Sicherheit vs. Datenschutz: Parlament nimmt die Kameraüberwachung in Luxemburg ins Visier

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Auch nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Datenschutz ist die Kameraüberwachung in Luxemburg-Stadt regelkonform, sagt der Minister für innere Sicherheit, Etienne Schneider.

Lesen Sie auch den Kommentar von Yves Greis zu dem Thema.

Überwachungskameras sind umstritten. Während die Befürworter darin ein effektives Mittel zur Prävention von Verbrechen sehen, steht für Kritiker die Privatsphäre der Bürger auf dem Spiel. Außerdem monieren Kritiker der Kameraüberwachung, dass dadurch die Kriminalität nicht verschwindet, sondern nur in andere Stadtteile, die weniger intensiv überwacht werden, verschoben wird.

Kein Wunder also, dass der Plan in Luxemburg-Stadt, und dort insbesondere im Bahnhofsviertel, neue Kameras zu installieren, in der Politik und in der Bevölkerung sowohl auf Sympathien als auch auf Gegenwind gestoßen ist und für Gesprächstoff sorgte. Die größte parlamentarische Oppositionspartei, die CSV, betrachtet das Projekt differenziert, wie sich aus einer parlamentarischen Anfrage der christlich-sozialen Fraktion herauslesen lässt. In ihrer Frage an den Minister für innere Sicherheit, Etienne Schneider, schreiben die CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Claudine Konsbruck: „Die Videoüberwachung stellt nicht nur ein wirkungsvolles Mittel zur Aufklärung von Gesetzesverstößen dar, sie steigert auch das Sicherheitsgefühl der Bürger.“

Die CSV-Fraktion steht der Überwachung dennoch nicht bedenkenlos gegenüber was einzelne juristische Aspekte angeht. Vom zuständigen Minister will sie wissen, ob die Videoüberwachung in verschiedenen Stadtvierteln mit dem Inkrafttreten neuer Datenschutzregeln am 25. Mai und am 20. August nicht überholt ist. Von Etienne Schneider verlangen sie, darüber aufgeklärt zu werden, ob diese Kameras noch laufen und ob die Aufnehmen legal sind und für die Aufklärung von Verstößen überhaupt benutzt werden dürfen.

Die CSV-Fraktion stellt gar die Frage, ob Bürger nicht Schadenersatz verlangen können. Zum Beispiel dann, wenn es Bilder gibt, um ein Verbrechen aufzuklären, diese aber wegen eines Fehlers des Staats nicht benutzt werden dürfen. Hierzu könnten sich die Bürger ein Gesetz von 1988 über die Verantwortung des Staates zunutze machen, spekulieren die Abgeordneten.

Kameraüberwachung befolgt die Regeln

Ja, die Kameras in Luxemburg-Stadt sind immer noch aktiv, schreibt Etienne Schneider in seiner Antwort. Die Bilder gelten als „données à caractère personnel traitées à des fins de prévention, de recherche et de constatation d’infractions pénales“. Laut Schneider sind bei der Behandlung dieser Daten zwei Gesetze relevant: erstens das Gesetz über Datenschutz vom 1. August und zweitens das Gesetz über den Umgang mit persönlichen Daten betreffend Straftaten und die nationale Sicherheit.

Dieses Gesetz habe einen „Paradigmenwechsel“ herbeigeführt. Weg von einer Genehmigungspflicht für Kameraüberwachung hin zu einer Übertragung der Verantwortung an die Akteure selbst und einer Kontrolle im Nachhinein. Im Klartext: Überwachungskameras brauchen kein großherzogliches Dekret mehr, um installiert zu werden. Dafür wird im Nachhinein kontrolliert, ob bei der Installation und im Umgang mit den Bildern alle Gesetze eingehalten werden.

Kameras, die vor Inkrafttreten der neuen Regeln installiert worden sind, seien damit aber nicht „veraltet“, schreibt Etienne Schneider, solange sie die geltenden Regeln einhalten. Für die Auswertung der Bilder ist die Polizei zuständig. Diese sei zu dem Schluss gekommen, dass die Kameras regelkonform sind und damit weiter funktionieren dürften. Die Polizei, so Schneider weiter, habe die internen Abläufe den neuen Regeln angepasst und eine Analyse angefertigt, um den Impakt der Videoüberwachung zu messen.

Im Zuge dessen seien, obwohl hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht, das „Comité de prévention communal“ und der „Procureur d’Etat“ um ihr Gutachten gebeten worden, was sowohl die neuen als auch die bestehenden Kameras angeht, schreibt der zuständige Minister. Die Resultate dieser Impaktstudie erläutert Etienne Schneider allerdings nicht.

Jacques Zeyen
8. Oktober 2018 - 22.09

"Außerdem monieren Kritiker der Kameraüberwachung, dass dadurch die Kriminalität nicht verschwindet, sondern nur in andere Stadtteile, die weniger intensiv überwacht werden, verschoben wird." Schilda lässt grüßen. Dann sollten wir alles überwachen,oder wie.Oder nur die Stadtteile in denen "wir" uns nicht aufhalten wollen. Diese "Überwachungsphobie" nimmt peinliche Ausmaße an. Wenn jemand ein Foto in einer Stadt macht und er will dieses veröffentlichen,zu welchem Zweck auch immer,muß Nummernschilder und Gesichter unkenntlich machen,damit nicht irgend ein A-loch sich angegriffen fühlt. Wenn aber irgendwo eine Bombe hochgeht und der Täter wird nicht gefunden ist das Gejohle groß. Ich wollte einst ein Foto von meinem Enkel im Freibad machen,da kam der Bademeister und wollte mich verhaften.Wegen Kinderpornographie. Arme neue Welt.