beim Parken in der Hauptstadt gelten der allgemeine „Code de la route“ sowie die Beschilderung und die Straßenmarkierungen. Fahrer müssen ihren Wagen laut Straßenverkehrsordnung landesweit in Fahrtrichtung abstellen – es sei denn, die Fahrbahn habe nur auf einer Straßenseite Parkplätze aufzuweisen.

Das gilt auch für Autos der Marke Smart. Die Stadt Luxemburg toleriert es allerdings, wenn Smart-Fahrzeuge quer eingeparkt sind. Unter einer Bedingung: Der Wagen darf die Markierungen nicht überschreiten. Ist das dennoch der Fall, muss der Fahrer mit einem Strafzettel rechnen.

Sind keine Parkmarkierungen eingezeichnet, wie das beispielsweise in Wohnvierteln der Fall ist, wird die Situation der Straße analysiert. Ergeben sich durch den Querparker gefährliche Situationen für andere Verkehrsteilnehmer, stellen die Ordnungshüter der Stadt Luxemburg auch hier ein Knöllchen aus.

„Anfangs noch ein Auge zugedrückt“

Die Escher Gemeinde ist derweil nicht mehr so kulant. „Am Anfang haben wir bei querparkenden Smart-Autos noch ein Auge zugedrückt“, sagt Luc Schloesser, Pressesprecher der Stadt Esch. Das wurde seinen Aussagen zufolge jedoch übertrieben ausgenutzt; viele Smart-Fahrzeuge sollen daraufhin den Verkehr gestört haben.

In Deutschland zogen schon mehrere Smart-Fahrer vor Gericht, weil sie ihr Knöllchen für ungerechtfertigt hielten. Die Urteile fielen unterschiedlich aus. Einige bekamen recht. Zwar steht in der deutschen Straßenverkehrsordnung auch, dass der rechte Seitenstreifen zum Parken benutzt werden muss. Dort steht aber einige Zeilen weiter, dass platzsparend zu parken ist. Dies war das Argument, weshalb Querparken vom Gericht als gerechtfertigt angesehen wurde. Einen solchen Paragrafen gibt es im luxemburgischen „Code de la route“ jedoch nicht.

J.C.KEMP
27. März 2019 - 9.15

Dat bloot Zousazschëlche seet, dat 2 Rieder daerfen um Trottoir stoën. Na!

trottinette josy
25. März 2019 - 18.19

Mit dem Smart geht's, mit dem SUV nicht! In bälde wird es SUVs geben, in die ein Smart für den Stadtverkehr passt.

Zahlen
25. März 2019 - 9.33

"Der Wagen darf die Markierungen nicht überschreiten. Ist das dennoch der Fall, muss der Fahrer mit einem Strafzettel rechnen." LOL, überall im Land stehen jeden Tag zehntausende Autos eben _nicht_ in Fahrtrichtung und auch noch mit einem oder 2 Reifen auf dem Bürgersteig und _niemand_ bekommt ein Knöllchen. Also liebe Smart-Fahrer, macht euch keinen Kopf.

Nomi
24. März 2019 - 19.05

De Smart steht mat den henneschten Rieder um Trottoir, an dofir ee Knoellchen !