Schilderwald in der Vorwahlzeit: Parteienwerbung darf kein Sicherheitsrisiko darstellen

Schilderwald in der Vorwahlzeit: Parteienwerbung darf kein Sicherheitsrisiko darstellen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

„Aufgehübschte“ Porträts, Bilder mit Sprüchen und Wahlkampfslogans: Wenn Luxemburg wieder einem Schilderwald gleicht, dann weiß auch der politisch desinteressierteste Mensch Luxemburgs, dass bald Wahlen anstehen. Denn die bunten Plakate stehen fast überall und theoretisch dürfte jede Partei unendlich viele davon aufstellen. Aber eben nur fast. Auch hier gibt es Regeln.

Denn abgesehen von der Sinnhaftigkeit solcher Plakate an jeder Ecke gibt es Plätze, an denen es verboten ist, die Pappaufsteller hinzustellen. Die Luxemburger Straßenbauverwaltung passt auf, dass die politische „Verschönerung“ der Landschaft nicht zulasten der Verkehrssicherheit geht, und stellt fest: Parteien halten sich nicht immer an diese Sicherheitsregeln. Es sei schon mal vorgekommen, dass die Straßenbauverwaltung einschreiten musste, bestätigt deren Pressesprecher Ralph Di Marco. „Es sind aber keine zehn Fälle pro Tag“, fügt er hinzu.

Die Plakate dürfen beispielsweise nicht an Kreuzungen, in der Nähe von Fußgängerüberwegen oder in der Mitte eines Kreisverkehrs aufgestellt werden. Auch an den Autobahnen wird man die Schilder vergeblich suchen, denn hier verbietet der Gesetzgeber das Anbringen von Wahlwerbung. Allgemein gilt: Außerorts muss zwischen Plakat und Straßenrand ein Abstand von anderthalb Metern gewahrt werden. Innerorts dürfen die Aufsteller eine maximale Höhe von 80 Zentimetern haben, um die Sichtverhältnisse der Autofahrer nicht zu beeinträchtigen, und sie müssen mindestens einen Meter Platz auf dem Gehweg frei lassen.

Bei den Plakaten, die zum Beispiel an Laternenpfosten befestigt oder aufgehängt werden, gilt: Die Wahlwerbung muss 2,50 Meter über dem Boden hängen. So können auch große Menschen noch über den Gehweg laufen, ohne sich an den Schildern zu stören.

Bei der Gestaltung müssen die Parteien sicherstellen, dass wegen Form und Farbe der Wahlwerbung keine Verwechslungsgefahr mit den offiziellen im „Code de la route“ zugelassenen Straßenschildern besteht. Die Straßenbauverwaltung darf bei Missachtung dieser Regeln eingreifen.

Die jeweilige Partei wird auf den Missstand aufmerksam gemacht und muss sich dann um das Problem kümmern. Oder die Schilder werden „leicht“ an eine andere Stelle gerückt. Gemeint sind damit vielleicht 20 Zentimeter, wie Pressesprecher Di Marco erklärt. In ganz gravierenden Fällen, in denen eine Gefahr für den Verkehr besteht, werden die Schilder ganz entfernt.

roger wohlfart
11. September 2018 - 18.07

Kurz und bündig: dieser Schilder- resp. Plakatenwald entlang der öffentlichen Verkehrswege müsste verboten werden.

jang_eli
11. September 2018 - 16.30

Aus einer Untersuchung der Forscher der Universität Hohenheim: Auch wenn die Politiker und Parteien dies vielleicht hoffen: Wahlplakate beeinflussen oder verändern die Einstellung der Betrachter kaum. Da kann der Slogan noch so beeindruckend sein oder das Bild besonders einprägsam: Anhänger einer anderen Partei wird man damit nach Einschätzung der Experten kaum gewinnen.