Prozess: Mann soll in Luxemburg zwei Prostituierte schwer verletzt haben

Prozess: Mann soll in Luxemburg zwei Prostituierte schwer verletzt haben

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2016 soll ein Freier innerhalb von zwei Monaten zwei Prostituierte zum Teil schwer verletzt haben. Einer der Frauen wurden mehrere Schnittwunden mit gebrochenem Glas zugefügt. Die zweite verlor zwei Schneidezähne bei einer Auseinandersetzung. Der mutmaßliche Angreifer musste sich am Mittwoch wegen versuchten Totschlags und Diebstahls vor Gericht verantworten.

In den frühen Morgenstunden des 18. Dezember 2016 wurde die Polizei in die rue de Strasbourg gerufen, nachdem dort eine Frau blutüberströmt auf dem Boden gefunden worden war. Der Beamte, der dort als erstes eintraf, sagte am Mittwoch vor Gericht aus und meinte, die Frau sei auf der Straße angegriffen worden. Das Opfer, eine Prostituierte, behauptete der Polizei gegenüber zuvor jedoch, die eigentliche Tat habe sich in einem Zimmer über einer Bar ereignet. Hier sei es zum Streit gekommen, nachdem sich ein Freier, der Beschuldigte, kurzerhand dazu entschlossen haben soll, auf sexuelle Dienstleistungen zu verzichten. Die Frau soll sich daraufhin geweigert haben, ihm das Geld, das er ihr bereits ausgehändigt hatte, zurückzuzahlen.

Vor Gericht gab der Angeklagte am Mittwoch zu, die Frau mehrere Male ins Gesicht geschlagen zu haben. Dass er jedoch ein Glas aus der Küche genommen, es zerbrochen und dem Opfer damit mehrmals in den Arm gestochen haben soll, bestritt der Mann. Auch soll er sie eigenen Aussagen zufolge nicht – wie von der Frau behauptet – mehrmals gewürgt haben. Zudem gab die Frau an, der Freier habe ihr 1.500 Euro in bar gestohlen.

Die Beamten konnten die Identität des Angreifers damals recht schnell klären, da dieser seinen Personalausweis auf dem Bett liegen gelassen hatte. Fingerabdrücke oder andere DNA-Spuren konnten sie jedoch nicht am mutmaßlichen Tatort sichern, da das Zimmer schon vor Eintreffen der Polizei geputzt worden war.

Bereits im Oktober 2016 soll der Angeklagte Streitigkeiten mit einer anderen Prostituierten an gleicher Stelle mit Gewalt gelöst haben. Auch in diesem Fall gab es eine Auseinandersetzung wegen des Geldes. Die Prostituierte meinte diesbezüglich damals der Polizei gegenüber, der Mann habe sie mehrmals geschlagen, weshalb sie zwei Schneidezähne verloren habe. Der Angeklagte schilderte das Geschehen indes etwas anders: Die Frau habe ihn im Schlaf ausgeraubt und ihre Schneidezähne verloren, als sie dem Angeklagten anschließend in die Finger gebissen haben soll.

Die beiden Frauen konnten am Mittwoch nicht vor Gericht aussagen, da sie sich zurzeit im Ausland aufhalten. Der Verteidiger des Beschuldigten bedauerte dies, bestand jedoch nicht darauf, die Opfer zu hören, da das den Prozess sonst unnötig in die Länge ziehen würde. Er zweifelte jedoch die Aussagen der beiden an und meinte zu den Richtern, dass dies kein Fall von versuchtem Totschlag gewesen sei. Er bat sie dann auch, die Haftstrafe seines Mandanten zur Bewährung mit Auflagen auszusetzen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte indes eine Haftstrafe von zehn Jahren, da der Angeklagte äußerst brutal vorgegangen sei. Ein Teil der Strafe könne jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden – unter der Voraussetzung, dass sich der Beschuldigte in Behandlung begibt. Das Urteil wird am 7. Februar gesprochen.