Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt: So funktioniert eine Wegweisung

Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt: So funktioniert eine Wegweisung

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Wenn eine Person ihrem Partner psychische oder physische Gewalt zufügt, kann das Opfer eine Wegweisung aussprechen. Der mutmaßliche Täter darf sich dann mindestens 14 Tage lang nicht mehr in den gemeinsamen Räumlichkeiten aufhalten.

Am 10. August wurde eine Frau in ihrer Wohnung in Esch vermutlich von ihrem Lebensgefährten erstochen. Die Polizei hatte am Vortag eine Wegweisung gegen den Mann ausgesprochen. Er hätte sich somit gar nicht in der gemeinsamen Wohnung aufhalten dürfen.

Die Maßnahme muss von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden. Tritt sie in Kraft, muss der Täter seinen Schlüssel umgehend an die gerufene Polizeistreife aushändigen und den Ort sofort verlassen. Das gilt auch, wenn ihm die Räumlichkeiten, in denen es zur Gewalttat gekommen ist, gehören.

Die aus der Wohnung verwiesene Person muss sich 14 Tage lang vom Opfer fernhalten. Hält sie sich nicht an diese Regel, gilt dies als Straftat. Der Verweis kann auf drei Monate verlängert werden, um dem Opfer Zeit zu geben, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Geschützt sind alle Personen, die in der Wohnung oder im Haus ansässig sind, unabhängig von Verwandtschafts- und Beziehungsverhältnissen (beispielsweise Lebensgefährte, Kinder, Verwandte, aber auch Untermieter oder Mitbewohner). Sollte keine Wegweisung gegen den Täter ausgesprochen werden, kann das Opfer diese einklagen.

Im Jahr 2017 wurden 256 Menschen nach einem Fall häuslicher Gewalt des Hauses verwiesen. Grundsätzlich werden mehr Männer als Frauen mit einem Betretungsverbot belegt.

Jemp
22. August 2019 - 20.54

Es ist fast unmöglich eine durchgedrehte Frau wegweisen zu lassen. Kein Polizist glaubt dir, der Dame aber sofort, auch wenn sie lügt und besoffen ist.

Leila
22. August 2019 - 18.49

Was bringen die 14 Tage oder die 3 Monate? Dann kommt der Schläger zurück und prügelt wieder weiter. Der/die wird sich nicht in so kurzer Zeit bessern, wenn überhaupt! In drei Monaten eine andere (bezahlbare) Wohnung finden? Nicht ganz so einfach! Viel Theorie, aber die Praxis sieht anders aus. Es handelt sich lediglich um eine Mini-Schonzeit: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt! Genauso Nonsens wie das Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren dabei sind! Denn anscheinend leiden über 12jährige nicht unter dem Qualm, ein Witz! Würde gerne wissen, wie es in besagten 256 Haushalten nach der Wegweisung weiter ging...Haben die Opfer jetzt Ruhe?

Justin
22. August 2019 - 18.21

Wie wir gesehen haben, funktioniert es... gar nicht.