Schüsse auf Ehefrau: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Schüsse auf Ehefrau: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe
Der Angeklagte bei seiner Verhaftung in Esch 2015. Foto: Editpress-Archiv

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Die Verhandlung gegen den 58-jährigen Jamek M. vor der Kriminalkammer, der wegen vorsätzlichen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt ist, wurde am Dienstag mit dem Strafantrag des öffentlichen Anklägers abgeschlossen. Der Angeklagte hatte 2015 seine Frau mit sechs Kopfschüssen aus einer nicht angemeldeten Pistole in einem Escher Hinterhof niedergestreckt. Der Mann hatte die Tat bereits im Vorfeld gestanden.

Der bereits im vorigen Jahr eröffnete Prozess war wegen der gerichtlichen Verfügung, ein zweites psychiatrisches Gutachten einzuholen, etwas verzögert worden. Beide Experten jedoch sprachen den Beschuldigten sowohl schuld- wie nicht unbedingt therapiefähig. Seine Kinder hatten den jähzornigen Vater schwer belastet, während Geschwister und Ehepartner die Fakten herunterspielten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ging anfangs auf die genau etablierten Fakten ein. Der Angeklagte hatte nach der Tat zwei Familienmitgliedern gesagt, er habe seine Frau erschossen, was von allen forensischen Untersuchungen bestätigt wurde. Die ganze Familie habe unter dem autoritär aggressiven Vater gelitten, das könnten auch die wohlwollenden Aussagen der älteren Mitglieder nicht ändern.

Geplante Tat zurückbehalten

Auch die beiden belegten polizeigerichtlichen Hausverweisungen mit allen ärztlichen Attesten, dass die Frau geschlagen wurde, sprechen eine andere Sprache, so der öffentliche Ankläger weiter. Die beiden psychiatrischen Gutachten sprechen dem Angeklagten jede Form von Selbstkritik ab. In seinem theatralischen Elend hat er den Kindern und den Justizbehörden die Schuld an seinem Schicksal gegeben.

Juristisch sei der Tatbestand des vorsätzlichen Mordes erfüllt. Auch die partielle Amnesie sei vom psychiatrischen Experten zwar erwähnt aber stark bezweifelt worden. Die in aller Ruhe behobene Ladehemmung nach dem zweiten Schuss spreche ebenso für eine regelrechte Hinrichtung, also für eine absichtliche Tat. Ein exekutiver Plan müsse auch zurückbehalten werden.

Da beim Beschuldigten bis zum Schluss auch keine Spur von Reue für seine Tat oder Empathie für die Trauer seiner Kinder zu erkennen war, forderte der öffentliche Ankläger die Höchststrafe, nämlich den lebenslangen Freiheitsentzug. Der Angeklagte nutzte das ihm institutionell gewährte „letzte Wort“ um seine Kinder erneut der Lüge zu bezichtigen. Das Urteil wird am 12. Juni 2018 gefällt.

Von Carlo Kass

Pierre Ravarin
16. Mai 2018 - 3.00

Ich hatte auch eine schwere Kindheit! Ich hatte stets Ūbergewicht. ;-). Bringe ich deshalb jemanden um???

de rom
15. Mai 2018 - 18.08

nun so etwas lässt mich Irritiert und Fassungslos zurück .6 Kopfschüsse dass muss man sich mal Bildlich vorstellen was blieb da Wohl noch übrig,: war wahrscheinlich Notwehr;hatte schwere Kindheit und so weiter es ist einfach nicht mehr zu Glauben

Pierre Ravarin
15. Mai 2018 - 17.48

Richteg ugeluecht, den richtegen Expert an schon kritt éen exFreisproch! Den Maann huet den falsche Affekoot!!!