Prozess: Prüfbeamter soll am Flughafen Luxemburg geschlampt haben

Prozess: Prüfbeamter soll am Flughafen Luxemburg geschlampt haben
Am Flughafen nimmt man auch Details sehr genau. (Foto: Alain Rischard)

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Ein vor Gericht stehender Prüfbeamter will Wartungen zwar durchgeführt, aber erst viel zu spät auch entsprechend vermerkt haben. Für die Staatsanwaltschatf ist das kein Kavaliersdelikt.

Ein 57-jähriger Beamter der „Administration de la navigation aérienne“ (ANA) muss sich derzeit wegen Fälschung vor Gericht verantworten: Ihm wird vorgeworfen, mehrmals falsche Daten in ein Logbuch eingetragen zu haben. Dafür droht eine Strafe von bis zu 15 Jahren Haft.

Zwischen dem 2. Mai 2014 und dem 2. März 2016 sollte eine Anlage am Findel gewartet werden: Ein Datenüberträger, der Radardaten aus dem Ausland versendet und empfängt. Er dient auch als Back-up, falls Probleme bei einem Radargerät auftreten sollten.

Wenn eine Wartung durchgeführt wird, muss das in einem Logbuch festgehalten werden. Hierfür war der Beschuldigte verantwortlich. Der Mann soll aber in der besagten Zeitspanne keinen Eintrag ins Logbuch gemacht haben. Erst lange Zeit nachdem die Wartungen durchgeführt wurden, habe er nachträglich alle Daten ins Logbuch eingetragen. Bei der Überprüfung stellte sich dann heraus, dass einige Daten nicht mit jenen der Wartungen übereinstimmten. Zu Beginn des gestrigen Prozesses war der Angeklagte geständig und sagte: „Einen Fehler sollte man immer gestehen.“

Ein erster Zeuge berichtete, dass die sogenannten „Quality Officers“ die vorgeschriebenen Prozeduren überprüfen sollten. „Es stellte sich bei diesen Kontrollen heraus, dass die Logbücher nicht fachgerecht ausgefüllt worden waren. Wir wussten, dass eine Wartung am 27. November 2014 durchgeführt wurde. Ins Logbuch wurde aber seit dem 1. April 2014 nichts mehr eingetragen. Daraufhin gaben unsere Vorgesetzten ein internes Schreiben heraus, um darauf hinzuweisen, dass jeder Beamte das Logbuch ausfüllen muss. Im März 2016 dann, als die Logbücher kontrolliert wurden, stellte sich heraus, dass zwischen dem 1. April 2014 und März 2016 mehrere Einträge vermerkt waren. Es handelte sich bei allen Einträgen um dieselbe Handschrift. Zudem wurde mit demselben Kugelschreiber geschrieben“, so der Zeuge.

Lob für den Angeklagten: „Immer guten Job gemacht“

Schnell fiel der Verdacht auf den Angeklagten. Auch der damalige stellvertretende Direktor der ANA sagte gestern im Zeugenstand, dass er über die Unregelmäßigkeiten in den Logbüchern informiert worden sei. „Laut dem Gesetz müssen wir verschiedene Vorlagen einhalten, um die Kriterien eines internationalen Flughafens zu erfüllen. Dazu gehört auch das Ausfüllen der Logbücher“, meinte der Zeuge. Er lobte jedoch auch den Angeklagten, der seit 38 Jahren für die ANA gearbeitet und immer einen guten Job getan haben soll. Gegen den Beschuldigten wurde bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Er selbst sagte vor den Richtern, er habe erst lange Zeit nach den Wartungen das Logbuch ausgefüllt, weil er nicht wollte, dass es Probleme bei der Zertifizierung des Flughafens gebe. „Ich sollte den Knopf für die Wartung drücken und diese Wartung eintragen, doch die Logbücher liegen in einem anderen Raum und ich habe es zum Teil auch vergessen. Ich habe mir nichts dabei gedacht, als ich die Einträge erst später gemacht habe“, erklärte der Mann.

Sein Rechtsanwalt, Me Philippe Penning, sagte, dass es sich hierbei um einen Fehler handele, der menschlich sei. Zu keinem Zeitpunkt seien dadurch Menschenleben in Gefahr gewesen. „Dem Mann tut es leid und er ist geständig, was seine Tat anbelangt. Außerdem ist er nicht vorbestraft“, sagte der Verteidiger, der die „suspension du prononcé“ beantragte. Dies bedeutet, dass der Mann zwar verurteilt, aber nicht bestraft wird.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war jedoch anderer Meinung. Er erklärte, dass diese Tat alles andere als harmlos gewesen sei. Laut Gesetz sind für solche Fehler Haftstrafen von zwischen zehn und 15 Jahren vorgesehen. „Ich bin allerdings der Meinung, dass der Angeklagte nicht handelte, um sich selbst zu bereichern“, meinte die Staatsanwaltschaft.
Gefordert wurde eine Haftstrafe von neun Monaten sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 19. April gesprochen.