Prozess um Lehrer von Bissen: Psychiatrischer Gutachter stellt Pädophilie fest

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Ein Prozess in der Hauptstadt sorgt für Aufsehen: Ein ehemaliger Lehrer soll Mädchen unter dem Vorwand, sie auf Zecken kontrollieren zu wollen, dazu aufgefordert haben, sich vor ihm auszuziehen. 

Von Carlo Kass

Ein 42-Jähriger, der bis zu seiner Suspendierung im Januar 2016 in Bissen als Grundschullehrer tätig war, muss sich derzeit vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts in Luxemburg verantworten. Er soll über Jahre hinweg Mädchen im Alter von etwa zehn Jahren zum Ausziehen gebracht, unsittlich berührt und gefilmt haben.
Der zweite Sitzungstag am Dienstag begann mit der Aussage des für Vergehen an Minderjährigen zuständigen Kriminalpolizisten. Dieser hatte Computer, Handy und Datenträger des Angeklagten ausgewertet. Obwohl der Mann versucht hatte, fast alle Mediendaten zu löschen, konnten 450 Fotos und sieben Videos rekonstruiert werden – die alle von kinderpornografischem Interesse gezeugt hätten, so der Ermittler.

Dann trug ein psychologischer Gutachter seinen Eindruck des Angeklagten vor. Dieser unterliege einem fast schon manischen Perfektionismus und Kontrollzwang. Er habe zudem keine Distanz zu sich selbst und sei auf einer fortwährenden Identitätssuche. Seine guten und schlechten Seiten sehe er streng getrennt voneinander – was schon dissoziative Züge annehme. Weiter erklärte der Experte, der Angeklagten sehe sich stets als Opfer. Dies sei eine für ihn normale Abwehrreaktion. So habe er etwa eingeräumt, immer schon von Mädchen angezogen gewesen zu sein – allerdings habe er dann eine rein ästhetische Faszination vorgeschoben und versucht, jede sexuelle Komponente zu unterschlagen. Eine der ihm vorgeworfenen Taten, die er in der Vergangenheit noch als dringend gebotene Untersuchung auf Zeckenbisse zu kaschieren versucht hatte, habe er dem Psychiater gegenüber offen als „Bommegeleeënheet“ bezeichnet.

„Schuldfähig, aber kaum therapierbar“

Insgesamt stellte der Psychiater eine vorliegende Pädophilie fest – während der 42-Jährige seine Verantwortung verdränge und die vorgeworfenen Taten als „Dummheiten“ bagatellisiere. Auch habe er angeführt, dass er die Kinder ja nicht sexuell missbraucht habe. Letztlich sieht der Gutachter den ehemaligen Lehrer als voll schuldfähig an – und gleichzeitig als kaum therapierbar. Dies umso mehr, da der Angeklagte durchaus nicht nur passiv Kinderpornografie konsumiert habe, sondern sehr wohl auch aktiv geworden sei: Schließlich habe er seine Opfer sexuell motiviert berührt, auch wenn es letztlich nicht zu einer Vergewaltigung gekommen sei.

Auch habe der Mann offenbar versucht, die Sachverständigen hinters Licht zu führen: So habe er etwa erklärt, beim Anschauen bestimmter Pornofilme lediglich vom Hintergrund fasziniert gewesen zu sein. Die Verteidiger verwiesen allerdings auf die Expertise eines anderen Psychiaters. Dieser habe den Angeklagten in den vergangenen zwei Jahren ungefähr 20 Mal getroffen und in der Folge als durchaus therapiefähig eingestuft. Nachdem die Verteidigung die Anhörung dieses Experten gefordert hatte, beschloss das Gericht die Vertagung des Prozesses auf den 18. Dezember. Um die Prozedur aber nicht unnötig in die Länge zu ziehen, wurden am Dienstag noch die Anwälte der Nebenkläger gehört. Sie forderten insgesamt 49.500 Euro an moralischem Schadenersatz und die Rückerstattung der angefallenen Kosten.

Le républicain
22. November 2018 - 7.44

Dieser Mensch hat als Erzieher vollkommen versagt und sollte tunlichst entlassen werden, eine Schande für die ordentlichen Lehrer und Lehrerinnen.