Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Geistliche Emile A. war in erster Instanz freigesprochen worden. Ende 2008, Anfang 2009 soll er einen damals 14-jährigen Jungen bei einer Pilgerfahrt nach Taizé vergewaltigt haben. Der Fall landete nun erneut vor den Berufungsrichtern.
Ein kurzer Rückblick: Der damalige Pfarrer vom Belair war zwar von Anfang an geständig, behauptete aber, dass das Opfer die Initiative zu den sexuellen Handlungen ergriffen habe. Während seiner Aussagen änderte der Angeklagte in erster Instanz sechsmal seine Version, während das Opfer bei seiner ersten Schilderung blieb.
Am Ende der ersten Verhandlung forderte der Staatsanwalt sieben Jahre Haft, doch der Verteidiger Me Gaston Vogel setzte sich mit seiner Forderung nach einem Freispruch durch.
Prozess Teil 2
Seit vergangenem Montag läuft nun der Berufungsprozess. Nach dem Plädoyer der Anklage an diesem Tag hatte am Freitagmorgen die Verteidigung das Wort: Me Gaston Vogel zerpflückte den psychologischen Bericht, der über das Opfer verfasst worden war und dem er jede wissenschaftliche Basis absprach. Im Strafrecht dürften keine Sätze wie „unter Umständen kann angenommen werden“ geduldet werden, sagte Vogel.
Außerdem müsse man über die moralischen Bedenken hinweg feststellen, dass das Opfer laut dem damaligen Gesetz volljährig war, so der Verteidiger weiter. Auch sei keine größere Bedrohung oder Nötigung im Spiel gewesen. Dass es an einem weiteren Abend zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen war, sei laut dem Anwalt eine „connerie“ beider Beteiligten.
Die Urteilsforderungen
Der Verteidiger verwies außerdem darauf, dass es sich um eine isolierte Tat seines Mandanten gehandelt habe und dieser keine Einträge im Strafregister habe. Deshalb fordere er erneut einen Freispruch und mildernde Umstände für den Priester, der „gestraft genug“ wäre.
Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von fünf Jahren Haft mit möglicher Bewährung und wies die Vorwürfe der Verteidigung, er habe aus Rache gehandelt, als verletzend zurück.
Surreales Verhör zum Abschluss
Der Angeklagte selbst verzichtete anschließend auf das letzte Wort. Dennoch wollte der vorsitzende Richter von ihm wissen, ob er dem Jungen „verfallen“ war, da er schon das „Urinieren eines Minderjährigen neben ihm“ als sexuelle Ermunterung empfunden habe. Der Angeklagte verteidigte sich: Das sei für ihn „ein Zeichen“ (dixit) gewesen.
Der vorsitzende Richter wollte zudem auch mehr über „die Zeichen“ im Bus nach Taizé wissen, die der Jugendliche angeblich dem Priester gegeben habe. Bei seiner Antwort kam der Angeklagte etwas ins Schlittern, weil er dem surrealistisch anmutenden, aber sehr suggestiven Verhör nicht gewachsen zu sein schien. Er verhedderte sich immer wieder in Widersprüchen.
Statt auf die Fragen zu antworten, nutzte der Beschuldigte die Gelegenheit, um über seine Zeit als Inhaftierter in Schrassig zu klagen. Den Vorwurf, dass seine „Star-ähnliche Beliebtheit“ bei Jung und Alt ihm zu Kopfe gestiegen sei, könne der Angeklagte nicht nachvollziehen. Laut Emile A. soll sich das Opfer bei ihm entschuldigt haben, weil der Junge mit dem sexuellen Akt angefangen habe. Der Angeklagte habe ihm verziehen, ihn aber darauf aufmerksam gemacht, dass dies schief ausgehen könnte.
Das Urteil des Berufungsgerichts wird am 28. November gesprochen.
Carlo Kass
• Während seiner Aussagen änderte der Angeklagte in erster Instanz „sechsmal seine Version“, • Monsieur le Me , „zerpflückte den psychologischen Bericht „ • Das Opfer war volljährig , so der Verteidiger weiter ( mit 14 ) ? • dass es zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen war, sei laut dem Anwalt eine “connerie” ? • einen Freispruch und mildernde Umstände für den Priester, der “gestraft genug” wäre. was für ein juckreizendes Plädoyer "Bin gespannt auf Das Urteil".
Pecunia non olet! Gel dir Maître.
Tjo, Geld sténkt net, esou wann een es genuch huet
HA! De Maître, virulenten Freimaurer verteidegt ewell Paschtéier. Les extrêmes se rencontrent ... et s'entendent. Dat kënnt een och als grande connerie tituléieren.
Ganz schlëmm fannen ech ,dass den Mann och nach en Fanclub huet déi en ennerstëtzen.Waat geed an deenen Leid hiren Käpp erfir.Stellen déi sech kéng Froen oder as et deenen egal et war jo net hieren Jong.
An sou eppes kritt dann nach eng deck pei, vu menger kierchesteier, déi ech bezuele muss, verstoppt an mengen aneren villen steieren!!! An all aner länner ass t'kierchesteier separat ze bezuelen, fir déi leit, déi dann an enger communauté religieuse sinn. ech sinn net do dran, sinn offoiziell sans confession, a muss se awer finanzéieren, e.a. catho pädophiler. Et gett héich zeit datt de problém kierchesteier ze letzebuerg op tapéit kennt, an offiziell séparat vun aner steieren gellt. ech bezuelen gär deselweschte montant, awer pour une association laïque, schoul, klinik, sterbehaus mat trennung kierch a staat... souwi an D. CH....
nota bene: KATHOLISCHE PRIESTER...mit Zölibat. Andere "christliche Würdenträger" wie envangelische oder griechisch orthodoxe Pastoren haben ein erfülltes sexlife mit ihrer glücklich verheirateten Frau, und ein normales Famillienleben mit ihren meist vielen Kindern..., die brauchen sich nicht an unschuldigen anbefohlenen Kindern zu vergehen, im Namen Gottes!
Firwat trieden net vill méi leit aus der kathoulescher kierch aus? Firwat geet um belair iwwerhapt nach een an di mass? Firwat loossen se hir kanner mat sou eppes alleng an eng colonie, ausfluch, beichtstull...? Liicht mir net an. Sinn sans confession a verstinn di hörigkeit vun katholiken nie..., di gehiirwäsch di se als kanner kruten, se kéimen an t'hell... muss jo trerrifiante gewiescht sinn
Auge um Auge, Zahn um Zahn. Deen .?. gehéiert an de Prisong an e misst ëmmer an den Duschen d'Steck Seef oprafen.
Ist leider kein Einzelfall. LEIDER. Wer dieses Problem mit den Angestellten Gottes unter Kontrolle kriegen will,sollte sich zuerst um die Abschaffung des Zölibats kümmern. Es sind nämlich bei den Tätern" fast immer christliche Würdenträger."
Ech hoffen dass deen pachtouer 5 km vun kanner muss bleiwen an 10 joer prison kritt
Beriicht emol iwwer d'muslim grooming gangs a Groussbritannien.
ES erübrigt sich in dieser Sache noch zu argumentieren, dieser Mensch ist ein Verbrecher und gehört eingesperrt...mehr nicht. Dass er auch noch Priester war macht die Sache nur noch schlimmer weil er als Autoritätsperson die Lage schamlos ausgenutzt hat....wie gesagrt einsperrn und aus.
Wir waren mit 14 in der Pubertätsphase der gute Mann scheint die versäumt zu haben und legt mit über 50 nach.
Es ist wie immer, der 'gute Priester' wurde von einem Teufelbesessenen verführt. Er ist das eigentliche Opfer. Ist doch klar wie Pensionatskaffee.
Also in der Zusammenfassung: 1) Das Opfer hat die Initiative ergriffen,was ihn also zum Täter macht und den Priester zum Opfer 2) Mit 14 ist man volljährig wenn es um aktive sexuelle Penetration geht,man darf aber nicht in ähnliche Kinofilme 3) Wenn Priester ,die auf die sexuellen Tricks von 14-Jährigen hereinfallen ,keinen Eintrag im Strafregister haben,gelten milderne Umstände denn sie sind ja gestraft genug. 4) Die Opfer entschuldigen sich bei den Tätern. Und die Täter verzeihen den Opfern. Wenn die Sache nicht so ernst wäre könnte man herzlich lachen. Denn wenn diese Umkehrung der Schuld Schule macht,haben alle Pädophilen in Zukunft eine gute Chance ungeschoren davon zu kommen.